Gast10001
Gast
Zitat von Mira_:Das wäre dann Notwehr und jeder hätte mich dafür gefeiert
Da gab´s mal vor ein paar Jahren im ZDF spätabends einen Report über eine Reportage, wo eine Frau ihren betrunkenen Mann ,als der sie attackieren wollte, heftig bearbeitete, u.a. auch mit Tritten unter der Gürtellinie. Dieser Fall war wohl sehr medienwirksam und wurde zeitweilig weiterverfolgt.
U.a. wurden Richter und so interviewt und befragt, weil die Frau vom Mann angezeigt wurde und zivilrechtlich oder strafrechtlich (weiß ich leider nicht mehr so genau) vorm Kadi stand. Sie wurde zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt, u.a. auch deshalb, weil sie in dieser Situation, wo sie selbst ja noch "Herr der Sinne war", sich zwar hätte wehren können, insbesondere in der Annahme, der Mann könnte sie womöglich töten, aber eben "angemessen". Was angemessen im juristischen allerdings heißt, ist so eine Sache. Hätte sie auf Notwehr plädiert (das hat sie dann wohl im Antrag auf die Berufung zum Urteil), wäre sie wohl gut rausgekommen. Aber die Verletzungen des Angreifers, sprich des Ehemanns, waren so heftig, dass der Richter nicht mehr von einem angemessenen Verteidigungsfall sprach.
Was man davon hält - soll sich jede/r seine Meinung bilden. Gewalt ist in Beziehungen einfach keine Lösung, weder links, noch rechts vom Geschlecht her gesehen.