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Gewaltschutzverfügung

W
Zitat von Julika0612:
Ich erhoffe mir dadurch Klarheit über meine Gefühle. Ich habe mit diesem Mann eine sehr intensive Zeit erlebt-sowohl im positiven als auch im negativen Sinne. Meine Anwältin und mein Umfeld wissen nicht um meine Gefühle. Ich habe Angst auf absolute Verständnislosigkeit zu stoßen. Wahrscheinlich auch zu recht. Aber mein Herz ist lauter als mein Kopf.


Dein Posting könnte direkt als Fallbeispiel aus einem Psychologielehrbuch stammen.

22.08.2019 12:38 • x 1 #31


U
Zitat von Julika0612:
Ich habe weder gelogen noch übertrieben. Es heißt zwar Gewaltschutzverfügung, aber er hat diese wegen Stalking und Nachstellen bekommen. Er hat mich rund um die Uhr auf allen Kanälen kontaktiert, nach Blockierung meinerseits auch mit neuen Nummern und Fakeprofilen. Zudem hat er meiner Tochter und mir immer und überall aufgelauert usw. Es war nicht zu ertragen. Auch ich brauchte nach der Trennung Abstand.


Das alleine hier sollte Dir doch mal gehörig Dein Brain waschen.

Stalking ist Psychogewalt:

Nachstellen ist Psychogewalt.

Auflauern ist Psychogewalt.

Du schreibst es selbst: Es war nicht zu ertragen.

Da fehlt im Prinzip nur noch die direkte körperliche Gewaltanwendung gegen Dich und/oder Deine Tochter, die Grenzen dazu sind bei dem Hintergrund nicht mehr weit weg. Meine leidige Ex, die auch kein Kind von Traurigkeit war, hat dieses mit ihren Kindern erleben müssen, einen gewissen Teil habe ich auch abbekommen.

Im Gegensatz zu meiner Ex habe ich mich aber gegen den Nachstellungen, Drohungen und fast umgesetzten Gewalttaten gewehrt - nur so kam Ruhe ein.

Und zu so einem Menschen, der Dir und Deiner Tochter das Leben sprichwörtlich zur Hölle gemacht hat, willst Du sprechen? DEN vermisst Du?

Die Verfügung, die der Richter ausgesprochen hat, ist absolut okay. Normalerweise ist das auch mit einem Einhalten von Abstand einhergehend.

Das wichtigste Element aber bist Du und Deine Tochter. Frag sie doch mal, was sie von Deiner Idee hält. Kann mir kaum vorstellen ,dass sie das gut findet.

Also, wenn Du da eine Rückabwicklung durchziehen würdest - das wäre dermaßen unverantwortlich und vielleicht sogar gefährlich. Wenn ein Mensch schon soweit geht, gar die Kinder zu stalken und zu bedrohen, dann sind diese Menschen auch noch zu mehr bereit und fähig.

Da gibt´s gar keine Diskussion, was da sinnvoll ist.

Mach da bloß keinen Blödsinn, bitte. Du würdest es bitterlich bereuen, das garantiere ich Dir.

22.08.2019 12:38 • #32


A


Gewaltschutzverfügung

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W
Zitat von leilani:

Ich würde genau das Gegenteil raten. Jeder ist für sich selbst verantwortlich und es gibt zig Möglichkeiten sich helfen zu lassen.
Wenn man immer wieder zurück rennt, selbst schuld.

Dass es hart ist sich emotional zu lösen ist nix neues, dabei hilft einem keiner, das muss man aushalten und irgendwann ist es vorbei.

Die Sache ist doch die, dass durch so Chaosbeziehungen nicht nur die unmittelbar Beteiligten, sondern in der Regel auch noch das Umfeld mit reingezogen und tyrannisiert wird.


Hilfe tut immer gut.
Selbstverantwortlich und Selbstschuld - gilt so lange wie es das Leben mit dir gut meint. Mit mir hat es das Leben sehr gut gemeint. Aber so arrogant zu sagen man kann sich selbst helfen lassen bin ich nicht geworden.

22.08.2019 12:40 • x 1 #33


B
Zitat von Julika0612:
Meine Tochter mag ihn sehr. Während der Beziehung, habe ich darauf geachtet, dass sie unsere Streitereien nicht mitbekommt. Nach der Trennung, habe ich ihr versucht auf kindliche Weise versucht klar zu machen, dass wir uns gestritten haben und ich Abstand brauche. Sie mag ihn immer noch, sagt aber auch ganz klar, dass er nicht gegen meinen Willen handeln soll, weil man sowas nicht macht.


Du willst deiner Tochter also beibringen, dass so eine Art normal in zwischenmenschlichen Beziehungen ist?

22.08.2019 12:41 • x 2 #34


Sevi
Zitat von Julika0612:
Meine Tochter mag ihn sehr. Während der Beziehung, habe ich darauf geachtet, dass sie unsere Streitereien nicht mitbekommt. Nach der Trennung, habe ich ihr versucht auf kindliche Weise versucht klar zu machen, dass wir uns gestritten haben und ich Abstand brauche. Sie mag ihn immer noch, sagt aber auch ganz klar, dass er nicht gegen meinen Willen handeln soll, weil man sowas nicht macht.


