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Ich habe meine Freundin hintergangen

D
Zitat von Jojo72829:
Aber ich überlebe diese Situation nicht, gestern hatte ich selbstmord Gedanken und weiß nicht was ich machen soll

Ganz ab davon das ich das, was du dir da geleistet hast, mehr als unverschämt finde und du durchaus auch rechtliche Konsequenzen im Hinterkopf behalten solltest, empfehle ich dir die Telefonseelsorge:

24 Stunden an 365 Tagen im Jahr für alle

Per Telefon 0800 / 111 0 111 , 0800 / 111 0 222 oder 116 123
per Mail und Chat unter online.telefonseelsorge.de

bzw. einen Gang zu deinem Hausarzt, sollten diese düsteren Gedanken nicht nachlassen.

11.11.2020 10:46 • #16


J
Zitat von regenbogen05:
Entschuldige Dich aufrichtig bei ihr. Mehr kannst Du nicht mehr tun. Und dann lass sie bitte in Ruhe.


Ich habe mich mehrmals und aufrichtig bei ihr entschuldigt...
Das ist war das letzte was sie mir geschrieben hat.


Ich denke auch an dich und bin kein eisblock

Ich lese alles was du schreibst, aber ich brauche jetzt Abstand. Das macht mir alles auch mega stress und Bauchschmerzen. Ich kann dir jetzt nichts versprechen.. Lass doch einmal ruhe einkehren ich bitte dich darum. Keiner sagt dass das leicht ist aber es wäre für uns beide gut..

11.11.2020 10:47 • x 1 #17


A


Ich habe meine Freundin hintergangen

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R
Zitat von unbel Leberwurst:
Wenn ich das richtig lese, ist ihr Gesicht nicht zu erkennen.


Zitat von Jojo72829:
eines wo sie vom der Seite drauf ist


Ich denke, dass man im Profil auch erkennbar ist.


Zitat von Jojo72829:
Ich denke auch an dich und bin kein eisblock

Ich lese alles was du schreibst, aber ich brauche jetzt Abstand. Das macht mir alles auch mega stress und Bauchschmerzen. Ich kann dir jetzt nichts versprechen.. Lass doch einmal ruhe einkehren ich bitte dich darum. Keiner sagt dass das leicht ist aber es wäre für uns beide gut..


Klingt doch nicht soo schlecht. Aber lass bitte erst mal Gras darüber wachsen und bedränge sie nicht.

11.11.2020 10:47 • #18


D
Nur im Profil oder das Gesicht ist nicht zu erkennen; egal:
In strafrechtlicher Hinsicht drohen dem Verletzer Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen nach § 201a StGB sowie wegen des Verdachts der Beleidigung nach § 185 StGB.

Zivilrechtlich kann der/die Geschädigte Ansprüche auf Unterlassen sowie auf Schadensersatz und Schmerzensgeld beanspruchen, wie zum Beispiel das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 16.11.2011, Aktenzeichen 12 O 438/10, entschieden hat (siehe HIER).

Dies gilt übrigens nicht nur, wenn Akt- oder P. Fotos oder Videos veröffentlicht worden sind, sondern auch, wenn lediglich pikante Informationen insbesondere aus dem S. eines Menschen in Textform in Internetforen verbreitet werden.
Quelle: Datenkrake auf die Schnelle befragt.

11.11.2020 10:52 • x 2 #19


S
Zitat von Jojo72829:
Ich lese alles was du schreibst, aber ich brauche jetzt Abstand. Das macht mir alles auch mega stress und Bauchschmerzen. Ich kann dir jetzt nichts versprechen.. Lass doch einmal ruhe einkehren ich bitte dich darum. Keiner sagt dass das leicht ist aber es wäre für uns beide gut..


Ich würde mal sehen, sie reagiert mehr als positiv, was du nicht erwarten dürftest. Von einer anderen hättest du wohl was anderes zu hören/lesen bekommen.

11.11.2020 11:01 • #20


H
Was für ein krasser Übergriff deinerseits!
Ich finde auch, du kannst froh sein, dass sie überhaupt noch
so freundlich antwortet und dich nicht anzeigt.

11.11.2020 11:13 • x 2 #21


S
Zitat von Jojo72829:
Ich denke auch an dich und bin kein eisblock

Ich lese alles was du schreibst, aber ich brauche jetzt Abstand. Das macht mir alles auch mega stress und Bauchschmerzen. Ich kann dir jetzt nichts versprechen.. Lass doch einmal ruhe einkehren ich bitte dich darum. Keiner sagt dass das leicht ist aber es wäre für uns beide gut..


Und dann wortwörtlich ihre persönliche Nachricht für jedermann öffentlich ins Netz zu stellen, überzeugt einen jetzt auch nicht so hundertprozentig, dass dir klar geworden ist, was Respekt und Privatsphäre ist.

11.11.2020 19:58 • x 2 #22


I
Ich hätte dich angezeigt.
Und gleich noch auf Schmerzensgeld verklagt.

So was geht gar nicht.
Egal wie gross die Reue jetzt sein soll.

Und das die dir überhaupt noch antwortet, muss ich auch nicht verstehen.

11.11.2020 20:10 • #23