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Gewaltschutzverfügung

U
Zitat von Julika0612:
Ich muss erstmal was klar stellen. Mein Ex ist mir gegenüber niemals körperlich gewalttätig geworden. Während der Beziehung war er sehr besitzergreifend und eifersüchtig. Er hatte außer mir niemanden. Das ist denke ich auch der Grund dafür, dass er die Trennung nicht akzeptieren kann. Ich bin sicherlich auch kein einfacher Mensch. Mir tut es einfach weh ihn komplett aus meinem Leben gestoßen zu haben. Vor 2 Monaten habe ich einfach keinen anderen Weg gesehen als diese Verfügung zu beantragen. Heute wünschte ich mir einfach nochmal mit ihm sprechen zu können.


Zwei Fehler:

1. Wie ich schon schrieb, kein Richter verhängt einfach eine Gewaltschutzverfügung- dann ist schon einiges vorgefallen. Oder hast Du etwa vor Gericht gelogen? Mache Opfer können sich auch gut verkaufen, Dir unterstelle ich das nicht. Aber lies mal, was Du im ersten Beitrag geschrieben hast.

2. Du hast eine Anwältin, mach darüber einen Kontakt zustande, wenn Dir unbedingt danach ist. Dir sollte klar sein, dass wenn eine Verfügung ausgesprochen wurde, schon was vorgefallen sein muss. Nur besitzergreifend und eifersüchtig soll er gewesen sein? Und deshalb spricht ein Richter eine Gewaltschutzverfügung aus? Sorry, das glaubst Du doch selbst nicht.

Oder Du hast vor Gericht übertrieben, gelogen und der Richter hätte es geglaubt. Aber Richter prüfen sehr genau, bevor sie ein solches Urteil bzw. Verfügung fällen. Und wie gesagt und schon gefragt: Was sagt denn Deine Anwältin zu Deiner Idee? Darauf bist Du nicht eingegangen bisher? !

Zitat von Julika0612:
Meine Anwältin und mein Umfeld wissen nicht um meine Gefühle. Ich habe Angst auf absolute Verständnislosigkeit zu stoßen. Wahrscheinlich auch zu recht. Aber mein Herz ist lauter als mein Kopf.


Dann schalte mal ganz schnell Dein Hirn ein und Dein Herz aus!

Nicht nur wahrscheinlich, sondern GANZ SICHER wird da keiner Verständnis für haben.

Nochmal deutlich: Eine Gewaltschutzverfügung ist schon eine deutliche klare Nummer und Message. Kein Richter spricht sowas ohne weiteres aus.

Ich habe mal im gerichtlichen Bereich gearbeitet, hatte auch mit Männern zu tun, die wie Dein EX aufgetreten sind und mit Opfern(Frauen wie Männern), die wie Du auch wieder zurückrudern wollten. Diejenigen, die es taten, dass sage ich mal ganz deutlich, haben es bitterst bereut!

22.08.2019 11:36 • x 6 #16


Sevi
Hast du professionelle Hilfe?
Jemanden der den gesamten Hintergrund kennt?
Es klingt für mich, total ungesund.
Ich würde dir Therapeutische Hilfe empfehlen.
Auxh um zu schauen, was das jetzt ist, was da Kontakt haben möchte.

Es gibt auch andere Formen von Gewalt, nicht nur Körperliche!
Irgendwas wird er ja nun getan haben, dass es sogar ein Gericht beschäftigt.
Auch wenn du das jetzt vielleicht schön reden möchtest, damit du dir erklären kannst, dass es nicht so schlimm war und du ja jetzt Kontakt haben kannst.

Damit wirst du dir ganz ganz sicher selber den Ast absägen auf dem du sitzt.
Und irgendwann wird man dann leider unglaubwürdig.

So in der Art... Pack schlägt sich, Pack verträgt sich...
Viel Tam Tam und am Ende hocken sie doch wieder zusammen...
Tu dir das nicht an!
Du hattest Gründe warum du den Weg gegangen bist, dann zieh das auch durch.

