Zitat von Dudo: also darf er es
wenn er
deutliche Hinweisschilder aufstellt ala "dieser Bereich wird (audio-/video-)überwacht" darf er seinen Privatgrund verwanzen. ja. dabei Sorge tragend, dass die Überwachung die Grundstücksgrenze nicht überschreitet.
jedoch wird er all dies auch nicht so ohne Weiteres ohne die Zustimmung der EF (=Miteigentümerin) tun dürfen. so würde ich's bewerten.
davon -von Vorgenanntem- mal abgesehen ist das doch Alles krank, was da abgeht, & bei allem Respekt.
er, der TE, erscheint mir als Kontrollfreak, und die Dame ist eine Betrügerin, wie's aussieht. sein Kontrollwahn rechtfertigt ihren Betrug nicht, und ihr Betrug rechtfertigt seinen Kontrollwahn nicht, was auch immer das jeweils Andere bedingt. er ist in jedem Fall illegal unterwegs; soviel ist sicher. das bezieht sich nicht nur auf Überwachungshardware, sondern auch -und wie ich das verstand- auf das Öffnen von Post (gemeinhin als Briefgeheimnis bezeichnet)
bei mir persönlich wäre bereits Ende wenn Jemand ungefragt in mein Smartphone sieht, wobei das -das nehme ich wahr- heutzutage ja nun bald zum guten Ton gehört. koscher ist auch das nicht. wenn Jemand in mein persönliches Smartphone sehen möchte, steht ihm/ihr frei zu sagen "du, Gastxy45, ich möchte mal in dein Smartphone sehen", und dann steht mir frei zu sagen "da hast du's" oder zu sagen "wat? wer bist du denn?".
was hier abläuft, in dieser Beziehung ist schwer drüber, seinerseits ist Verschiedenes illegal, und nicht zu empfehlen. sie ist wenigstens noch legal unterwegs. fremdv. ist nicht illegal.