TinTin1980
Gast
Zudem ist Körperverletzung ein anzuzeigendes Delikt, was nur in Ausnahmefällen vom Staat über die Staatsanwaltschaft angezeigt werden kann (beispielsweise Kindesmisshandlungen). Zeigt der Geschädigte nicht an, so wird es zu keinen weiteren Konsequenzen kommen. Das Krankenhaus darf ohne Einwilligung der Geschädigten die Diagnose(n) nicht einfach der Staatsanwaltschaft mitteilen. Es besteht kein öffentliches Interesse.
So. für mich ist es einfach wichtig, dass hier dem TE keine Horrorgeschichten erzählt werden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Prozesskosten, usw.). Der Junge hat schon ein extrem schlechtes Gewissen und wahrscheinlich genug im Kopf. Da muss er nicht noch eine weitere Baustelle dazu bekommen.