Zitat von Libellenfrau:@Kuddel7591 Muss? Egal? Dann verstehe ich die Funktion nicht
so sind nun mal die gesetzlichen Vorgaben.... die Integrationsstelle MUSS der Kündigung zustimmen, oder lehnt diese ab, was dann weitere gesetzgeberische Maßnahmen aufrufen
kann.
Dass dem so ist, stammt nicht von meiner "Miste"...sondern ist nachzulesen, nachzuschlagen
in den Sozial-Gesetz-Büchern des Schwerbehindertenrechts.
Daher hatte ich auf die Integrationsstelle/Inklusionsamt verwiesen. Und da können BEM, Chefin "aushecken", was sie wollen, Empfehlungen nahelegen, wie sie wollen... Reha, EU-Rente beantragen, usw. - OHNE Integrationsstelle geht da NIX. Auch die wird ggf. Reha, EU-Rente nahelegen, um einer Kündigung zumindest vorerst Abhilfe zu verschaffen.
Ich war mit all dem konfrontiert. Und habe mich DANN erst an alles gehalten, was dieses Amt mir nahelegte, damit ich nichts eigenmächtig verwirke. Das Amt wurde von jedem meiner Schritte unterrichtet. Und ich bekam auch Vorschläge des Amtes, was zu berücksichtigen sei.
Was ich anführe - Nähkästchen! "Laufwege" habe ich versucht zu skizzieren - mehr nicht.
Es geht auch nur darum, mögliche Vorgehens-/ Verhaltensweisen in den Raum zu stellen. Was letztlich daraus wird, haben die für den TE zuständigen Stellen zu entscheiden.
@Minato90
lass dich durch die Chefin nicht unter Druck setzen.... sie kann auch keine Fristen setzen. Du weißt, dass der Weg für Antragstellungen nun mal "braucht" - Zeit. Für die Antragstellung brauchst du fundierte, möglichst AKTUELLE Befunde...von möglichst ALLEN Ärzten/ Therapeuten, bei denen du in Behandlung bist. Einen Renten-Antrag zu stellen, ist mit "mal eben" nicht getan.
Wende dich daher bitte umgehend an die übergeordnete "Inklusionsstelle" des Senats.