Zitat von HanCoop: Also der Umgang wird aktuell über die Anwälte geklärt
Das klingt für mich so, als wenn Du DEINE Umgangsregelung komplett Dritten überlässt, was die da aushandeln.
Was sind denn Deine Vorstellungen?
Zitat von HanCoop: Das Gegenangebot meinerseits mit Anwalt fällt jetzt folgendermaßen aus und da freue ich mich etwas wegen Ostern.
Jedes zweite Wochenende bei mir. Jeden Mittwoch und Montags, wenn ich die Kinder zuvor das Wochenende nicht gehabt habe.
Das verstehe ich so gar nicht, denn oben schreibst du:
Zitat von HanCoop: Meine NF hatte mir vorher zugesichert, dass ich die Kinder zwei mal unter der Woche bekomme
Warum verzichtest Du denn jetzt darauf?
Schon mal über ein Wechselmodell nachgedacht?
Das ist das Problem wenn Anwälte ins Spiel kommen.
Ich würde das einfordern, ggf immer etwas mehr.
Zitat von HanCoop: Auch Ostern komplett bei meiner NF und ich dann den zweiten Teil, weil Sie ja als Theologin entsprechende religiöse Inhalte mit den Kindern besuchen möchte
Ja das sind Argumente, die bei Gericht vielleicht sogar ziehen.
Aber erziehst Du Deine Kinder nicht auch christlich? Du gehst doch mit ihnen an Ostern und Heiligabend sicher auch in die Kirche
😉Zitat von HanCoop: Das kam durch meine extreme Verletztheit und fällt mir ggf. jetzt etwas auf die Nase, da Sie jetzt denkt das wäre auf die Woche gemeint.
Dass das nicht klug war, hast Du jetzt eingesehen, würde ich aber auch nicht weiter thematisieren und im Verfahren abstreiten.
Zitat von HanCoop: Bezüglich des Wechsels der Ferien ist mir das eigentlich egal aber ich möchte flexibel sein und wenn es nur im Jahreswechsel ist.
Sinn einer Umgangsregelung ist eigentlich, dass beide Seiten verlässlich planen können.
Das sollte Dir bewusst sein.