Zitat von Mae_bee: Gut, dass du dir DEINEN Anwalt nimmst.
In dieser Angelegenheit gibt es kein "wir" mehr, du solltest mit deinem Anwalt als Vertrauensperson besprechen, was dir wichtig ist und welche Vereinbarungen, du deine NF vorschlagen möchtest.
Wie schon von einigen geschrieben, kann man serwohl auch mit nur einem Anwalt auskommen. Ich hatte damals auch eine Anwältin konsultiert, die offiziell mich vertreten hat, aber für uns beide da war. Meine Ex hatte diese Anwältin jedoch auch einmal ohne mich besucht, worüber ich mich sehr geärgert habe.
Würde also künftig darauf bestehen, dass bei einem gemeinsamen Anwalt auch beide an den Terminen teilnehmen können. Wenn das nicht gewollt ist, geht es nicht mit einem Anwalt. Wie ich aber schon mal sagte, ist es eh am besten so viel es geht im Vorfeld über einen Notar (Scheidungsfolgevereinbarung) zu regeln. Sich mit der Materie zu beschäftigen, ist dafür aber zwingende Voraussetzung.
Zitat von FreshO: Genau kriege ich das jetzt nicht mehr Ad hoc zusammen, was sie gesagt hatte.
Ich hatte mir damals angewöhnt sämtliche Gespräche mit meinem Handy unauffällig aufzunehmen. Habe das nie meiner Ex gesagt, aber auch nie irgendwo anwaltlich/gerichtlich ausgenutzt. Mir war es nur wichtig die Möglichkeit zu haben, einmal nachzuhören, wenn meine Ex mal wieder sagte, dass sie das soooo nie gesagt hatte. Ich konnte dann mit ruhigem Gewissen auf meinem Standpunkt beharren und hatte immer ein gutes Gefühl. Dasselbe habe ich aus gleichen Gründen auch bei den Anwaltsbesuchen gemacht. Nochmal nachhören, was gesagt worden ist, ist so wichtig.
Zitat von FreshO: Wie hatten vereinbart, dass ich einen Anwalt nehme und wir uns die Kosten teilen werden.
Auch ein guter Punkt für die Scheidungsfolgevereinbarung.
Zitat von unbel-Leberwurst: Einziger Zankapfel könnte die Bewertung des Hauses sein und ich glaube nicht, dass ein Anwalt den mal einfach so schätzt.
Hier gibt es mehrere Ansätze damit umzugehen. Möchte mal auf die beiden für mich möglichen Szenarien eingehen.
1)Angenommen das Haus ist heute soviel Wert (eigene Schätzung, Vergleichspreise im Internet, sonstiges), dass du sie nicht hälftig auszahlen kannst. Hier wäre dann die Möglichkeit, ihr einigt euch einfach auf eine Summe, die du stemmen kannst. In diesem Fall solltest du mal vorab mit eurer Hausbank sprechen, ob sie deine Ex aus der Finanzierung entlassen und du die Verträge alleine übernehmen kannst. Hier würdest du auch erfahren, bis zu welcher Summe die Bank bei deinen zukünftigen Einkünften mitspielt.
Bei einem eventuellen Verkauf (irgendwann mal, wenn die Kinder ausgezogen sind, oder eben einfach vorher ) kann man ja noch eine Restzahlung vereinbaren, wenn es nicht anders geht. Alles ist hier denkbar und machbar. Sei kreativ
2) Ihr einigt euch nicht auf eine Summe.
Hier würde ich dir empfehlen das Haus durch einen vereidigten Sachverständigen schätzen zu lassen. Kostet leider einen kleinen vierstelligen Betrag. Kosten über Notarvertrag regeln und teilen lassen.
Im allgemeinen ist der Gutachten Schätzwert geringer als der Marktpreis, was in dem Fall gut ist, wenn du das Haus übernehmen willst.
Ein solches Gutachten ist auf jeden Fall gerichtsfest und damit verbindlich. Ich hatte seinerzeit einen Versicherungsgutachter zur Bewertung genommen und hatte im Nachhinein nur Ärger mit der Bewertung. Das würde ich heute wie geschrieben anders machen.
Soweit so gut.
Meine Ex hätte gerne das Haus aus der Scheidung heraus gehalten (Ist für eine Scheidung auch nicht relevant) und hätte das gerne im Nachgang geklärt. Ich habe mich darauf nicht eingelassen, da ich einen Abschluss mit allem wollte. Meine Kinder und ich sind auch der einhelligen Meinung, dass meine Ex mich finanziell versucht hätte auszunehmen, wenn wir das erst im Nachgang geklärt hätten. Das schlechte Gewissen wäre weg gewesen und sie hätte versucht Gewinnmaximierung zu betreiben. Ein neues Leben kostet eben Geld.
Handele klug und denke nur an dich und die Kinder. Sie haben schon die Familie verloren. Sie sollten nicht auch noch ihr gewohntes Umfeld verlieren.
Drücke dir die Daumen.