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Geistervater und Ex - wenn die Vergangenheit aufholt

G
Was für eine Sch....ist das denn ?

Er hat also kein Führerschein kein Auto keine Arbeit keinen festen Wohnsitz keine Krvers......er ist also obdachlos oder was ?wovon will / kann er denn dann auch nur den Unterhalt bezahlen ?

Der Mann ist ein völlig Fremder für dein Kind .
Was sagt denn das JA , wie oft ca der Vater zwecks kennen lernen deine Tochter sehen darf ?

18.07.2016 11:03 • #31


RainbowDash
Hi @gracia,

Ja, das ist wirklich Sch....!

Soweit mir von meiner Beistandschaft beim JA mitgeteilt wurde (sie hat Kontakt zu seinem Anwalt) wohnte er bei seinem Bruder. Eigene Wohnung gab es keine, somit auch nichts zu pfänden. So war es auch mit dem Konto.
Letzte Woche habe ich nun nochmal mit der Beistandschaft telefoniert. Es kommt wieder kein Unterhalt, obwohl zugesagt. Sein Anwalt ist wohl selbst langsam sauer, er hat das Jugendamt gebeten eine Aufforderung zu verfassen mit Androhung einer Anzeige wegen Verletzungen seiner Unterhaltspflicht. Es wurde nun eine Frist gesetzt bist zum 20.07.

Interessanterweise hat der Anwalt wohl erwähnt, dass der Herr nun wohl eine Wohnung bezogen haben soll, wobei die Adresse dem Ausländeramt bekannt sein soll. Mit denen hätte er da aktuell viel zu tun. Die Beistandschaft versucht nun, die Adresse zu erfahren..
Und mein Bauchgefühl sagt mir, dass er den Kontakt zu meiner Tochter nur braucht, um weiter in Deutschland bleiben zu können. Diese Kontakte mit dem Ausländeramt... Da fühle ich mich bestätigt. Es wird die ganze Zeit darauf gedrängt dass er sie schnell sieht...

Ja, er hat nichts. Wovon er Unterhalt zahlen könnte? Von einem anständigen Job. Der Mann ist nun 40 Jahre alt, ist nicht dumm und zwei linke Hände hat er auch nicht. Ich glaube, so wie ich ihn kenne und einschätze, die Wohnungslosigkeit / Arbeitslosigkeit war ein Mittel zum Zweck. Er hat keine Lust Unterhalt zu zahlen. Vielleicht will seine Ex-Frau auch noch welchen von ihm, ich weiß es nicht. Aber weißt Du, ich brauche sein Geld nicht. Ich verdiene mit einer 30-Stunden-Woche so gut, dass ich es nicht brauche. Und ich würde lieber noch einen Minijob machen, als von seinem Geld zu nehmen. Habe jahrelang darauf hin gearbeitet, dass ich ohne ihn zurecht komme.

Das JA möchte das Kind langsam an ihn heran führen. Zunächst werde ich halt mit ihm und der Heilpädagogin ein Treffen haben. Da sollen wir Erwachsenen reden... Yippieh.
Danach soll ein Termin mit der Kleinen im JA stattfinden, damit sie die Räumlichkeiten und die Dame dort kennen lernt, die uns betreut. Damit es nicht ganz so fremd für Sie ist. Dann soll ein Treffen mit Allen stattfinden, bei dem Sie ihn dann kennen lernt. Wie es anschließend weiter geht hängt wohl auch davon ab, wie das Treffen läuft und wie die Kurze sich danach fühlt etc. Es gibt da noch keine Vorgaben seitens des Jugendsamtes. Er hat da auch erst zwei Termine nicht wahrgenommen und kam erst zum dritten für ein Vorgespräch... Ich ärgere mich darüber. Ich muss mir die Zeit nehmen diese Sperenzchen mitzumachen. Hatte bereits drei Termine dann dort. Es nervt mich, dass wir nun springen müssen aber naja, was soll ich tun. Ich mache das, was der Gesetzgeber von einer guten Mutter verlangt.

18.07.2016 11:52 • x 1 #32


G
Hi RainbowDash,

ich vermute auch, das er den Umgang zum Kind zwecks Bleiberecht forciert.

Ein leibliches Kind ist ein Grund für den Aufenthalt, aber nur, wenn man sich kümmert und der Aufenthalt somit erforderlich ist.
Vielleicht droht ihm sonst die Abschiebung?

Melde dich mit deinem Problem dringend bei 1001geschichte.
Die können dir sagen, welche Möglichkeiten du hast.
Viele dort haben eigene Erfahrungen damit und es wird dir sicher auch jemand sagen können, wie und ob du das irgendwie eventuell einfach aussitzen kannst/darfst.

LG

18.07.2016 20:06 • #33




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