Sowas liest man leider immer wieder. Fast wie in Stein gemeißelt bei solchen Ausfällen.
Mütter die behaupten das Kind hätte nichts mitbekommen.
Kinder fühlen mehr als man glaubt.
Am Ende wird das Kind noch vorgeschoben aber sie vermisst ihn auch ganz arg.

Bin mal raus hier.
So Augenwischerei kann ich nicht abhaben.

22.08.2019 12:43 • x 3 #35


K
Bitte beantworte mal die Frage, was Du Dir von der Klarheit Deiner Gefühle versprichst und was Du damit im einen oder anderen Fall zu machen gedenkst.

Wenn Du es nicht öffentlich hier machen willst, dann mach es wenigstens für Dich und setze Dich mit den Konsequenzen Deiner Handlungen auseinander. Es ist sehr kurzsichtig, jetzt einem Impuls nachzugehen. Denn danach wirst Du wieder im gleichen Dilemma feststecken. Dein Ex hat dann die Gewissheit, dass er machen kann, was er will. Denn Du kommst ja doch zurück. Und Recht hätte er in diesem Punkt.

22.08.2019 12:46 • x 1 #36


L
Zitat von weltwanderer:
Hilfe tut immer gut.


Klar ist es gut jemandem zu helfen, der alleine nicht weiter weiß. Aber Hilfe muss auch umgesetzt werden. Das kann kein Selbstläufer sein.

Ab einem gewissen Punkt halte ich den Entzug von Unterstützung für wesentlich zielführender, damit sich im Leben der jeweiligen Person tatsächlich etwas ändert. Wenn sie eben merken, entweder ändere ich etwas oder ich gerate immer mehr ins Chaos.

Immer wieder zu unterstützen, kann man nämlich genau dazu führen, dass sich der Leidensweg verlängert.

Zitat von weltwanderer:
Selbstverantwortlich und Selbstschuld - gilt so lange wie es das Leben mit dir gut meint.


Sehe ich genau andersrum. Persönliche Entwicklung setzt genau da ein, wo ich die Verantwortung für mein Leben selbst übernehme, nicht auf andere abwälze und/oder sogar anderen schade, weil er ja doch ganz süß ist.

22.08.2019 12:50 • #37


U
Zitat von KBR:
Denn danach wirst Du wieder im gleichen Dilemma feststecken. Dein Ex hat dann die Gewissheit, dass er machen kann, was er will. Denn Du kommst ja doch zurück. Und Recht hätte er in diesem Punkt.


Ich denke, an diesem Punkt ist er vermutlich eh schon. Wer weiß, wie lange er schon sein Terrorregime daheim als Diktator aufführte.

Und Kindchen will nichts mitgekriegt haben davon? Ach bitte, liebe TE, NATÜRLICH hat es etwas mitbekommen, im Gegenteil, Kinder nehmen ihre Umgebung oft noch viel wahrer als Erwachsene, gerade in einem solchen Umfeld.

Ist dieser Mann eigentlich der biologische oder der Zieh- Vater? Ist das Jugendamt involviert, wenn es der biologische Vater ist?

Dir ist hoffentlich klar, dass nur eine klare deutliche Kante Wirkung bei solchen Menschen zeigt?!

Jeden Strohhalm, dem Du ihm reichst, wird Dir um die Ohren fliegen.

Solche Typen dürfen absolut kein Oberwasser haben.

22.08.2019 12:52 • #38


Mairenn
Zitat von Julika0612:
ich habe mich von meinem Exfreund getrennt.

Zitat von Julika0612:
habe *** eine Gewaltschutzverfügung gegen in beantragt.

Zitat von Julika0612:
Meine Anwältin möchte nun Zwangsmittel beantragen

Zitat von Julika0612:
Ich merke aber nun das er mir fehlt.


Da alles ist von vor bis hinten nicht stimmig!

Zitat von Julika0612:
Was kann ich tun?


zum Psychiater gehen!

22.08.2019 12:52 • x 1 #39


Kummerkasten007
Sobald ein Mann meinen Kindern auflauern würde, wäre bei mir Schicht im Schacht.

Besonders, da das Kind schon begreift, dass sein Verhalten nicht richtig ist (gegen den Willen handeln).

22.08.2019 12:54 • x 2 #40


J
Er hat kein Terrorregime geführt. Ich bin nicht der Mensch der sich terrorisieren lässt. Ansonsten hätte ich die Verfügung auch nicht beantragt. Er war weder biologischer Vater noch Ziehvater. Er war für meine Tochter ein Freund, da sie einen tollen Vater hat und daher keinen Ersatzdaddy braucht.

22.08.2019 12:57 • #41


U
Zitat von Julika0612:
Er hat kein Terrorregime geführt. Ich bin nicht der Mensch der sich terrorisieren lässt. Ansonsten hätte ich die Verfügung auch nicht beantragt


Wieder falsch: Gerade WEIL er sich entsprechend aufgeführt hat, ist es ja auch zur Gewaltschutzverfügung gekommen.

