Zitat von Sternchen31:@Nureingast. Mein Mann und ich je zur hälfte
Vorab, die Fachanwältin / den Fachanwalt konsultieren. Bin Laie.
Aber,
Was heißt, Du verlierst Deinen Anteil bei Auszug? Du und Dein Mann stehen im Grundbuch. Du hast von Deinem Vermögen getilgt, offensichtlich habt ihr ein Darlehen zusammen aufgenommen.
Haben Deine Schwiegereltern denn gebürgt oder Euch Eigenkapital geschenkt oder geliehen. Erläutere bitte kurz den Ehevertrag, dass irgendetwas an Schwiegereltern komplett ohne Ausgleich zurückfällt.
Mögliche größere Leihen oder Geldgeschenke Deiner Eltern oder der Schwiegereltern werden beim Vermögensausgleich jeweils dem anderen Ehepartner herausgerechnet.
Durch Deine alleinige Tilgungen (hast Du ein eigenes Konto?) hat Dein Mann einen Vorteil im Vermögenszuwachs erhalten, die ihm beim Vermögensausgleich anteilig abgezogen werden.
Jetzt stellt sich nur die Frage, was das für ein Vertrag sein soll. Es gibt ja schließlich Sittenwidrigkeit oder extremen wirtschaftlichen Nachteil, den das BGB regelt.