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Gewaltschutzverfügung

J
Hallo, ich habe mich von meinem Exfreund getrennt. Er hat die Trennung nicht akzeptiert und mir täglich mehrmals nachgestellt und mich belästigt. Daraufhin habe ich eine Gewaltschutzverfügung gegen in beantragt. Diese wurde im Eilverfahren bewilligt. Er hat eine mündliche Anhörung beantragt, in welcher ich Recht bekommen habe. Die Verfügung besteht fort und er muss die Kosten tragen. Er verstößt beinahe täglich gegen diese Verfügung. Meine Anwältin möchte nun Zwangsmittel beantragen. Ich merke aber nun das er mir fehlt. Was kann ich tun? Die Verfügung zurück nehmen? Wie sieht es dann mit den Kosten aus?

22.08.2019 10:33 • #1


A
Zitat von Julika0612:
Hallo, ich habe mich von meinem Exfreund getrennt. Er hat die Trennung nicht akzeptiert und mir täglich mehrmals nachgestellt und mich belästigt. Daraufhin habe ich eine Gewaltschutzverfügung gegen in beantragt. Diese wurde im Eilverfahren bewilligt. Er hat eine mündliche Anhörung beantragt, in welcher ich Recht bekommen habe. Die Verfügung besteht fort und er muss die Kosten tragen. Er verstößt beinahe täglich gegen diese Verfügung. Meine Anwältin möchte nun Zwangsmittel beantragen. Ich merke aber nun das er mir fehlt. Was kann ich tun? Die Verfügung zurück nehmen? Wie sieht es dann mit den Kosten aus?



Da muss ja schon gut was vorgefallen sein.

Warum in aber Welt fehlt Er Dir plötzlich?

Fehlt ER Dir oder idealisierst Du bzw. vermisst Du einfach nur das Gefühl, nicht alleine zu sein?

22.08.2019 10:48 • #2


A


Gewaltschutzverfügung

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G
Einstweiligeverfügung

22.08.2019 10:50 • #3


W
Suche dir sofort eine persönliche Unterstützung/Beratung in einem Gewalschutzzentrum.

Sei dir auch im klaren, dass praktisch alle gewalttätigen Partner immer wieder gewalttätig werden. Sie können aus ihrem Muster nicht heraus. Da nützen die Versprechen gar nichts.

Alles Gute!

22.08.2019 10:53 • #4


Perpendikel
Ich vermute du bist trotz allem emotional Abhängig von ihm. Sei stark und Kämpfe gegen das Gefühl an.
Du weißt das er ungesund für dich ist.

22.08.2019 10:55 • x 1 #5


_Tara_
Zitat von Julika0612:
Er hat die Trennung nicht akzeptiert und mir täglich mehrmals nachgestellt und mich belästigt. Daraufhin habe ich eine Gewaltschutzverfügung gegen in beantragt.

Zitat von Julika0612:
Ich merke aber nun das er mir fehlt.

Häh?!?

22.08.2019 10:55 • x 2 #6


W
Zitat von _Tara_:
Häh?!?


Das ist ein ziemlich häufiges Muster (emotionale Abhängigkeit) und man muss dafür auch Verständnis haben.

Gewaltopfer kehren oft jahrelang wieder zu ihren Partnern zurück oder kommen nie von ihnen weg.

22.08.2019 10:57 • x 3 #7


U
Zitat von Julika0612:
Hallo, ich habe mich von meinem Exfreund getrennt. Er hat die Trennung nicht akzeptiert und mir täglich mehrmals nachgestellt und mich belästigt. Daraufhin habe ich eine Gewaltschutzverfügung gegen in beantragt. Diese wurde im Eilverfahren bewilligt. Er hat eine mündliche Anhörung beantragt, in welcher ich Recht bekommen habe. Die Verfügung besteht fort und er muss die Kosten tragen. Er verstößt beinahe täglich gegen diese Verfügung. Meine Anwältin möchte nun Zwangsmittel beantragen. Ich merke aber nun das er mir fehlt. Was kann ich tun? Die Verfügung zurück nehmen? Wie sieht es dann mit den Kosten aus?


