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Kindsvater will nicht den Unterhalt zahlen!

A
Hallo zusammen,
erstmal ein herzliches Dankeschön für euer Forum. Ich bin seit Anfang 17 Alleinerziehend. Mein Nochmann hat mich von einem Moment auf den anderen nach über 20 Jahren verlassen. Ich lese sei dem still mit und habe viele Tipps mitnehmen können. Danke.
Nun eine Frage:
Ich war von Anfang an der Meinung, dass er die Unterhaltszahlungen für die 2 Kids zu gering ansetzt. Ich hab dann im Herbst ( ich hatte gute Gründe, dass erst dann zu machen) die Beistandschaft beim Jugendamt für meine beiden Kinder eingerichtet.
Jetzt hat das Jugendamt ausgerechnet, dass er mehr zahlen muss und er macht es nicht. Er droht sogar noch weniger zu zahlen. Wer hat Erfahrungen beim Klagen vor Gericht?
LG

07.03.2018 08:21 • x 1 #1


M
Hast du einen Anwalt? Seit ihr getrennt, geschieden?
Dir steht normal auch Unterhalt zu

07.03.2018 08:30 • #2


A


Kindsvater will nicht den Unterhalt zahlen!

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Gorch_Fock
Hi Andra,

willkommen hier. Du kannst das Forum für alles nutzen, auch für Deine Geschichte an sich. Tut auch gut sich darüber auszutauschen, nur so nebenbei angemerkt.
Wie alt sind denn Deine Kinder? Ausgangspunkt für die Berechnung ist immer die Düsseldorfer Tabelle. Dort kannst Du ganz einfach nachschauen (Zahlbetragstabelle) was Dein Mann zahlen muss (er darf natürlich auch einige Punkte gegenrechnen).
Wurde Dein Ex-Mann schon zur Abgabe eines Titels für die Kinder aufgefordert. Wenn dieser bereits unterschrieben wurde, darf sofort vollstreckt werden. Ansonsten zur Abgabe des Titels auffordern. Ist er verpflichtet zu.
Dein Mann ist wegen einer anderen Frau gegangen? Das wäre für mich die einzig logische Erklärung nach 20 Jahren? Ist diese Frau jünger bzw. hat diese selbst Kinder?
Bei aller Pflicht zur Zahlung von Unterhalt sollte man immer auch schauen (ja, ist schwer bei all den Emotionen), dass der andere Partner auch die Chance zum Aufbau eines neuen Lebens hat. Natürlich muss für die Kinder gezahlt werden. Von der Länge Eurer Beziehung her würde ich Eure Kinder aber schon als älter einschätzen. Wann werden diese volljährig? Weil dann ändert sich der Unterhalt grundsätzlich und auch Du bist barunterhaltspflichtig und mit im Boot.

07.03.2018 08:36 • x 1 #3


A
Das Jugendamt wollte den Titel titulieren lassen und er hat sich geweigert. Der nächste Schritt ist jetzt die Klage.

Natürlich will ich ihm nicht das letzte Hemd ausziehen. Er hat danach wirklich noch mehr als genug. Er verdient schon richtig gut. Ich finde es halt nur nicht okay, dass er vieles wie Vermögen. verschweigt und auch das Jugendamt anlügt. Außerdem ist es ja das Geld von den Kindern.

Ich habe nach der Trennung gleich mehr gearbeitet, so dass er für mich nicht zahlen muss. Ich weiß, das hätte ich nicht tun müssen. Nachdem der erste Schock vorbei war und er mehrmals deutlich gemacht hat, dass es für ihn kein zurück gibt, wollte ich es fair machen. Er hat dann beschissen. aber das ist ein anderes Thema, aber ich könnte alles so gut hinbekommen, dass ich sicher keinen Nachteil hatte. Die Zeit war echt.

Sicher war bei der Trennung damals eine andere Frau mit im Spiel, auch wenn er es immer abgestritten hat. Aber nur so lässt sich sein damaliges egoistisches, meine Kinder sind mir total egal Verhalten erklären. Ob jetzt noch jemand da ist, weiß ich nicht.

Meine Überlegung ist, lass ich die Klage. in der Hand des Jugendamtes oder soll ich es doch lieber wieder in die Hand der Familienanwältin geben?
Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen gemacht?

Die Kids sind 9 und 13.
LG

07.03.2018 09:59 • #4


Scarlett2016
Lass das Deinen Anwalt regeln.

