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Getrennte Wohnungen trotz Trauschein Ein Problem?

M
Hallo da bin ich wieder.
Wie ihr wisst hatte ich mich von meinem Mann getrennt.
Dennoch fühle ich mich noch immer zu ihm hingezogen. Er macht mir den Hof und ist auch sonst für die Kinder und mich da.
Bei mir entwickeln sich auch immer mehr Gefühle für ihn. Eigentlich so wie vor 15 Jahren. Aber ich möchte nicht wieder mit ihm zusammen ziehen, dafür ist zu viel passiert. Er versteht zwar meinen Entschluss nicht, aber er versucht damit klar zu kommen.
Eine Scheidung kommt daher auch nicht in Frage. Was ich allerdings nicht weiß wie das ganze rechtlich betrachtet wird.
Eigentlich sind wir ja im Dezember seit einem Jahr getrennt und müssen dies ja auch beim Finanzamt angeben.
Oder ist das in unserem Fall vielleicht doch anders machbar?
Denn zusammen wohnen geht auf keinen Fall, aber scheiden lassen wollen wir uns nicht. Denn eigentlich lieben wir uns ja noch, können aber auf Dauer nicht räumlich zusammen bleiben.
Ich hoffe ihr seid nicht böse weil ich so eine Frage hier einstelle. Aber ein anderes Forum wäre noch unpassender. Und hier kennt ihr meine Geschichte.
Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben.
Vielen dank und Liebe Grüße
Eure Manuela

21.08.2015 19:29 • #1


Rheinländer
Hallo Manuela,
ich möchte gerne kurz auf deine Frage eingehen. Wenn du dich schon umgemeldet hast, passiert in diesem Jahr gar nichts, denn wenn du mindestens einen Tag in Jahr zusammen gewohnt hast (im gleichen Haushalt gemeldet bist) bleiben die Steuerklassen so, wie sie immer waren. Ab dem 01.01 des Folgejahres sieht das aber anders aus. Hier bekommt dann jeder automatisch die Steuerklasse 1 und jeder von euch wird versteuert als wenn er unverheiratet ist. Ich würde einmal über einen Zweitwohnsitz nachdenken, doch verschiedene Bundesländer erheben hierfür eine extra Steuer.
Eine Steuerberater kann dir da sicherlich wesentlich konkreter weiterhelfen.

Schönen Gruß von jemanden der ab 01.01.2016 auch wieder Steuerklasse 1 hat.

24.08.2015 03:50 • x 1 #2


A


Getrennte Wohnungen trotz Trauschein Ein Problem?

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I
Kein Mensch kann kontrollieren und oder Euch zwingen zusammen zu leben und auch kein Gesetz. Zumindest nicht in DE.

Wenn Ihr nicht getrennt seit dann nicht das ist eine persönliche Angabe.

Nur wenn Du Dich scheiden lassen möchtest benötigst Du das Trennungsjahr vorher geht es nicht. Das Trennungsjahr gibt's extra für Fälle wie Euren

Als ich noch verheiratet war hatte ich die drei aber nie einen gemeinsamen Wohnsitz mit meinem Mann. Zuständiges Fa bei der Steuer war immer das Fa meines Mannes die haben sich dann mit meinem intern abgestimmt sofern erforderlich.

Hoffe das hilft. Viel Glück für Euch!

24.08.2015 08:09 • x 1 #3


M
Danke Euch beiden. Ja dann ist das wohl so und wir müssen dann die Steuerklassen wechseln.
LG

26.08.2015 13:20 • #4




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