Also wenn gerichtlich eine Gewaltschutzverfügung o.ä. bewilligt wird, muss schon einiges vorgefallen sein, so einfach wird das nicht bewilligt. Man hat dann als Betroffener nämlich schon einen Marker in seiner Biographie, nur mal so am Rande.

Aber wenn Du jetzt auf die Idee kommst, diese Verfügung aufheben zu lassen (was eh nur das Gericht kann, ggf. auf Deinem Antrag - dann frage ich mich aber: HÄH, WIESO? ), dann viel Spaß in der Zukunft. Man wird Dich dann nämlich nicht mehr so ernst nehmen wie beim Beginn der Antragstellung auf Gewaltverfügung und sicherlich nicht noch mal schnell dieses bewilligen.

By the way - was sagt denn Deine Anwältin zu Deiner Vorstellung? Die muss doch auch ganz schön stutzen, oder?

Also wenn Nachstellungen und Belästigungen o.ä. vorliegen, dann ists ja schon weit gediegen. Wenn Dir was fehlt, dann ganz sicher nicht dieser Macker (außer, Du stehst auf Leidensdruck und Schmerzen).

Ist dieser Thread ernst gemeint? Man mag die Glaubhaftigkeit ob des bisher bekannten Verlaufs bestreiten dürfen.

22.08.2019 10:58 • x 4 #8


Sevi
Hast du Therapie?

Die könnte dir helfen diese Muster aufzudecken und dich besser zu verstehen.
Denn eigenlich willst du ihn so wie er ist nicht zurück.
Du vermisst vielleicht das wie er mal war oder zwischendurch war.
Aber das wird so nicht mehr.
Vielleicht kannst du auch nicht gut alleine sein.
Oder es ist unheimlich für dich, so gegen einen Menschen vorzugehen den man ja mal geliebt hat.

Das ist aber alles kein Grund, einen Menschen der gewalttätig ist, wieder in sein Leben zu lassen.
Denn das wird nicht aufhören.

Geh deinen Weg, ohne ihn.
Auch wenn es hart ist aber nur so hast du die Chance jemanden kennenzulernen der es gut mit dir meint.

22.08.2019 10:59 • x 4 #9


U
Zitat von weltwanderer:

Das ist ein ziemlich häufiges Muster (emotionale Abhängigkeit) und man muss dafür auch Verständnis haben.

Gewaltopfer kehren oft jahrelang wieder zu ihren Partnern zurück oder kommen nie von ihnen weg.


Das ist richtig. Ein Therapeut, den ich kannte, meinte mal, als Therapie (meinte er natürlich sarkastisch-ironisch) müsste der Therapeut auch so auftreten wie der Verursacher - dann wären die Opfer erst mal aus dem Umfeld, weil sie dieses ja zu schätzen gelernt haben und sich dann wohl besser auf einen anderen Menschen einlassen.

Viele Menschen, die es mal schaffen, in gewalttätigen Beziehungen auszubrechen, landen danach häufig wieder in einer solchen Beziehung. Ist, wie Du richtig sagst, eine emotionale Anhängigkeit, manche nennen es Störung.

22.08.2019 11:00 • #10


J
Ich muss erstmal was klar stellen. Mein Ex ist mir gegenüber niemals körperlich gewalttätig geworden. Während der Beziehung war er sehr besitzergreifend und eifersüchtig. Er hatte außer mir niemanden. Das ist denke ich auch der Grund dafür, dass er die Trennung nicht akzeptieren kann. Ich bin sicherlich auch kein einfacher Mensch. Mir tut es einfach weh ihn komplett aus meinem Leben gestoßen zu haben. Vor 2 Monaten habe ich einfach keinen anderen Weg gesehen als diese Verfügung zu beantragen. Heute wünschte ich mir einfach nochmal mit ihm sprechen zu können.

22.08.2019 11:22 • #11


W
Zitat von U-I-B:

Das ist richtig. Ein Therapeut, den ich kannte, meinte mal, als Therapie (meinte er natürlich sarkastisch-ironisch) müsste der Therapeut auch so auftreten wie der Verursacher - dann wären die Opfer erst mal aus dem Umfeld, weil sie dieses ja zu schätzen gelernt haben und sich dann wohl besser auf einen anderen Menschen einlassen.

