Kopflos
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Oder würdest du ihn nicht kontaktieren, falls jemand dir gesagt hätte dass du nun die gerichtskosten übernehmen müsstest?
Du wirst diese einstweilige Verfügung damals nicht grundlos erwirkt haben.
Wenn dir diese Gründe retrospektiv nichtig vorkommen - dann alles Gute für dich/dich und Steffen.
Und für dein kind.
Für dass dieses hin und her sicher auch schwer auszuhalten ist. Ich wünsche dir, dass du die richtige entscheidung getroffen hast.