CaveCanem
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Zitat von Benita:Doch gibt es, es muss nur ein wichtiger Grund vorliegen und nachweisbar sein.
Es gibt dafür aber keine verbindlichen Richtlinien und muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Jemanden zu schlagen und an den Hals zu gehen kann lebensbedrohlich sein und kann ein dafür sein Grund.
So isses.
Zitat von CaveCanem:Da geht ein Ehepartner dem anderen an die Kehle.
Das ist Gewalt (Körperverletzung), strafbar und eine der wenigen Möglichkeiten in D., ohne Einhaltung eines Trennungsjahres geschieden werden zu können.
Es ist wichtig, dass er das weiss. Und nicht denkt, nochmal wer weiß wie lange diese Behandlung erdulden zu müssen und keinen Weg raus ermöglicht zu bekommen.
Den Rest macht ein Anwalt.
Was Du hier tust, hilft jemandem in einer derart bedrohlichen und verwirrenden Situation nicht weiter.
Zitat:
"Für die Härtefallscheidung gelten hohe Anforderungen. Unerheblich ist, ob der Antragssteller es subjektiv unzumutbar findet, mit dem Ehepartner weiter verheiratet zu sein. Entscheidend ist vielmehr, wie ein vernünftig denkender Dritter die Lage einschätzen würde. Dabei müssen die Umstände des Einzelfalls abgewogen werden. Einem Unbeteiligten muss die Fortsetzung der Ehe als schlicht nicht zumutbar erscheinen. Anders gesagt: Die Fortsetzung der Ehe muss unerträglich scheinen."
Quelle:
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/...eidung/06/