Stalking, Nachstellen etc. - das sind alles Formen der Ausübung von Terror. Da müssen nicht immer Bomben gezündet werden, dann ist es noch weit mehr.

Ich bin mir auch sicher, der biologische Vater weiß nichts von dem Tun und Treiben Deines Ex, oder? Der wäre damit auch nicht so einfach einverstanden, wenn ihm seine Tochter was bedeutet. Ich meine, Du hast ja selbst geschrieben, dass Dein Ex auch Deiner Tochter nachstellt. Weiß der Kindsvater das? Wenn nein, warum nicht? Dir ist schon klar, dass es im Falle eines Vorfalls (dafür reichen sog. Unfälle wie auch geplantes Nachstellen etc.) auch in Deine Verantwortung als Mutter des Kindes übergehen, wenn diese in Deiner Obhut passieren und/oder Du Kenntnis hast von Nachstellungen o. Aktionen gegen Deine Tochter hast.

Ist Dir das bewusst? Sind Dir die rechtlichen Konsequenzen klar, die Dir da u.U. drohen?

Sieh es ein, wenn eine Gewaltschutzverfügung in so einem Fall ausgesprochen wurde, dann ist von dem Verurteilten entweder bereits ein hohes Maß an psychischer und/oder physischer Gewalt ausgegangen, eine Einsicht ist bei dem Verurteilten nicht unbedingt zu erwarten und die bekannten Opfer sind zu schützen (daher ja auch Gewaltschutzverfügung).

Mit einem Treffen oder gar einer Aufhebung würdest Du aktiv einer Schutzbestimmung widersprechen, sie gar verletzen und falls Du erwägst, sie aufheben zu lassen (was in diesem Fall sicher auch nicht so einfach gemacht wird, wenn das Gericht die reinen Fakten heranzieht), Dich dann, wenn es so weitergeht oder gar etwas, Du Dich im ungünstigsten Fall gar mitschuldig machst.

Geh weg von diesem irrsinnigen Gedanken - zum Wohle Deiner Familie. Du kannst nicht ansatzweise ermessen, was da alles passieren kann.

22.08.2019 13:17 • #42


U
Noch ein wichtiger Hinweis (aus selbstgemachten Erfahrungen):
Wenn eine Gewaltschutzverfügung ausgesprochen wurde, ist der Antragsteller (also Du) in der Pflicht, alle involvierten Stellen sowie jene, in denen der Verurteilte Einfluss ausüben könnte, über die Verfügung zu informieren.

Das heißt im Klartext:

Schule
Angehörige
leibliche Elternteile
Ärzte
Behörden

einfach gesagt: ALLE

Ich hoffe, dem bist du nachgekommen. Wenn Du das nämlich nicht machst (willentlich oder nicht), dann bist Du auch haftbar zu machen, wenn z.B. Deiner Tochter etwas passiert oder sie weiterhin dem Druck und dem Nachstellen des Ex ausgesetzt ist.

22.08.2019 13:28 • #43


A
Zitat von U-I-B:
Stalking, Nachstellen etc. - das sind alles Formen der Ausübung von Terror. Da müssen nicht immer Bomben gezündet werden, dann ist es noch weit mehr.

Zitat von U-I-B:
Du kannst nicht ansatzweise ermessen, was da alles passieren kann.


Wie recht du hast!
Ich habe so etwas selber mal erlebt.....ich möchte gar nicht näher darauf eingehen, was alles passiert ist...es war alles dabei - Vergewaltigung, nach dem Leben trachten und vieles mehr.
Und er hat nicht nur mich terrorisiert/bedroht, auch meinen Mann, meinen Sohn, die gesamte Familie hat er mit Terror überzogen - und alles nur, weil ich nicht bereit war, mich für ihn scheiden zu lassen.

Helfen konnte man mir nicht, er hat alles vom Ausland her gesteuert.

22.08.2019 13:28 • x 1 #44


U
Zitat von Angi2:


Wie recht du hast!
Ich habe so etwas selber mal erlebt.....ich möchte gar nicht näher darauf eingehen, was alles passiert ist...es war alles dabei - Vergewaltigung, nach dem Leben trachten und vieles mehr.
Und er hat nicht nur mich terrorisiert/bedroht, auch meinen Mann, meinen Sohn, die gesamte Familie hat er mit Terror überzogen - und alles nur, weil ich nicht bereit war, mich für ihn scheiden zu lassen.

Helfen konnte man mir nicht, er hat alles vom Ausland her gesteuert.


War bei meiner Ex fast genauso.

Ex und Stieftochter vergew...t, Flucht ins Ausland, Vater des Sackgesichts hat hier weiterhin Terror ausgeübt, wollte mich überfahren .Dann der ganze Behördenkrieg - Anzeigen, Gewaltschutzverfügung, am Ende musste ich leider noch weitergehen, bis Ruhe herrschte.

Meine Ex hat es erst kapiert, als ihr Ex im Knast saß. Da war der Schaden aber schon da.

22.08.2019 13:33 • #45


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