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Wie neu anfangen nach der Trennung?

W
Wenn sie sich so sperrt gegen einen Auszug, wäre es denkbar, dass Du Dir mit der Kleinen was neues suchst? Ich mein seit 1 Jahr getrennt und nichts tut sich ist schon hart.

09.03.2018 11:22 • #16


J
Aso, die Frage wurde vorhin gestellt, hab ich wohl dezent vergessen zu beantworten!
Die Kleine bleibt bei ihr. Sonst wäre das alles relativ einfach

09.03.2018 11:31 • #17


A


Wie neu anfangen nach der Trennung?

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gala
Auch wenn sie dich dann als Ar. bezeichnet und mit Du bist nicht für deine Tochter da! usw. um sich wirft, solltest du echt mal ordentlich Kante zeigen.
Setz ihr eine Frist zum Auszug, leg ihr duzende ausgedrückte Wohnungsanzeigen vor, welche in ihren Rahmen passen müssten usw.
Und stellt sie sich da auch nur ansatzweise quer, solltest du halt ausziehen. Stehst du alleine im Mietvertrag kann du einfach normal kündigen und selbst wenn ihr beide drin steht, bietet eine Trennung ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich mich recht entsinne, mit welchem du aus dem Mietvertrag raus kommst.

Und ganz wichtig: Trennt eure Finanzen sauber, sobald das über die Bühne ist.
Informiere dich, was du ihr an Kindesunterhalt zahlen musst (und evtl. Trennungsunterhalt, wenn ihr verheiratet seid) und ansonsten ist das dein Geld...
Die Frau hat doch gar kein Interesse daran die Situation zu ändern, solange du weiter den Versorger für sie machst und sie nicht wirklich einen Finger krum machen muss um sich um eine Wohnung sowie finanzielle Selbstständigkeit zu bemühen.

09.03.2018 11:43 • #18


W
Zitat von gala:
wenn ihr beide drin steht, bietet eine Trennung ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich mich recht entsinne,
NEIN!

Ansonsten stimme ich zu!

09.03.2018 11:58 • x 1 #19


J
@gala

Hab jetzt die kommenden Wochen einige Termine, werde da auch definitiv mit mehr Fokus an die Sache ran gehen
Finanziell ist alles soweit geklärt - ein Anwalt wird alles weitere denke ich da übernehmen müssen, wurde mir zumindest so geraten, dass da definitiv auch ein Anwalt ratsam ist, egal wie gut man sich jetzt versteht.

Ist aber leider wirklich so, dass man selbst wenn man im Monat 50 Anfragen raus haut, VIELLEICHT 1-2 zurück schreiben und antworten, auch wenns dann tatsächlich nur eine Absage ist, deswegen sind 10 Besichtigungen denke ich schon ganz in Ordnung - bewerben sich ja min 100 Leute auf eine Wohnung hier und allen kann man da sicherlich nicht antworten, vorallem wenn es dann Absagen sind
Da nehme ich sie wirklich in Schutz, aber nur, weil ich es auch nicht anders kenne - damals eine WG gegründet - hatten aber auch ein anderes Budget und selbst da hat man nach 20 Anfragen, zwei Besichtigungen bekommen, aber ist ne andere Baustelle gewesen, kann man hier ja nicht vergleichen.

Dann schau ich mal was die Zeit nun so bringt - danke für all eure Antworten!
Wenn jemand noch was zu sagen hat, gerne rein schreiben
Melde mich dann wieder, wie es ausging

09.03.2018 12:18 • x 1 #20


gala
Zitat von willan:
NEIN!

Ansonsten stimme ich zu!


Jop... stimmt... hab ich mich geirrt. Aber es gibt gewisse Ansprüche auf Zustimmung, welche man im Fall der Fälle aber gff. erklagen muss.

Gut zu wissen: Nach dem Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat man einen Anspruch darauf, dass der ehemalige Partner einer Kündigung der gemeinsamen Wohnung zustimmt. Notfalls kann man ihn dazu gerichtlich zwingen. Beide sind nämlich verpflichtet, bei der Kündigung des Mietverhältnisses mitzuwirken. Das wurde unlängst noch einmal richterlich bestätigt (MieterMagazin 5/08, Seite 7). Ist man grundsätzlich damit einverstanden, dass der bisherige Partner in der Wohnung bleibt und lehnt der Vermieter eine Entlassung aus dem Mietvertrag ab, sollte das Paar untereinander eine Haftungsfreistellung vereinbaren. Das hat zwar keinerlei Einfluss auf das Verhältnis zum Vermieter der kann sich auch weiterhin aussuchen, bei wem er die Miete kassiert. Doch man hat dann Schadensersatzansprüche gegen den in der Wohnung verbleibenden Partner, falls der monatelang keine Miete zahlt oder gar die Unterkunft verwüstet.
Quelle: https://www.berliner-mieterverein.de/ma ... 100814.htm


Bleibt nur immer noch die Frage wer nun im Mietvertrag drin steht und ob es sich um eine Ehe oder nicht handelt.

09.03.2018 12:20 • #21


J
@gala
sind nicht verheiratet
Aber einfach so davon gebrauch machen und am Ende steht sie blöd da ist natürlich auch nicht zielführend
Deswegen die Alternative mit dem Jobcenter

09.03.2018 12:23 • #22


monchichi_82
Zitat:
Ich will nur das beste für die Kleine, aber wenn ich jetzt aus der Wohnung draußen bin und die Ex mit der Kleinen dort alleine lasse, dann würde ich meine Tochter fallen lassen und genau das Gegenteil tun - so ihre Worte.

