Hallo muss mal wieder meine gedanken sortieren, vielleicht weiss der ein oder andere mir einen rat zu geben bin völlig überfordert. ES geht darum das mein Mann vielleicht schon im mai aus dem gefängnis rauskommt.Da die Scheidung bis dahin noch nicht durch ist und er im Mietvertrag steht (Miete zahle ich)hat er laut Anwalt anrecht darauf wieder in die Ehewohnung zurückzukommen.Was natürlich nicht in meinem Interesse liegtich kann und will nicht mehr unter einem Dach leben nachdem was alles gewessen ist.Der Anwalt sagt ich soll mir eine andere Wohnung suchen.Komme aber nur mit seiner Unterschrift aus dem Mietvertrag raus.Das macht er aber nicht weill er ja dann festen Wohnsitz verliert.Nun könnte ich die Wohnung von meiner Tochter bekommen sie zieht da aus.Mein Anwalt sagt ich könnte meinen Mann anklagen das er unterschreibt das kann aber dauern.Die ohnung wäre zum 1.3 frei. Dann müsste ich wer weiss wie lange doppelte Miete zahle das kann ich nicht (gerade rechnung scheidung bekommen ).Es ist zum verrückt werden meine Vermieterin ist auch speziel mit der kann man nicht wirklich reden.Als aussenstehender ist das vielleicht logisch die Wohnung zu nehmen aber wie soll man das alles alleine stemmen.Er bezahlt nichts keine scheidung keine Miete und dann kann es mir passieren das ichbis die scheidung durch ist hier raus gehe zu freunden oder Familie und er sitzt hier drin.Nach der Scheidung bekomme ich Wohnungszuweisung aber das kann dauern.
Kannst du bei deiner Tochter zur Untermiete einziehen? Ich habe zum Glück keine Ahnung von Scheidung, aber gibt es da nicht das Trennungsjahr, wo ihr gar nicht zusammen wohnen dürft/sollt?
Ich würde lieber mal drei Monate bei deiner Tochter wohnen, bis er sich was neues gesucht hat. Allein wird er die Wohnung nicht finanzieren können, oder?
14.12.2018 19:37 •
#2
E
Engelflügel
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Habe diesen beitrag 2 mal reingestellt aus versehen.Nein meineTochter zieht aus ihrer wohnung aus und dann könnte ich die Wohnung übernehmen.Das würde aber bedeuten das ich vielleicht mehrer monate doppelte Miete zahlen müsste weill man ja erst seine Unterschrift zur wohnungskündigung einklagen müsste.