Zitat von mcteapot:dann weißt du sicherlich, wer den Mietvertrag unterschrieben hat, und wer nicht
und ob er seine Wohnung kündigt oder nicht
Ich kenne den Fall nicht persönlich, also kann ich nicht urteilen. Aber, grundsätzlich, wenn zwei erwachsene Personen eine Wohnung beziehen, sollten beide den Mietvertrag unterschreiben, egal, ob diese miteinander verheiratet, oder nur liiert sind.
Selbst, wenn nur ein Partner den Mietvertrag unterschreibt, dann sollte es keine Probleme geben, wenn dieser die Wohnung verlässt. Dann kann der andere, der in der Wohnung bleibt, als Nachmieter übernommen werden. Ist nur eine kleine Formalität im Büro. Ok, die Kaution muss er dann auch übernehmen, was auch größtenteils problemlos geht. Das Amt übernimmt Kautionen, unter Umständen zB auch die Maklergebühren, wenn man umziehen muss. Sollte ein Amt nicht die Kaution übernehmen wollen, kann man diese auch abstottern, indem man eine Zeit lang, zb 20-50 Euro mehr zahlt, bis die Kaution erfüllt ist. Mit Hausverwaltungen lässt sich sehr gut reden in diesen Bereichen...