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maltmk
Gast
Hallo zusammen,
es geht nicht darum ob mann Unterhalt zahlt oder nicht. Unterhalt muss gezahlt werden! ich weiß was Kinder kosten, als wir uns trennten waren sie 6 und 10 Jahre.
Aber hier mal eine Rechnung für den Kindsvater an meinem Beispiel: Mein letzter Bruttoverdienst lag bei 2500,-€, bei StK III machte das 1751,-€ Netto. Gehen noch 540,-€ Kindesunterhalt ab bleiben ca. 1200,-€. Hurra.....der Selbstbehalt liegt für einen Arbeitnehmer bei 1100,-€. Nicht zu vergessen, das in diesen 1100,-€ bzw. bei mir 1200,-€ bereits 360,-€ für die Miete mit integriert sind. Mittlerweile mit Stk I abgerechnet bleiben noch 1500,-€ netto.
Jetzt bin ich betriebsbedingt gekündigt worden. Schwups singt der Selbstbehalt auf 800,-€. Wohlbemerkt der Mietanteil der darin enthalten ist bleibt der gleiche. Mein ALG I beträgt ab diesen Monat 1276,-€. Nicht schlecht könnte man sagen, wenn da nicht der Selbstbehalt aus dem Unterhaltsrecht wäre.....wie gesagt 800,-€.
Jetzt hab ich gerechnet.......ich bin jetzt StK I....wenn ich einen neuen Job bekomme, liegt mein Selbstbehalt wieder bei 1100,-€. Aber....das heißt auch, selbst wenn ich wieder einen Job mit solch einem Bruttogehalt bekäme (guter Witz), läg ich netto bei 1500,-€ Unterhalt abgerechnet bleiben 1100,-€. Ich müsste also schon mindestens an die 3000,-€ verdienen um überhaupt auch nur einen 100ter mehr im MOnat zu haben, nachdem der Unterhalt bezahlt wurde.
Heißt das im Umkehrschluss....Unterhaltspflicht = Armut?
Wie seht Ihr das ?
P.S.: Und zeigt mir bitte mal im Raum Bremen Umgebung einen einigermassen angenehmen Wohnraum für 360,-€, warm wohlbemerkt.....und meine Ansprüche sind nicht besonder hoch
es geht nicht darum ob mann Unterhalt zahlt oder nicht. Unterhalt muss gezahlt werden! ich weiß was Kinder kosten, als wir uns trennten waren sie 6 und 10 Jahre.
Aber hier mal eine Rechnung für den Kindsvater an meinem Beispiel: Mein letzter Bruttoverdienst lag bei 2500,-€, bei StK III machte das 1751,-€ Netto. Gehen noch 540,-€ Kindesunterhalt ab bleiben ca. 1200,-€. Hurra.....der Selbstbehalt liegt für einen Arbeitnehmer bei 1100,-€. Nicht zu vergessen, das in diesen 1100,-€ bzw. bei mir 1200,-€ bereits 360,-€ für die Miete mit integriert sind. Mittlerweile mit Stk I abgerechnet bleiben noch 1500,-€ netto.
Jetzt bin ich betriebsbedingt gekündigt worden. Schwups singt der Selbstbehalt auf 800,-€. Wohlbemerkt der Mietanteil der darin enthalten ist bleibt der gleiche. Mein ALG I beträgt ab diesen Monat 1276,-€. Nicht schlecht könnte man sagen, wenn da nicht der Selbstbehalt aus dem Unterhaltsrecht wäre.....wie gesagt 800,-€.
Jetzt hab ich gerechnet.......ich bin jetzt StK I....wenn ich einen neuen Job bekomme, liegt mein Selbstbehalt wieder bei 1100,-€. Aber....das heißt auch, selbst wenn ich wieder einen Job mit solch einem Bruttogehalt bekäme (guter Witz), läg ich netto bei 1500,-€ Unterhalt abgerechnet bleiben 1100,-€. Ich müsste also schon mindestens an die 3000,-€ verdienen um überhaupt auch nur einen 100ter mehr im MOnat zu haben, nachdem der Unterhalt bezahlt wurde.
Heißt das im Umkehrschluss....Unterhaltspflicht = Armut?
Wie seht Ihr das ?
P.S.: Und zeigt mir bitte mal im Raum Bremen Umgebung einen einigermassen angenehmen Wohnraum für 360,-€, warm wohlbemerkt.....und meine Ansprüche sind nicht besonder hoch
aber sie geben einem doch irgendwie einen Lebenssinn, und den lassen wir uns was kosten.
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