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Finanzielle Abhängigkeit

_Zerrissene_

_Zerrissene_
Mitglied

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1
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Hallo ihr Lieben,
ich bin neu hier und habe mich bisher nur etwas durch's Forum gelesen.

Jetzt hätte ich aber mal eine allgemeine Frage.
Ist jemand unter euch, der sich scheiden lassen hat, ohne die Finanziellen Mittel dafür zu haben?
Der quasi finanziell abhängig vom Partner/ von der Partnerin war, weil er EM Rente bezog oder auch gar kein eigenes Einkommen hatte.

Ich weiß das es den Beratungshilfe Antrag gibt und die Prozesskostenhilfe.
Hat das jemand nutzen können?
Wie lief das ganze ab?
Gab es Probleme?

Wo habt ihr Hilfe bekommen um diesen schweren Weg zu gehen?

Danke, für jede Hilfe bzw. Beantwortung.

x 1 #1


VictoriaSiempre
Ja, hier - ich hab das durch. Selber wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich Verfahrenskostenhilfe (so heißt das meines Wissens bei einer Scheidung) bekommen könnte - mein Anwalt hat mich bei der Erstberatung darauf hingewiesen und alles Notwendige dann beim Gericht erst einmal geltend gemacht.

Tipp: Gleich bei der Erstberatung, vielleicht auch schon bei der Terminabsprache, den Anwalt/die Anwältin darauf hinweisen.

Wie es war? Joah, man muss sich da schon ziemlich nackig machen. Heimliche Ersparnisse ist nicht. Was mich jetzt aber nicht sonderlich gestört hat, denn schließlich wollte ich nicht der Allgemeinheit aka Steuerzahler schaden, sondern nur mein Recht einfordern.

Ich habe damals Verfahrenskostenhilfe als Darlehen bewilligt bekommen, musste monatlich dafür eine sehr geringe Rate zurückzahlen und nach der Scheidung einen offenen Restbetrag (in meinem Fall völlig okay) zahlen.

Beraten kann Dich da letztlich nur ein guter (Fach!Wichtig!)Anwalt für Familienrecht. Aber Du musst nicht in einer Ehe verbleiben, weil es Dir an Geld fehlt.

x 9 #2


A


Finanzielle Abhängigkeit

x 3


H
@_Zerrissene_ Hey

Zitat von _Zerrissene_:
Der quasi finanziell abhängig vom Partner/ von der Partnerin war, weil er EM Rente bezog oder auch gar kein eigenes Einkommen hatte.

Ich weiß das es den Beratungshilfe Antrag gibt und die Prozesskostenhilfe.
Hat das jemand nutzen können?
Wie lief das ganze ab?
Gab es Probleme?

Wo habt ihr Hilfe bekommen um diesen schweren Weg zu gehen?


Ja, ich war in so einer Lage und bin trotz EU-Rente von meinem Exmann gegangen, weil ich mich nicht mehr schlecht behandeln lassen wollte.

Ich hab mir dann eine Betreuung genommen, da wegen meiner Erkrankung ich den alleinigen Weg nicht gut bestreiten konnte. Mir fehlte die Kraft und auch das Wissen.

Mit Betreuung gelang es mir, Licht im Dunkeln zu sehen, aber es dauerte auch ziemlich lange, bis ich mir sicher war, dass ichs jetzt ohne schaffe, habe allerdings weiterhin Hilfe von Pflegedienst und ambulante Wohnbegleitung.
Die Betreuung konnte ich zwischenzeitlich wieder abgeben.

Wenn du ohne Betreuung auskommen willst, wirds aus meiner Sicht schon sehr schwierig, zumal auch der Wohnungsmarkt sich verschlechtert hat und weil du ja auch EU-Rente bekommst.

Probleme und Steine im Weg gibts immer, aber im Krankheitsfall hast du eben auch einen Anspruch auf Betreuung, solange du das brauchst. Das is schon ne gute Sache Lachendes Gesicht
Trotz Betreuung war es eine sehr schwierige Zeit trotzdem, bis eben alles geregelt war.
Es dauert alles sehr lange, bis etwas durch ist.

