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Gast
Zitat von Versagerin37:@paul258 Ja, ich darf als Arbeitnehmer Anspruch haben und stellen. Ich muss mich nicht mehr immer nach meinem Arbeitgeber richten. Ich habe Rechte und Pflichten und es gilt freie Berufswahl, Partnerwahl und Wohnortwahl.
Sehr schöner Vergleich.
Es gibt das Recht auf die freie Wahl - jedoch keinen Anspruch auf Erfüllung. Wenn ich einen gutaussehenden Multimillionär - an einem Ort meiner Wahl, an dem ich beste Karrierechancen habe, suche, dann habe ich das Recht dazu. Ob der mich dann will - das ist die Frage und aktuell dein Dilemma.