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jeder hat ein Recht auf Privatsphäre - und die Freundin des TE eine Auszeit will - egal warum - dann
hat der TE das zu akzeptieren. Und wenn die Freundin 4 Wochen Bedenkzeit will...dann sind es 4 Wochen. Und bei 6 Wochen sind es 6 Wochen. Dass das dem TE nicht passt, ist verständlich. Aber - wer seine Freundin wirklich liebt, gewährt ihr die von IHR gewünschte Auszeit - egal wie lange die sein soll.
Deinem Hinweis - @KGR - entnehme ich, dass der TE seine Freundin durchaus dann auf den Zahn fühlen sollte, wenn es IHM beliebt? Das ist das Schrecklichste, was passieren kann, wenn
dem Wunsch eines geliebten Menschen nicht nachgekommen wird. Der Mensch hat seinen Grund,
bzw. Gründe, warum er sich Bedenkzeit erbittet....und fehlendes Vertrauen in die Freundin, der er etwas zu unterstellen versucht - da muss er FROH sein, dass es die Freundin nur bei einer Bedenkzeit belässt und ihn nicht gleich rauswirft.
Und ja....wenn die Freundin von sich aus VOR Ablauf ihrer Bedenkzeit-Frist wieder Kontakt zum TE aufnimmt, ist das OK. Das darf sie, weil SIE ja etwas verhängt hat, was dem TE nicht passt. Und ja - mit open end - will heißen....sie kann die Beziehung zum TE von sich aus beenden, wenn sie schon frühzeitiger zu einem Ergebnis kommt. Der TE kann die Beziehung AUCH jederzeit beenden, wenn er nicht so lange warten kann/will.
Und da der TE nicht gerade sattelfest erscheint, es ihm an dem zu mangeln scheint, was die Freundin von ihm erwarten darf - Vertrauen - kommt der TE ins schleudern. Die von ihm beschriebenen Fakten - da sollte es keinen wundern, dass sich dessen Freundin Bedenkzeit erbittet.
Und...sich Bedenkzeit zu erbitten, sich eine Auszeit zu nehmen - was ist daran verwerflich? NIX. Wer ein reines Gewissen hat, hat doch nix zu befürchten. Oder hat die/der ein schlechtes Gewissen, wer sich eine Bedenkzeit/Auszeit nimmt?