Zitat von Julika0612:Ich habe weder gelogen noch übertrieben. Es heißt zwar Gewaltschutzverfügung, aber er hat diese wegen Stalking und Nachstellen bekommen. Er hat mich rund um die Uhr auf allen Kanälen kontaktiert, nach Blockierung meinerseits auch mit neuen Nummern und Fakeprofilen. Zudem hat er meiner Tochter und mir immer und überall aufgelauert usw. Es war nicht zu ertragen. Auch ich brauchte nach der Trennung Abstand.
Das alleine hier sollte Dir doch mal gehörig Dein "Brain" waschen.
Stalking ist Psycho
gewalt:
Nachstellen ist Psycho
gewalt. Auflauern ist Psycho
gewalt.
Du schreibst es selbst: Es war nicht zu ertragen.
Da fehlt im Prinzip nur noch die direkte körperliche Gewaltanwendung gegen Dich und/oder Deine Tochter, die Grenzen dazu sind bei dem Hintergrund nicht mehr weit weg. Meine leidige Ex, die auch kein Kind von Traurigkeit war, hat dieses mit ihren Kindern erleben müssen, einen gewissen Teil habe ich auch abbekommen.
Im Gegensatz zu meiner Ex habe ich mich aber gegen den Nachstellungen, Drohungen und fast umgesetzten Gewalttaten gewehrt - nur so kam Ruhe ein.
Und zu so einem Menschen, der Dir und Deiner Tochter das Leben sprichwörtlich zur Hölle gemacht hat, willst Du sprechen? DEN vermisst Du?
Die Verfügung, die der Richter ausgesprochen hat, ist absolut okay. Normalerweise ist das auch mit einem Einhalten von Abstand einhergehend.
Das wichtigste Element aber bist Du und Deine Tochter. Frag sie doch mal, was sie von Deiner Idee hält. Kann mir kaum vorstellen ,dass sie das gut findet.
Also, wenn Du da eine Rückabwicklung durchziehen würdest - das wäre dermaßen unverantwortlich und vielleicht sogar gefährlich. Wenn ein Mensch schon soweit geht, gar die Kinder zu stalken und zu bedrohen, dann sind diese Menschen auch noch zu mehr bereit und fähig.
Da gibt´s gar keine Diskussion, was da sinnvoll ist.
Mach da bloß keinen Blödsinn, bitte. Du würdest es bitterlich bereuen, das
garantiere ich Dir.