Sohnemann
Gast
Zitat von leroymuc:Okay, du meinst, bezogen auf die damalige Situation vor Unterzeichnung dieses Ehevertrags, richtig? Deinen Rat vor einigen Wochen hatte ich eher auf die jetzige Situation bezogen, also PTBS etc. ausgelöst durch die Trennung...
Du bist ein Mann mit einer starken Beeinträchtigung.
Das kannst du für alles nutzen.
Eingeschränkte Erwerbsfähigkeit, deine vergangenen Entscheidungen die Frage stellen, etc. etc.
Überleg dir, wer welche Interessen hat:
Deine Ex will die Wohnung.
Der Richter will am liebsten ohne Urteil einen Vergleich und ansonsten ein Urteil mit Rechtsmittelverzicht.
Das Jugendamt will, dass Knete Fließt und kein Unterhaltsvorschuss gezahlt werden muss.
Dein Anwalt will mit wenigen Briefen und Aufwand den Fall erledigen.
Und jetzt überleg dir, was die machen, wenn du jetzt den sterbenden Schwan machst ?
Natürlich nimmt dir deine Ex das nicht ab.
Aber sie wird die einzige sein und schön die Klappe halten.