Auch sich einzugestehen, dass man es alleine nicht schafft, war nicht einfach, aber zurück zu meinem Exmann wollte ich auf keinen Fall, also habe ich Hilfe annehmen müssen und bereute es bis heute nicht Lachendes Gesicht
Auch wollte ich von meinen Eltern nicht abhängig werden.

Falls du weitere Fragen hast, einfach fragen Lachendes Gesicht

x 5 #3


Plague
Ein Bekannter von mir hatte mit dem Thema in sofern zu tun, als dass ihm seine Anwältin bei der Endrechnung für die Scheidungskosten (Anwältin + Gericht) eine Ratenzahlung eingeräumt hat. Das war für ihn in seiner finanziell angeschlagenen Situation auch schon eine Hilfe, selbst wenn er keine Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen konnte.

x 1 #4


Sonnenschein85
Du kannst beim Amtsgericht Verfahrenskostenhilfe beantragen, wenn dein Einkommen gering ist.

Da werden dann teils Gerichtskosten und auch eigene Anwaltskosten übernommen. Du kannst dich mal schlau machen dahingehend.

Und es ist möglich Ratenzahlung zu beantragen. Vielleicht hilft dir das.

x 1 #5


_Zerrissene_
Guten Morgen Ihr lieben,

vielen herzlichen Dank für eure Antworten, ganz besonders auch an @VictoriaSiempre und @HeavyDreamy, für die direkte Erfahrung.

Natürlich heißt es Verfahrenskostenhilfe und nicht Prozesskostenhilfe 😅

Ich muss sagen, ich bin gerade dabei mir "Wissen" diesbezüglich anzueignen damit ich da gut durch komme. Dadurch ist schon ein kleines Heft an Informationen zusammen gekommen.
Da ich niemanden im privaten Umfeld fragen möchte, (es wissen aktuell nur zwei langjährige Freundinnen Bescheid) bleibt mir nur das Internet und eben das Forum, um vllt. die eine oder andere Frage beantwortet zu bekommen, weil er es schon durch hat oder mittendrin ist.

Ich habe außerdem als nächstes vor, mich zusätzlich auch bei Beratungsstellen beraten zu lassen, wenn ich einen Termin bekomme.
Allein beim Ausfüllen des Antrages vom Gericht, bräuchte ich die Hilfe (wegen der Beratungshilfe).

Tatsächlich habe ich das mit der Ratenzahlung auch schon gelesen und würde es auch direkt bei der Erst Beratung ansprechen.

Eine direkte Frage an @VictoriaSiempre und @HeavyDreamy hätte ich da allerdings noch, man muss ja im Beratungshilfeschein auch die finanzielle Lage des Ehemannes mit angeben, wusstet ihr darüber Bescheid?

Ich kann tatsächlich nicht alle Fragen zum Thema Geld beantworten.
Wir führen seit Anbeginn (~24 Jahre)
getrennte Konten.
Ich weiß das er sehr viele Schulden hat aber nicht wie hoch.
Wie viele Kredite etc. (keinen einzigen habe ich dafür mit unterschrieben)

x 1 #6


Plague
Zitat von _Zerrissene_:
Wir führen seit Anbeginn (~24 Jahre) getrennte Konten.

Dafür hat uns Gott der Herr bzw. die Sparkasse die gegenseitige Kontovollmacht beschert.
Hast du für den Notfall Vollmacht für sein/e Konto/en?

#7


_Zerrissene_
Nein, die haben wir gegenseitig nicht von uns.
Für den Notfall hatte ich damals immer eine zweite Bankkarte, die haben wir aber vor ein paar Jahren wieder gekündigt.

Für den heutigen Notfall hätte ich nur seine Pin um Geld mal abheben zu können.

#8


Chrome
@_Zerrissene_

Diesen Respekt vor der Mittellosigkeit kann ich verstehen, aber wir leben Gott sei Dank in einem halbwegs ordentlichen Sozialstaat. Ja auch dieser ist gefährdet etc... da will ich auch gar nicht drauf eingehen, würde zu weit gehen.

Trotzdem ist es so, dass.du gerade mit einer Behinderung bzw mit einer Erwerbsminderungsrente gute Karten hast bei der Scheidung.

Du bist ein bedürftige Person und da muss dein Noch Ehemann oder Ehefrau für dich zahlen. Zumindest für die ersten 3 Jahre glaube ich, aber da musst du mit dem Anwalt reden. Der kann dir genau sagen was dir zusteht und was nicht.