Viele Menschen, die es mal schaffen, in gewalttätigen Beziehungen auszubrechen, landen danach häufig wieder in einer solchen Beziehung. Ist, wie Du richtig sagst, eine emotionale Anhängigkeit, manche nennen es Störung.


Ich habe in meinem Leben zwei Frauen (versucht) zu helfen.

1. Vor über zwanzig Jahren (meine Exfrau hat damals dort babygesittet). Da hatten wir keine Chance. Der Typ war so perfekt manipulativ, dass Sie immer wieder zurück gegangen ist. Einmal haben wir das persönlich bei der Polizei angezeigt (mit Fotos vom blauen Gesicht). Sie hat dann allerdings vor Gericht die Aussage verweigert. Er ist ohne Konsequenzen rausspaziert und sie wieder zu ihm zurück. Wir haben das dann nicht mehr ausgehalten und haben irgendwann den Kontakt abgebrochen.
Als junger Student war das sehr schockierend. Inwzischen weiss ich, dass das leider sehr häufig so läuft.
Viele Frauen - selbst falls sie selbst die Anzeige selbst gemacht haben - entsagen sich dann vor Gericht der Aussage und der Leidensweg geht weiter - oft bis der Partner stirbt.

2. Eine weitere Bekannte über ein Jahr. Da ist es dann sogar zum Strafverfahren gekommen und zur Verurteilung (mit Bewährung). Das war aber in dem Fall sehr wichtig da es auch ein gemeinsames Kind gibt und ein Strafurteil auch für das Obsorgeverfahren hilft. Sie hat - gott sei Dank - jetzt einen liebevollen Partner.
Der Fall 2. hat mich auch schockiert, weil ich sie schon lange kenne. Sie hat immer einen fröhlichen und glücklichen Eindruck auf mich gemacht. Ich hätte sowas nie vermutet. Gemerkt habe ich es nur weil sie einmal gefühlte zwei cm Makeup oben hatte - habe sie dann darauf angesprochen.

Ich kann nur jedem raten der so eine Frau kennt oder kennenlernt diese zu Unterstützen. Immer wieder - auch im Falle von Rückschlägen (z.B.: Falls sie ein Rückzieher macht aus Angst/Abhängigkeit oder was sonst auch immer). Liest man die Veröffentlichungen von Gewaltschutzeinrichtungen kommt man erst drauf wie häufig das in unserer Gesellschaft passiert.

22.08.2019 11:25 • x 2 #12


T
Das rechtliche und finanzielle kannst du mit deiner Anwältin besprechen. Was erwartest du dir von einem Gespräch?

22.08.2019 11:31 • #13


Sevi
Zitat von Julika0612:
Ich muss erstmal was klar stellen. Mein Ex ist mir gegenüber niemals körperlich gewalttätig geworden. Während der Beziehung war er sehr besitzergreifend und eifersüchtig. Er hatte außer mir niemanden. Das ist denke ich auch der Grund dafür, dass er die Trennung nicht akzeptieren kann. Ich bin sicherlich auch kein einfacher Mensch. Mir tut es einfach weh ihn komplett aus meinem Leben gestoßen zu haben. Vor 2 Monaten habe ich einfach keinen anderen Weg gesehen als diese Verfügung zu beantragen. Heute wünschte ich mir einfach nochmal mit ihm sprechen zu können.


2 Monate ist ja noch nicht solange her.
Was hat sich denn nun so geändert dass du von Verfügung und Eil Verfahren, zu ich möchte Kontakt geswitched bist?

Es gab ja scheinbar heftige Gründe, warum dieses ganze Verfahren so schnell greifen konnte.
Die gibt es jetzt so nicht mehr?
Was möchtest du mit ihm besprechen?

22.08.2019 11:32 • x 1 #14


J
Ich erhoffe mir dadurch Klarheit über meine Gefühle. Ich habe mit diesem Mann eine sehr intensive Zeit erlebt-sowohl im positiven als auch im negativen Sinne. Meine Anwältin und mein Umfeld wissen nicht um meine Gefühle. Ich habe Angst auf absolute Verständnislosigkeit zu stoßen. Wahrscheinlich auch zu recht. Aber mein Herz ist lauter als mein Kopf.

22.08.2019 11:36 • #15


A


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