Zitat von leroymuc:Also im Ehevertrag steht sinngemäß dass alles Vermögen geteilt wird (quasi Gütergemeinschaft). Die besagte Wohnung gehörte und zunächst jedem zur Hälfte (und beide sind wir Schuldner gegenüber der Bank). Diese Situation hätte im Falle der Scheidung bezüglich der Wohnung eine (halbwegs faire) Patt-Situation ergeben. Die Wohnung würde weiterhin beiden zur Hälfte gehören. Die Schenkung beinhaltet auch eine Ergänzung zum Ehevertrag, in der beide Immobilien (Wohnung und Haus - das zur Hälfte mir, zur anderen meiner Mutter gehört) von der Regelung des Ehevertrags ausgenommen sind.
Ich denke aus heutiger Sicht, dass meine Frau das haben wollte, um bei der Scheidung eben ganz klar die Wohnung zu haben und nicht irgendwelche Ansprüche auf Geldsummen aus dem Zugewinnausgleich. Vermögen außer den Immobilien gibt es quasi keins.
Dann reden wir über einen Streitwert von 300.000 Euro.
Da kommt richtig was zusammen für den der den Prozess verliert.
Ich hab dir vor Monden schon geraten zum Psychologen zu gehen und da deinen inneren Konflikt plastisch dazulegen.
PTB, Ängste, Druck von der Ex, Blabla mit Tränen.
Der wird dir alles schreiben was du brauchst.
Natürlich wird dann ein Gerichtsgutachter bestellt.
Aber du erfindest ja nicht frei.
Deine Entscheidung war damals tatsächlich unter Extrembedingungen.
Ich sag dir eins, wenn du das Ding nicht unverzüglich beim Hausarzt und Psychologen aktenkundig machst, schwindet deine Chance weil es an Glaubwürdigkeit verliert.