Zitat von paint: Nein natürlich nicht...doch wie soll ich das bei einem eventuellen Sorgerechtsstreit nachweisen?
Also je mehr ich bei Dir mitlese, desto fassungsloser werde ich.
Ihr wart nicht verheiratet, Deine Kinder sind 6 und 11 und jetzt nach 11 Jahren möchtest Du auf einmal das gemeinsame Sorgerecht?
Echt jetzt?
Oder strebst Du das alleine Sorgerecht an? Da kann ich Dir nur den guten Rat geben: Vergiss es!
Die Hürden für das gemeinsame Sorgerecht sind mittlerweile nicht mehr besonders hoch. Mittlerweile kann auch die KM das GSR nicht mehr dadurch verhindern, dass sie mangelnde Kommunikation angibt.
Auch ein paralleler Umgangsrechtstreit dürfte daran nichts ändern.
Dennoch gilt es, die Gemeinsamkeiten herauszustellen. Daher würde ich es in dem Verfahren tunlichst unterlassen, die Mutter schlecht zu machen.
Du hast eure Kids in der Vergangenheit betreut, warst vermutlich auch bei Ärzten, die Auswahl der Schule etc habt ihr vermutlich GEMEINSAM getroffen etc.?
Stelle das heraus.
Oder ist es auch hier so, dass all das auch die KM beschlossen hat?
Zitat von Golem: Du kannst auch auf Wechselmodell setzen
Ja das könnte er auch gegen den Willen der Mutter versuchen durchzusetzen. Immerhin hat der BGH beschlossen, dass ein Wechselmodell dem Kindeswohl am besten entspricht.
Das setzt aber Kooperationsbereitschaft voraus
Da sie aber vermutlich nicht auf den Unterhalt verzichten will, wird sie versuchen, ein WM zu torpedieren, was ihm in einem GSR Verfahren wieder auf die Füße fällt.
Daher eines nach dem anderen:
Erst das Sorgerecht, dann den Umgang regeln.
Ich weiß nicht wie sie drauf ist, aber vielleicht kannst Du sie dazu bewegen, mit Dir zum Notar zu gehen und eine beglaubigte Sorgerechtserklärung abzugeben.
So eine Erklärung kann man auch beim Jugendamt abgeben.
Aber es ist nicht ausgeschlossen, das schräge Mitarbeiterinnen versuchen, es der Mutter auszureden.
Ist alles auf jeden Fall einfacher als ein Gerichtsverfahren