Hm,
hallo, tut mir leid für Dich.
Steht das Haus in der Schweiz - greift da irgendwie schweizer Recht?
Wenn ja würde ich mich um rechtliche Beratung kümmern - vielleicht gibts in der Schweiz Selbsthilfegruppen für Frauen in solchen Situationen - die auch über die Rechtslage in dem Land etwas mehr wissen.
Wenn das Haus doch in Deutschland steht - brauchst Du auch Rechtsberatung.
Das ganze Haus und drum und dran scheint ja schon einen Wert zu haben.
Eventuell könntest Du mit der Bank vereinbaren, keine Rückzahlung zu leisten, bis Du geschieden bist. Vielleicht spielen die mit, wenn Du eine Sicherheit hinterlegst - für Deinen Anteil (oder wie immer man das rechtlich formulieren müßte - gesamtschuldnerische Bürgschaft wäre wohl nicht gut - vielleicht das Haus als Sicherheit?). Dann könntest Du erst nach der Scheidung zurückzahlen, dann geht das vielleicht nicht in den Zugewinn ein.
Oder wenn Dein Sohn, der mit da wohnt zurückzahlt, geht das auch nicht in den Zugewinn ein, denke wenn das Haus dann verkauft würde, würde er eventuell die von ihm bezahlten Raten zurückbekommen. Keine Ahnung wie man das rechtlich absichern könnte.
Kümmere Dich unbedingt um Deine rechtlichen Möglichkeiten.
Ich wünsche Dir ganz viel Kraft.
30.12.2013 21:53 •
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