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Mann mit zwei Kindern kennen lernen

R
Jetzt driftet das aber etwas vom eigentlichen Thema ab....

02.04.2016 15:01 • x 2 #16


Konrad
Hallo Grace 99
Ja Rocky, ich komme wieder zurück, noch einen halben Beitrag Offtppic,
Die größten Arbeitgeber in Deutschland sind Industrie, Handel und Gewerbe. Wenn Du das mtl. Netto hast was
eine Floristin und ein Meister im Handwerk zusammen haben zählst Du zum Mittelstand. Das ist aber nicht
Pauschal für ein Singelgehalt. Du bist also Priviliegiert. Pauschal ist oben beschrieben.
Eine Buchhalterin, Erzieherin, Floristin ist wenn sie auf Kinder nicht verzichten will auf Hilfe angewiesen, oder Sie
lässt sich auf einen Partner ein von dem Sie Beständigkeit und optimale Bedigungen für die Erziehung ihres Kindes erwartet.
Wenn um es jetzt mal deutlich zu machen die Threaderöffnerin sich auf ein zu erwartendes Leben mit 2 nicht eigenen Kindern, noch dazu Zwillingen, Putzen, Kochen, Kinder-Taxi, Halbtags Arbeiten, Streit ( wo selbst feste Beziehungen scheitern) einlässt, sehe ich diesen Versuch als vorab gescheitert an.

Da nutzt es auch nichts wenn er Dir Grübelgrübel erzählt heiß und fettig in Dich verliebt zu sein und ein Kind mit Dir wünscht. Er kann nichts verlieren, nur ne Putzfrau und Kinderbetreuerin gewinnen. Dazu ist er bereit auch zum
Preis von noch einem Kind. Juristisch/Finanziell werden die ehelichen Kinder bevorzugt bei Trennung (unter Vorbehalt).
Gruß Konrad

02.04.2016 16:38 • #17


A


Mann mit zwei Kindern kennen lernen

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R
Die Wahrheit ist manchmal hart, aber Kontad hat da nicht so unrecht. Ich würde auch lieber die Hände davon lassen, die Probleme sind vorhersehbar und du hast ja selber Zweifel.

02.04.2016 16:48 • #18


G
Uneheliche Kinder sind bei Unterhalt mit ehelichen gleichgestellt. @Konrad , erzähl nicht so einen Mist

Und wenn du unzufrieden bist und Partner nur als Putze/Kinderbetreuer siehst, na dann noch viel Spaß in deiner echt traurigen Welt.

02.04.2016 20:43 • #19


Konrad
Hallo Grace, letztes Jahr im September kam ein Bericht im Radio über eine diesbezügliche Klage, eingereicht beim
Bundesverwaltungsgericht vom Verein Väteraufbruch EV. Ich habe vergessen ob es nur die Klage war,die irgendwann in den nächsten 10 Jahren verhandelt werden soll, oder bereits der Spruch darüber. Wenn Du das
genau weißt, dann ist ja gut. Deshalb habe ich geschrieben - Unter Vorbehalt. Der Unterschied zwischen Ersatzleistungen aus der Unterhaltvorschußkasse ( ist ja auch noch nicht der volle Satz) und der allgemeinen
Sozialhilfe wird den Braten aber auch nicht fett machen. Da ist es besser das Dilemma vollständig zu vermeiden.
Gruß Konrad

03.04.2016 02:47 • #20


G
Dilemma. Wie sprichst du von Kindern? Ohne Worte.... @Konrad

Das Gesetz wurde geändert, roundabout 2003. Nicht eheliche Kinder sind 1:1 gleichgestellt. Sei es bei Unterhalt, Erbrecht und das was du angesprochen hast, Sozialleistungen, auch die sind 1:1.

Liebe TE, magst du erzählen wie das Treffen war, wenn es denn statt fand?

03.04.2016 11:41 • #21


Blanca
Zitat von Grübelgrübel:
Aber wird es mich auf Dauer stören immer wieder wegen den Kids evtl zurückstecken zu müssen. Mit ihm wenig Zweisamkeit zu haben und immer mit seiner Exfrau wegen der Kinder konfrontiert zu werden.

Dann ist der Mann meines Erachtens keine gute Wahl für Dich.

03.04.2016 15:41 • x 1 #22


Blanca
Zitat von Grace_99:
Nicht eheliche Kinder sind 1:1 gleichgestellt.

Stimmt, aber da der Unterhalt sich auch nach der Anzahl der Kinder richtet, kann er - für alle - per sé niedriger ausfallen als sein Betrag ohne die bereits vorhandenen Kinder gewesen wäre:
http://www.scheidung-online.de/unterhal ... kinder.php

Auch beim Erbrecht gilt es einiges zu beachten, aber das führt jetzt zu weit.

Meines Erachtens sollte die TE sich gar nicht erst auf diesen Mann einlassen, wenn sie so denkt, bzw. solche Vorbehalte hat. Sie täte damit nicht nur sich einen Gefallen, sondern ihm und seinen Kindern genauso.

Daß sie so denkt, möchte ich nicht weiter werten. Meines Erachtens sind das ganz archaische Instinkte, die da durchbrechen und die bereits in der Bibel hinreichend beschrieben sind: Siehe die Geschichte von Abraham und seinem erstgeborenen Sohn Ismael, der das Pech hatte, von der Sklavin Hagar abzustammen, statt von seiner Frau Sara, welche dann Jahre später doch noch selbst einen Sohn bekam (Isaak) und daraufhin dafür sorgte, daß Hagar und Ismael den Stamm verlassen mußten. (Und das, obwohl sie selbst Abraham ursprünglich gedrängt hatte, ein Kind mit Hagar zu zeugen. Tja, so lief das damals...)

03.04.2016 16:02 • x 2 #23


E
Zitat von Blanca:
Zitat von Grübelgrübel:
Aber wird es mich auf Dauer stören immer wieder wegen den Kids evtl zurückstecken zu müssen. Mit ihm wenig Zweisamkeit zu haben und immer mit seiner Exfrau wegen der Kinder konfrontiert zu werden.

Dann ist der Mann meines Erachtens keine gute Wahl für Dich.

Wie immer genial.
Und Punkt.

03.04.2016 16:16 • #24


G
@Blanca Es geht um die Gleichstellung. Wenn 5 Kinder da sind, gibts logischerweise nicht den Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle. Erbrecht ist das gleiche. Darum ging es nicht, sondern um den *beep* den Konrad diesbzgl. von sich gab.

03.04.2016 16:28 • x 1 #25


A
Zitat von Grace_99:
Wenn 5 Kinder da sind, gibts logischerweise nicht den Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle. .


korrekt

03.04.2016 16:30 • x 2 #26


A


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