Du hast in einem Deiner anderen Threads geschrieben, dass Du bereits die Scheidung eingereicht hast (was mich ein wenig wundert, weil es bei Euch noch gar kein Trennungsjahr gab - kommst Du nicht aus D oder gilt es in Deinem Fall als Härtefallscheidung?) Dafür brauchtest Du einen Anwalt; ich hoffe, dass es ein Fachanwalt für Familienrecht war.
Dieser Anwalt kann für Dich beim Gericht den Antrag stellen, dass Dir die Ehewohnung zugewiesen wird, da es unzumutbar für Dich ist, unter den gegebenen Umständen weiter mit Deinem (Ex)Mann zusammen zu wohnen. Hat er Dich nicht dahingehend beraten? Dann würde ich mich nach einem anderen umgucken.
Da Du bisher die Kosten alleine getragen hast, wirst Du die Wohnung ja auch weiterhin alleine halten können, wenn Du das willst.
Anscheinend sitzt Dein Mann jetzt in Untersuchungshaft und wurde noch nicht verurteilt, denn dann wüsstest Du ja, wann er wieder raus kommt. Bei ein paar Betrügereien (nicht falsch verstehen, ich will das nicht verharmlosen), einem festen Wohnsitz und einem stabilen familiären Umfeld kommt man bis zur Gerichtsverhandlung und dem Urteil eher nicht in den Knast. Da muss schon ein wenig mehr vorgefallen sein?
Da Du durch ihn ja auch Geschädigte bist, solltest Du Dir auch hierzu Rechtsauskunft holen. Sein Anwalt nützt Dir da wenig, denn es ist SEINER und damit seinem Klienten/Deinem Mann verpflichtet.
Was macht die Privatinsolvenz, bist Du das angegangen? Kannst Du auch in der Insolvenz die Miete weiter aufbringen? Falls Du keine finanziellen Mittel für einen Anwalt hast, kannst Du Dir (solltest Du in D leben) beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen, dann wird die Vertretung für Dich fast kostenlos.
Bleib künftig bitte in einem Thread, es ist sonst sehr mühselig, Deine Geschichte zusammen zu suchen.
01.11.2018 20:26 •
#7