Auch die Kosten des Gerichts werden dir sehr wahrscheinlich erlassen, denn EMR zählt meistens nicht als Einkommen und ist Steuerfrei. Im Grunde hast du also kein Einkommen und es wird gezahlt oder zumindest zum großen Teil.

Er muss dann für dich aufkommen in den nächsten Jahren und bis dahin kannst du alles klären mit aufstocken beim Sozialamt. Die Zahlen dir dann eine angemessen Wohnung. Ich glaube alleine darf man bis 60m2 haben. Also ne gemütliche 2 Zimmerwohnung ist drin. Alles außer Strom wird dir dann eigentlich bezahl, kann sein das die Rente zu 30% angerechnet wird, ganz genau weiß ich es nicht, aber auch hier einfach Mal zum Amt gehen und ein Beratungsgespräch ausmachen.

Es wird immer heißer gekocht als es in Wirklichkeit ist. Du bist klar im Vorteil bei einer Scheidung, auch wenn Ehepartner oft etwas anders behaupten, die wollen damit meistens nur Panik machen, damit man doch bleibt. Niemand muss in Deutschland verheiratet bleiben, so viel steht schon einmal fest

x 2 #9


H
Zitat von _Zerrissene_:
hätte ich da allerdings noch, man muss ja im Beratungshilfeschein auch die finanzielle Lage des Ehemannes mit angeben, wusstet ihr darüber Bescheid?

Als ich das damals mit meinem Betreuer machte, musste ich lediglich meine Finanzen offen legen, wegen Beratungshilfeschein.
Die des Exmannes wurden vom Anwalt dann angefordert (Er bekam nen Brief).

Allerdings ist das bei mir jetzt schon 16 Jahre her. Du kannst beim Amtsgericht auch anrufen und dort genau nachfragen Lachendes Gesicht

x 1 #10


VictoriaSiempre
Zitat von _Zerrissene_:
man muss ja im Beratungshilfeschein auch die finanzielle Lage des Ehemannes mit angeben, wusstet ihr darüber Bescheid?

Ich wusste darüber Bescheid, musste dazu aber nichts angeben, sondern nur Angaben zu meiner persönlichen finanziellen Situation machen. In meinem Fall hatte mein Exmann gemeinsame Konten geleert, damit waren keine Ersparnisse mehr da (ich hatte jedoch immer ein eigenes Gehaltskonto).

Den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe hat mein Anwalt gestellt, aber da kann Dir die Beratungsstelle sicher auch weiterhelfen. Ich musste dann „nur“ noch einen Fragebogen ausfüllen, der mir zugeschickt wurde. Da wollen die natürlich und zu recht alles wissen und benötigen Nachweise (z. B. Kontoauszüge).

Die Bearbeitung und Bewilligung ging dann sehr schnell.

x 1 #11


S
Zitat von VictoriaSiempre:
In meinem Fall hatte mein Exmann gemeinsame Konten geleert

Hast du deinen Anteil zurück bekommen?

#12


VictoriaSiempre
Zitat von So-isses:
Hast du deinen Anteil zurück bekommen?

Nein, nur einen kleinen Teil. Aber das lag a) daran, dass wir uns in einem Mediationstermin dafür über bestimmte andere Modalitäten, die mir wichtig waren, einigen konnten und ich b) schlicht keinen Bock mehr auf weitere Auseinandersetzungen vor Gericht hatte.

Es war daher eine Interessenabwägung, was mir noch gut tut und was nicht. Hätte ich es drauf angelegt, hätte ich mehr bekommen. Aber hätte ich es gar nicht erst versucht, dann eben gar nichts Grinsendes grünes Gesicht

x 1 #13


Catalina
Zitat von _Zerrissene_:
Ist jemand unter euch, der sich scheiden lassen hat, ohne die Finanziellen Mittel dafür zu haben?
Der quasi finanziell abhängig vom Partner/ von der Partnerin war, weil er EM Rente bezog oder auch gar kein eigenes Einkommen hatte.

Ja, ich wurde geschieden trotz EU-Rente und lediglich Minijob. Ich hatte damals Beratungshilfe und VKH, musste auch nichts zurückzahlen.
Zitat von _Zerrissene_:
Allein beim Ausfüllen des Antrages vom Gericht, bräuchte ich die Hilfe (wegen der Beratungshilfe).