Das kann ich mir gut vorstellen, dass sie so argumentiert, sie will ja auch an ihrem Lebensstandard nichts ändern und zur Not hält dann eben emotionale Erpressung hin. Sie wird dich gut genug kennen um zu wissen wie sie dich dran kriegt.

Zitat:
und weiß eben nicht, wie ich ihr das vernünftig bei bringen soll.

Ich finde nicht das du ihr irgendwas beibringen muss. Ihr habt euch getrennt, fertig. Wenn sie dich nicht hätte müsste sich auch zusehen wo sie bleibt. 6 Monate ist eine mehr als angemessene Zeit um eine Wohnung zu finden.

Sie kümmert sich nicht um ihre Angelegenheiten, beantragt kein HartzIV, lebt auf deine Kosten, lehnt jede Hilfestellung ab. nun dann hat die Gute eben Pech gehabt, so würde ich das sehen und es bleibt fraglich wie verantwortungsbewusst ihr Verhalten einem Kleinkind gegenbüber ist

09.03.2018 15:12 • #23


gala
Ich stimme da Monchichi voll und ganz zu.
Was die Frau macht und wie sie euer gemeinsames Kind einsetzt ist meiner Meinung nach eine emotionale Erpressung.

Zitat von julimond:
Aber einfach so davon Gebrauch machen und am Ende steht sie blöd da ist natürlich auch nicht zielführend

Ebenso wenig ist es zielführend, dass du dich von ihr ausnutzen lässt und dein Leben seit einem Jahr in vielen Aspekten still steht.
Ein Jahr ist ne verdammt lange Zeit. Sorry, da gibt es einfach keine Ausreden und Gründe mehr warum sie ihre Sachen nicht auf die Reihe bekommt. Ebenso gibt es keine Ausrede und Gründe mehr warum du nicht jegliches Recht hast sie im Zweifel dumm da stehen lassen. Wohl gemerkt sie und nicht sie und dein Kind.
Ob und wie du das tust ist vollkommen deine Sache, aber lass dich nicht von ihrem Mimimi davon abhalten, dass du dein Leben ohne Partnerin nach einem Jahr endlich in geordnete Bahnen bekommst. Nach deinen Vorstellungen.

09.03.2018 15:28 • x 1 #24


J
MOIN!
Abschließende Worte bzw. wie hat es sich nun entwickelt!
Auszug ist nun im Mai - sie bleibt erstmal in der Wohnung für ca. 6 Monate, da das Jobcenter das anscheinend seit diesem Jahr so macht, dass sie die Kosten übernehmen ... danach wiederum muss sie raus bzw. was gefunden haben.

Das wäre aufjedenfall schon geklärt!
Danke nochmals an alle - war hier mal wieder im Glauben, dass ich mal wieder der Ar. bin, wenn ich einfach so ausziehe!

Schönen Tag euch!
In München scheint die Sonne, ich hoffe bei euch auch =)
Der Frühling und einer neuer Lebensabschnitt kann kommen!

22.03.2018 09:04 • x 2 #25


M
Zitat von julimond:
In München scheint die Sonne, Der Frühling und einer neuer Lebensabschnitt kann kommen!


Jepp tut sie, nur die Wärme bringt sie noch nicht mit

22.03.2018 09:07 • #26


gala
In Köln regnet es -.-
alles grau...

22.03.2018 09:22 • #27


Memyself
Laut deutschem Recht bist du in den ersten 3 Jahren auch der Mutter gegenüber voll unterhaltspflichtig.
Es bleibt dir ein Selbstbehalt von schlappen 1200 Euro. Da wirst du nicht drumrum kommen.

Dementsprechend solltest du deine Wohnungsmiete planen. Du kannst jederzeit ausziehen, die Restmiete von ihr, die sie selbst nicht bezahlen kann, übernimmt für ca. 6 Monate das Amt, nicht dein Problem, sie muss sich um angemessenen Wohnraum bemühen.

Ich finde schon ein wenig grenzwertig, dass du seit einem Jahr nicht ins Handeln kommst, ein Kind ist sicher ein Grund, aber kein Hindernis. Das Umgangsrecht ist eigentlich ziemlich einfach mit dem Jugendamt zu klären.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass deine Neue Freundin Lust hat da irgendwie wie ein Anhängsel rumzubammeln, und eigene Interessen ständig deinen, denen des Kindes und deiner Ex hinten anzustellen. Auch nicht so richtig fair oder?
Dass sie das schon seit Monaten mitmacht ist ein guter Zug, für viele Frauen ein No Go wenn der Partner keine Initiative zeigt, viele würden sowas gar nicht erst anfangen. Also, move your Ar. your mind will follow.

25.03.2018 12:59 • x 1 #28


Memyself
Ähm, ja, hätte wohl alles lesen müssen

Naja dann guten Start in eine anderes Leben

25.03.2018 13:17 • #29


C
Ich hätte eher eine andere Frage: wenn Man(n) sich von Frau mit Kind trennt, warum muss unbedingt die Frau sich eine neue Wohnung suchen? Heutzutage ist es sowieso schwer, mit Kind eine Wohnung zu finden und wer meint, dass sich die Frau nicht genug anstrengt sich eine Wohnung zu finden weiß wirklich nicht, wie die Realität ausschaut. Als allein stehender Mann findet man eher eine Wohnung, als eine allein stehende Frau mit Kind...

Tut mir leid, wegen der barschen Worte, aber ich arbeite in einer Hausverwaltung und weiß, wie schwer es Frauen mit Kinder haben, sich eine Wohnung zu suchen...

25.03.2018 18:53 • #30


A


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