M
Meyer
Gast
Hallo,
im Februar nächsten Jahres geht das Trennungsjahr zu Ende und da steht die Frage im Raum wann der Scheidungsantrag eingereicht werden kann, mal ist von zwei Monaten vor Ablauf des Trennungsjahrs die Rede mal von erst nach Ablauf des Trennungsjahrs. Wie sind da die Erfahrungen?
Meine zukünftige Ex möchte ihren derzeitigen Job (während des Trennungsjahrs) kündigen und somit verursacht sie natürlich auch eine Minderung ihres derzeitigen Einkommens. Die Frage ist, steht mir eine Neuberechnung des Trennungsunterhalts ins Haus? Wie gesagt, sie kündigt auf eigenen Wunsch.
Wir haben für die Betreuung unsere Kinder das Wechselmodell vereinbart. Derzeit und auch in Zukunft kann man nicht von einem wirklichen Wechselmodell sprechen, die Betreuung der Kinder wird hauptsächlich von mir geleistet. Leider wurde durch einen anwaltlichen Beratungsfehler vereinbart die gesamte Kindesunterhaltssumme zzgl. Kindergeld an meine zukünftige Ex zu überweisen. Sie nutzt einen großen Teil der Summe um ihren Unterhalt zu bestreiten. So weit ich es in Erfahrung bringen konnte ist steht im Wechselmodell der gesamte Kindesunterhalt zzgl. Kindergeld als erstes den Kindern zu um deren Bedarf zu decken. Gibt es Erfahrungen bzw. Ideen um dieses "Problem" möglichst einfach zu lösen?
Vielen Dank für´s lesen.
im Februar nächsten Jahres geht das Trennungsjahr zu Ende und da steht die Frage im Raum wann der Scheidungsantrag eingereicht werden kann, mal ist von zwei Monaten vor Ablauf des Trennungsjahrs die Rede mal von erst nach Ablauf des Trennungsjahrs. Wie sind da die Erfahrungen?
Meine zukünftige Ex möchte ihren derzeitigen Job (während des Trennungsjahrs) kündigen und somit verursacht sie natürlich auch eine Minderung ihres derzeitigen Einkommens. Die Frage ist, steht mir eine Neuberechnung des Trennungsunterhalts ins Haus? Wie gesagt, sie kündigt auf eigenen Wunsch.
Wir haben für die Betreuung unsere Kinder das Wechselmodell vereinbart. Derzeit und auch in Zukunft kann man nicht von einem wirklichen Wechselmodell sprechen, die Betreuung der Kinder wird hauptsächlich von mir geleistet. Leider wurde durch einen anwaltlichen Beratungsfehler vereinbart die gesamte Kindesunterhaltssumme zzgl. Kindergeld an meine zukünftige Ex zu überweisen. Sie nutzt einen großen Teil der Summe um ihren Unterhalt zu bestreiten. So weit ich es in Erfahrung bringen konnte ist steht im Wechselmodell der gesamte Kindesunterhalt zzgl. Kindergeld als erstes den Kindern zu um deren Bedarf zu decken. Gibt es Erfahrungen bzw. Ideen um dieses "Problem" möglichst einfach zu lösen?
Vielen Dank für´s lesen.