Beratungshilfe kannst du direkt beim Rechtspfleger deines zuständigen Amtsgerichts beantragen. Du musst nur deine Unterlagen (Einkommensnachweis/Rentenbescheid, Mietvertrag etc.) mitnehmen. Der hilft dir auch beim Ausfüllen. Alternativ kannst du den Anwalt fragen, der sollte auch helfen.

x 1 #14


C
Zitat von Chrome:
Er muss dann für dich aufkommen in den nächsten Jahren und bis dahin kannst du alles klären mit aufstocken beim Sozialamt. Die Zahlen dir dann eine angemessen Wohnung. Ich glaube alleine darf man bis 60m2 haben. Also ne gemütliche 2 Zimmerwohnung ist drin. Alles außer Strom wird dir dann eigentlich bezahl, kann sein das die Rente zu 30% angerechnet wird, ganz genau weiß ich es nicht, aber auch hier einfach Mal zum Amt gehen und ein Beratungsgespräch ausmachen.


Ich ergänze. EIne gemütliche 2 Zimmer Wohnung wird unbezahlbar sein, wir leben im Jahr 2026 und Wohnungen sind sehr rar. Der Höchstsatz für eine Wohnung, das wird regional angepasst, ist sehr knapp bemessen.
Es wird je nach Region eher auf eine 30 qm² Wohnung hinaus laufen. In den Großstädten landest du eher in den 20 - 25 qm² Butzen mit Kochnische. Wenn du das Glück hast so eine Wohnung dann zu bekommen.
Außer man verschafft sich mit viel, viel, sehr viel Eigeninitiative möglichst guten Wohnraum. Über Genossenschaftswohnungen, Neubauauschreibungen beachten, die mittlerweile bei den Sozialwohnungen auch eher 30qm² haben, mit offener Küche. oder jemand hat das unfassbare Glück über Vit.B an einen privaten Vermieter heran zu kommen.

Oder zieht in die Pampa. Es gibt ein paar Regionen, da ist die gemütliche, großzügige 2 Zimmer Wohnung noch realistisch. Das war es dann auch. Kein Bus, kein Geschäft. Nichts.

Die EM wird zu 100% angerechnet. Jeglicher Nebenverdienst wird zu 100% angerechnet.

Sozialhilfe heißt EM + Aufstockung bis zum Regelsatz. Das war es. Abgesehen von Mehrkosten Anträgen. Je nach persönlicher Lage hat jemand Anspruch auf Mehrkostenerstattung. Darum muss sich jeder selber kümmern, das Amt bietet Mehraufwandübernahme nicht von sich aus an.
Wohngeld kann eine Alternative sein.

Wie dem auch sei. Die Bearbeitungszeiten von den Ämter liegen mitunter bei 6-8 Monaten. Da muss ein jeder schauen, wie er bis dahin über die Runden kommt. Beim Sozialamt gibt es bei Dringlichkeitsfällen Vorschussgelder, falls es zu lange dauert bis der Antrag endlich bearbeitet wird. Aber nur, wenn jemand sehr hartnäckig ist. Wohngeldamt. Da ist nichts zu machen. Wenn die nicht in die Puschen kommen, muss das fehlende Geld über das Sozialamt / Vorschuss besorgt werden. Zwei Ämter mit Laufereien.

Deshalb kann es besser sein, sich einen gesetzlichen Betreuer zu verschaffen. EM bekommt ja niemand grundlos. Schon allein,wenn jemand nicht mobil genug ist, sieht es schlecht aus mit den Ämtern alles zu bewältigen.

Die Obdachlosen, die es überall in D gibt. Bis hin in die tiefste Pampa/Wäldern in den Zelten und Wanderhüttenbeschlagnahmungen sind nicht aus Spaß da.

_Zerissene_, ich würde dir empfehlen den Wohnungsmarkt vor Ort oder Wunschort gründlich zu checken. Du brauchst erst eine Wohnung, wo du dauerhaft bleiben kannst. Nichts mit Übergangslösung oder so. Da ist die Gefahr von Obdachlosigkeit viel zu hoch für. Kein Sozialamt finanziert grundlos Wunschumzüge.

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