22.08.2019 11:41 • x 2 #17


A


Gewaltschutzverfügung

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Kummerkasten007
Zitat von U-I-B:
Aber mein Herz ist lauter als mein Kopf.


Angst fressen Seele auf.

Bitte suche Dir professionelle Unterstützung.

22.08.2019 11:43 • x 1 #18


T
Deine Anwältin wird von dir bezahlt deine Aufträge zu erfüllen. Wenn du mit ihm reden willst, ist das deine Entscheidung.

22.08.2019 11:48 • #19


U
Zitat von Kummerkasten007:

Angst fressen Seele auf.

Bitte suche Dir professionelle Unterstützung.


Sorry, war nicht mein Zitat!

22.08.2019 11:55 • #20


A
Zitat von Julika0612:
Er hat die Trennung nicht akzeptiert und mir täglich mehrmals nachgestellt und mich belästigt.


Was hat er getan....
Zitat von Julika0612:
Daraufhin habe ich eine Gewaltschutzverfügung gegen in beantragt.

dass du derart hart gegen ihn vorgegangen bist?

Zitat von Julika0612:
Diese wurde im Eilverfahren bewilligt. Er hat eine mündliche Anhörung beantragt, in welcher ich Recht bekommen habe.

und du hast recht bekommen...

und nun willst du zurückrudern?
Tut es dir leid, dass du so hart gegen ihn vorgegangen bist, hast du das Gefühl ihm Unrecht getan zu haben?
Wie kommt das, hast du am Ende gelogen oder übertrieben, wolltest ihm nur um jeden Preis schaden?

Nicht böse sein, aber kein Richter sieht eine Notwendigkeit für eine Gewaltschutzverfügung, wenn nicht gravierendes vorgefallen ist....also was ist passiert?

Solltest du übertrieben haben, hast du ihm sehr geschadet, dann hast du u.U. sein Leben zerstört.

Vielleicht wollte er ja nur klären, warum du gegangen bist!

22.08.2019 12:03 • x 2 #21


K
Du solltest für Dich erstmal klären, warum es überhaupt für Dich wichtig ist, Klarheit über Deine Gefühle zu bekommen? Was willst Du mit der Klarheit machen, was ändert diese?

Ist dieses Bedürfnis nicht nur ein Vorwand?

Fakt ist doch, Dein Ex hat phsychische und/oder physische Gewalt angewendet und das vollkommen unabhängig davon, wie Deine Gefühle sind. Er wird das auch immer wieder tun. Es sein denn, er geht für sich den langen und harten Weg, seine Probleme in den Griff zu bekommen. Falls ihm das jemals gelingen sollte, bist Du dann hoffentlich längst in einer anderen liebevollen Beziehung.

Oder anders herum: sein Wesen, seine Neigung zur Gewalt ändert sich nicht, ob Du nun Klarheit hast oder nicht. Du solltest Dich von ihm weiter fern halten. Ob Du ihn liebst (oder das fühlst, was Du als Liebe verstehst) oder nicht, ändert nichts an ihm.

Noch etwas, was ich mir nicht verkneifen kann: die Gerichte sind vollkommen überlastet, ein Grund dafür ist die immer neue Befassung mit den immer gleichen unentschlossenen Menschen. Ich würde mir wünschen, dass man sich sehr genau überlegt, ob man bestimmte Schritte geht und diese dann auch durchzieht. Ich weiß nicht, ob Dir überhaupt klar ist, welche Prozesse Du hinter den Kulissen in Gang setzt und wie viele Menschen Du damit befasst, wenn Du eine Gewaltschutzverfügung durchsetzt und Dir dann ein paar Wochen später darüber nachdenkst, das rückabzuwickeln. Du bist nicht allein auf der Welt. Dein Handeln hat Folgen für vieles. Es ist richtig, sein Recht durchzusetzen und jedmöglichen Schutz in Anspruch zu nehmen, aber das dann mit Füßen zu treten, hat eben auch Folgen für vieles und viele. Zum Beispiel für diejenigen, die deswegen darauf warten müssen, mit ihren berechtigten Anliegen gehört zu werden.

