Zitat von Fia-Lisa: Kann er den Vermieter kontaktieren, rausgehen aus dem Mietvertrag und plötzlich stehe ich da und muss die ganze Miete selber bezahlen
Wie schon teilweise richtig erkannt, kann dein EP nicht alleine aus dem Mietvertrag gehen.
Entweder kündigt ihr beide oder der Vermieter muss beiden kündigen. Für Letzeres besteht ja derzeit keine Veranlassung.
Sollte dein EP die Mietzahlungen einstellen und sich 2 aufeinanderfolgende Mietrückstände ergeben, so kann der Vermieter die fristlose Kündigung mit anschließender Räumungsklage veranlassen. Dies kann durch Zahlung der rückständigen Mieten "geheilt" werden. Allerdings darf dann ein Mietrückstand die nächsten 2 Jahre nicht mehr erfolgen.
Sollte also dein EP die Mietzahlungen einstellen und der Trennungsunterhalt noch nicht bezahlt werden, würde ich raten, die Miete solange irgendwie aufzubringen.
Dein Rechtsanwalt kann auch vorab mit dem gegnerischen Anwalt vereinbaren, dass vorerst die Miete vom EP bezahlt wird. Das kann auch im Trennungsjahr grundsätzlich vereinbart werden, denn du darfst ja erstmal nicht schlechter gestellt werden, als wie zu der Zeit, als die Ehe noch funktionierte.
Das sind erst einmal die juristischen Parameter, wie sich dein EP daran hält, ist eine andere Sache. Grundsätzlich könntest du es dann einklagen, aber bis du das Geld erhälst, ist es eben eine Zeit.
Ich würde durch deinen Anwalt mir ggü. dem EP verbitten, dass er solche Horrorszenarien bitte unterlässt und man sich an die gesetzlichen Regelungen hält und orientiert.