Kann ich gar nicht verstehen, dass das alles noch nicht geklärt ist.

Hat Dein Nochmann Kontakt zu den Kindern? Ist Umgang und Sorgerecht geklärt?

07.03.2018 11:24 • #5


A
Lass es deinen Anwalt machen. Ich habe mit dem Jugendamt gaaanz schlechte Erfahrungen gemacht. Hatte viel Geld eingebüßt. Dem Jugendamt war es egal. Schema F durchziehen mit möglichst wenig Aufwand.
Viel Glück

07.03.2018 13:03 • #6


Michael1266
Den Unterhaltstitel kann er nicht verweigern, der ist in D Pflicht, wenn man ihn einfordert.
Man kann sich natürlich auch ausserhalb von DT und JA einigen, sollte aber gerecht für beide Seiten sein. DT ist kein Gesetz, sie gibt nur die ungefähre Richtung vor. Und JA wenn es geht aussen vor lassen, sind unberechenbar.
Solche Typen bringen uns Väter, die wir zahlen und uns kümmern, in Verruf.

07.03.2018 13:15 • x 1 #7


U
Also ganz grundsätzlich ist es sicher so, dass aus einem Haushalt nach einer Trennung zwei Haushalte resultieren und damit insgesamt für alle weniger da ist.

McTeapot schreibt, dass Dir auch Unterhalt zusteht. Da wäre ich mir nicht so sicher, denn Du hast ja kein kleines Kind mehr zu versorgen. Es wird vermutlich erwartet, dass Du auch arbeitest und Deine eigene Versorgung finanzierst.

07.03.2018 13:49 • #8


H
Zitat von Michael1266:
Solche Typen bringen uns Väter, die wir zahlen und uns kümmern, in Verruf.



Ganz genau !

Ich habe für solche Komiker absolut kein Verständnis und ich verachte derartigeTypen zutiefst.


VG Holzer60

07.03.2018 14:05 • #9


A
Trennungsunterhalt hätte mir zugestanden, da ich nur 50% gearbeitet habe. Ich war aber, wie gesagt (siehe oben) der Meinung, es sollte fair bleiben und habe deswegen gleich (Beginn Trennungsjahr) mehr gearbeitet. Natürlich werden veränderte Steuerklassen... schon berücksichtigt. Die Frau vom Jugendamt rechnet 2 Stufen mehr aus, als er im Moment zahlt und er ist der Meinung er müsste eigentlich noch eine Stufe weniger zahlen.
Dabei gehts dann um 4 Stufen und das ist ne Menge Geld.
Klagen muss ich auf jeden Fall. Die Frage ist nur mit Dem Jugendamt oder meiner Anwältin.

07.03.2018 14:19 • #10


Michael1266
Frag deine Anwältin nach Prozesskostenbeihilfe, vielleicht wird es ja für dich ne Nullnummer.
Ansonsten sollte er min. den Satz nach DT bezahlen, da er für 2 Kinder zahlen muss bleibt er auch in der errechneten Stufe.
Ich würde das JA außen vor lassen, wie gesagt, die sind unberechenbar. Deine Anwältin kämpft für dich und deine Kinder, das JA kämpft für wen auch immer.

07.03.2018 14:23 • #11


Scarlett2016
Nochmal: Kläre dies mit dem Anwalt. Das Jugendamt könnte (ist meiner Meinung nach nicht erforderlich) hinzugezogen werden. Die haben wichtigere Dinge zu tun.

Außerdem gibt es bei einer Scheidung doch noch viele andere Dinge zu klären. Das kann der Anwalt gleich miterledigen.

Ist der Umgang geregelt?

07.03.2018 14:25 • #12


P
Lass in den Händen vom Jugendamt und lass sie Klage einreichen wenn er nicht bezahlt.

Wenn du es deiner Anwältin gibst kostet es dich Geld, beim Jugendamt nichts.

07.03.2018 14:46 • #13


Scarlett2016
Sie kommt ja mit dem Jugendamt gar nicht richtig weiter. Auerdem sind die Jugendämter bundesweit gerade sehr gefordert, wenn nicht überfordert. Sie haben andere Dinge zu tun.

Hier geht es ja um eine Scheidung, Umgang, Unterhalt: dann muss sowieso in einen Anwalt investiert werden und ist für die TE auch einfacher, wenn sie alles aus der Hand gibt und sich nicht engagieren muss.

07.03.2018 14:57 • x 1 #14


A


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