alleswirdbesser
Mentorin
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Zitat von tina1955:Hinzu kommt jetzt noch die finanzielle Belastung, wenn Krankengeld fließt, anstelle 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Der AG kann die Lohnfortzahlung aber nicht aussetzen. Wenn die Krankschreibung aus einem neuen Grund erfolgt (neu innerhalb einer bestimmten Frist), dann stehen ihm die 6 Wochen zu. Danach wäre zum Beispiel eine stundenweise Wiedereingliederung möglich.
Es gibt übrigens Fachdienste für Arbeit und Integration , an die man sich wenden kann zwecks Beratung und vielleicht Unterstützung. Eine Begleitung zum Gespräch bieten sie auch an. Ich weiß nur nicht, ob jedes Bundesland sowas anbietet.