Hallo Manuela,
ich möchte gerne kurz auf deine Frage eingehen. Wenn du dich schon umgemeldet hast, passiert in diesem Jahr gar nichts, denn wenn du mindestens einen Tag in Jahr zusammen gewohnt hast (im gleichen Haushalt gemeldet bist) bleiben die Steuerklassen so, wie sie immer waren. Ab dem 01.01 des Folgejahres sieht das aber anders aus. Hier bekommt dann jeder automatisch die Steuerklasse 1 und jeder von euch wird versteuert als wenn er unverheiratet ist. Ich würde einmal über einen Zweitwohnsitz nachdenken, doch verschiedene Bundesländer erheben hierfür eine extra Steuer.
Eine Steuerberater kann dir da sicherlich wesentlich konkreter weiterhelfen.
Schönen Gruß von jemanden der ab 01.01.2016 auch wieder Steuerklasse 1 hat.
24.08.2015 03:50 •
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