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Sliderman
Blue23
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Zitat von Sliderman:@Kuddel7591 Dem TE sollte jetzt völlig egal sein, ob Sie ein Gewissen oder sonstiges hat, sondern sich und die Kinder im Fokus behalten.
Sliderman
Zitat von Kuddel7591:das kann ihm (noch) nicht egal sein, hat er doch IMMER noch die Hoffnung, dass sich die EF besinnt, und ihr Vorhaben aufgibt. Dass er vornehmlich auf SICH zu achten hat, die Kinder im Fokus haben MUSS, ist klar. Aber... lassen sich die Gedanken gänzlich wegschieben, gar nicht mehr an die EF und ihr Verhalten zu ...
BernhardQXY
Ex-Mitglied
Zitat von BernhardQXY:Also. Die schlechte Nachricht ist: das Integrationsamt hat nicht die Aufgabe, einen AN zu schützen, sondern es wird geprüft, ob die Kündigung mit der Behinderung zu tun hat, und ob alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden. Gegen den Bescheid des Amtes kann man Widerspruch einlegen und auch klagen.
Libellenfrau
Libellenfrau
Zitat von Kuddel7591:Die
Integrationsstelle MUSS einer Kündigung des AG zustimmen....egal welche Gründe für eine Kündigung vorliegen, egal ob ein AG einen schwerbehinderten-gerechten Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat.
Minato90
Libellenfrau
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Zitat von Libellenfrau:@Kuddel7591 Muss? Egal? Dann verstehe ich die Funktion nicht
Minato90
Libellenfrau
Sliderman
Zitat von Libellenfrau:@Minato90 Die Chefin pokert hoch. Mitgehen oder aussteigen?