Damit möchte ich auf keinen Fall sagen, dass man diesen Weg nicht gehen soll, wenn er gerechtfertigt ist. Ganz im Gegenteil. Aber wenn man sich das dann ein paar Wochen später anders überlegt, dann fehlt mir nicht nur (wie Deinem Umfeld) in Deinem Interesse das Verständnis dafür sondern auch für Dein Verhalten gegenüber dem Staat.

In Deinem Interesse würde ich Dir auch dringend dazu raten, Deine Probleme mit professioneller Hilfe anzugehen.

22.08.2019 12:05 • x 1 #22


L
Zitat von weltwanderer:
Ich kann nur jedem raten der so eine Frau kennt oder kennenlernt diese zu Unterstützen.


Ich würde genau das Gegenteil raten. Jeder ist für sich selbst verantwortlich und es gibt zig Möglichkeiten sich helfen zu lassen.
Wenn man immer wieder zurück rennt, selbst schuld.

Dass es hart ist sich emotional zu lösen ist nix neues, dabei hilft einem keiner, das muss man aushalten und irgendwann ist es vorbei.

Die Sache ist doch die, dass durch so Chaosbeziehungen nicht nur die unmittelbar Beteiligten, sondern in der Regel auch noch das Umfeld mit reingezogen und tyrannisiert wird.

22.08.2019 12:06 • x 4 #23


J
Ich habe weder gelogen noch übertrieben. Es heißt zwar Gewaltschutzverfügung, aber er hat diese wegen Stalking und Nachstellen bekommen. Er hat mich rund um die Uhr auf allen Kanälen kontaktiert, nach Blockierung meinerseits auch mit neuen Nummern und Fakeprofilen. Zudem hat er meiner Tochter und mir immer und überall aufgelauert usw. Es war nicht zu ertragen. Auch ich brauchte nach der Trennung Abstand.

22.08.2019 12:10 • #24


Gorch_Fock
Dann ist die Verfügung richtig so. Es gibt auch nichts an seinem Verhalten zu entschuldigen. Er agiert grenzüberschreitend und macht sich strafbar. Kein Schritt rückwärts mehr.

22.08.2019 12:16 • x 3 #25


L
Gerade wenn er auch Deiner Tochter aufgelauert hat solltest Du ihr zuliebe keinen Kontakt suchen.
Wie soll das denn für sie aussehen?

22.08.2019 12:18 • #26


G
@Julia0612

Genau das gleiche hat ein Typ mit mir gemacht als ich in abgewiesen habe.

Als ich ihn Blockiert habe und auf sein geschreibe nicht mehr reagierte hat der Terror mit Fake Profilen angefangen

22.08.2019 12:19 • #27


B
Wie hat dein Kind in solchen Situationen reagiert,wenn er euch aufgelauert hat?

22.08.2019 12:32 • #28


J
Meine Tochter mag ihn sehr. Während der Beziehung, habe ich darauf geachtet, dass sie unsere Streitereien nicht mitbekommt. Nach der Trennung, habe ich ihr versucht auf kindliche Weise versucht klar zu machen, dass wir uns gestritten haben und ich Abstand brauche. Sie mag ihn immer noch, sagt aber auch ganz klar, dass er nicht gegen meinen Willen handeln soll, weil man sowas nicht macht.

22.08.2019 12:36 • #29


W
Schon rein zum Schutz deiner Tochter kannst du keinen Kontakt mehr aufnehmen.
Sonst bist du meiner Meinung nach alles andere als eine gute Mutter.

22.08.2019 12:37 • #30


A


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