Zitat von JeanneDArc01:@hahawi so einfach ist das nicht. Leider! Wirhaben das Haus gemeinsam gemietet und er fordert solange er Miete bezahlt uneingeschränkten Zugang. Das Problem ist, dass wenn wir jetzt gemeinsam kündigen (und nur so würde es gehen) meine Vermiterin keinen neuen Mietvertrag mit mir machen würde, da sie sowieso das Haus gern verkaufen würde. Eine neue Wohnung zu finden gestaltet sich derzeit sehr schwierig. Ja auch da weiß ich, dass das irgendwie lösbar ist.
Angesichts dieser Weigerung Deiner Vermieterin, Dich als alleinige Hauptmieterin zu akzeptieren und ihn formal aus dem Mietvertrag zu entlassen, wird sich das nur lösen lassen, indem Du die Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche überwindest und den Umzug stemmst, sobald Du mit ihm gemeinsam den Mietvertrag für das Haus gekündigt hast.
Als zweiter Hauptmieter kann er natürlich auch Besuch empfangen - so stellt die von Dir geschilderte Situation sich natürlich in einem etwas anderen Licht dar, obwohl ich es trotzdem panne finde, daß er das so durchgezogen hat. Solange er Dich nicht schlägt oder ähnliches, wirst Du ihn auch nicht dauerhaft der Wohnung verweisen lassen können.
Zwar ist es ärgerlich, daß Du neben der Trennung nun auch noch eine neue Bleibe suchen sollst, aber daß gemeinsame Mietverträge eben dieses Risiko in sich bergen ist allgemein bekannt; laß es Dir bitte für die Zukunft eine Lehre sein, mehr möchte ich dazu an dieser Stelle lieber nicht schreiben, denn vorher bekomme ich von den betreffenden Leuten in schöner Regelmäßigkeit zu hören, ich sähe zu schwarz und hinterher nutzt ihnen diese Erkenntnis eh nichts mehr.
Vielleicht hilft es, wenn Du Dir selbst in Aussicht stellst, Dich mit irgendwas besonderes schönem zu belohnen, sobald Du das alles aufgelöst und Deine neue Bleibe bezogen haben wirst. Immerhin wirst Du stolz auf Dich sein, denn das ist tatsächlich eine orderntliche Hürde, die Du dafür jetzt noch nehmen mußt.
Viel Glück, auch dabei.
21.05.2018 17:27 •
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