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Rechtlicher Hintergrund bei Trennung

Jakkeline
Hallo ihr lieben.

Nach schweren 4 Wochen komme ich nun endlich einigermaßen klar. Vielleicht erinnert sich der ein oder andere. Mein Partner ist während ich arbeiten und meine Tochter in der Schule war ohne Abschied ausgezogen. Und auch ohne Vorankündigung .

Nun haben wir gemeinsam 4 Jahre in einer Wohnung gelebt. Seiner Meinung nach ist alles durch. Schön wäre es.
Immerhin haben wir gemeinsame Kosten ect gehabt. Auch war er von 12 Monaten 10 in der Wohnung, d.h. es werden noch Nebenkosten abgerechnet.

Nun bin ich Rechtsschutz versichert. Und so gerne ich sagen würde schei. drauf, endlich abschließen, aber ich kann ich es nicht. Nicht wegen verletzten stolz. Sondern weil ich das finanziell schlicht nicht packe.

Ich habe im Sommer die externenprüfung zur Erzieherin im selbststudium absolviert. Das heißt, ich habe die Prüfung abgelegt, ohne den Stoff in der Schule gelernt zu haben. Ich habe mir alles selbst erarbeitet, durch meine 10 jährige Praxis und 4 Monate vor der Prüfung hab ich die Theorie selbstständig erarbeitet. Das hat viele Nächte gekostet aber es hat geklappt. Nun bin ich im Anerkennungsjahr, verdiene erheblich weniger und kann nicht für alle gesamten Kosten alleine aufkommen .

Dabei geht es nicht um aktuelle Dinge oder Einkäufe, ich komme selbst für uns auf. Ich will keine Almosen.

Aber ich kann doch aus keiner Wohnung ohne eine Frist einfach raus? Es kann doch nicht sein dass ich über Nacht alles alleine tragen muss weil ihm jetzt sofort danach ist.

Wir waren nicht verheiratet aber natürlich haben wir offiziell gemeinsam gewohnt. Es geht mir wirklich nicht darum ihm auf Teufel komm raus ans Bein zu pinkeln aber er muss doch Verantwortung übernehmen? Wir sind ja keine 15 mehr. Ich musste immer für alle Verantwortung übernehmen aber irgendwann macht einen dass nur grantig.

Kennt sich jemand damit aus oder hat eine Idee zu meinem Gedankenwirwarr? Macht es Sinn nächste Woche mal zur Versicherung zu gehen? Leider hab ich da heute keinen erreicht und mein kopf hört nicht auf zu arbeiten. Ich weiß natürlich dass es hier keine Rechtsberatung ist aber ich dachte vielleicht hat jemand ähnliches erlebt .

Aktuell schöpfe ich alle Möglichkeiten aus um alles selber zu regeln und ich weiß es hört sich kindisch an aber es ist so unfair.

Vielen Dank

27.10.2021 18:31 • #1


Plentysweet
Wer ist denn der eingetragene Hauptmieter der Wohnung?
Falls das nur Du bist und er quasi nur mit Dir gewohnt hat und das Kind nicht Euer gemeinsames Kind ist, dann kann er im Prinzip einfach gehen. Ihr wart nicht verheiratet, ergo ist er nicht unterhaltspflichtig. Ich fürchte, wenn der Fall derart ist, hast Du etwas schlechtere Karten.
Eine Wohnung kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

27.10.2021 18:46 • #2


A


Rechtlicher Hintergrund bei Trennung

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D
Liebe Jakkeline,

in deinem anderen Strang hast du ja schon etwas geschrieben. Dein Kind ist nicht von ihm und ihr seid nicht verheiratet. Trennen darf er sich, wenn er möchte. Unterhaltspflicht ist er natürlich niemanden von euch beiden.

Die wichtige Frage ist, wer ist der Mieter der Wohnung? Wer steht im Mietvertrag?

Du kannst dich dazu auch von einem Anwalt beraten lassen. Frag bitte bei deiner Rechtschutzversicherung nach, ob so eine Beratung enthalten ist, ob deine Versicherung diese übernimmt.

Wenn du gerade noch in Ausbildung oder Praktikum bist, kannst du dich auch erkundigen, welche finanzielle Hilfen evtl. noch für dich möglich sind, dir zustehen?

Kann dir vielleicht deine Familie helfend zur Seite stehen, wenn sich gerade alles durch die Trennung bei dir so verändert hat?

Aber bitte informiere dich, was möglich ist an Unterstützung für dich und dein Kind. Alles Gute!

27.10.2021 19:07 • x 1 #3


Jakkeline
Ich möchte auch keine Unterhaltszahlungen.
Aber er ist offiziell als Mitmieter der Wohnung von der Vermieterin anerkannt, das wurde damals schriftlich beantragt. Auch als mittmieter hat er doch nachweislich bis zum Auszug verbraucht?

Ich will nichts von ihm für uns. Das lässt schon mein Stolz nicht zu.

Natürlich kann er sich auch trennen dass alles hatte gar keinen Sinn mehr und die Trennung ist besser für alle.

Dennoch werden solche Sachen wie die Nebenkosten Abrechnung kommen. Trennung hin oder her, er hat hier verbraucht und dass nicht zu knapp.
Mir geht's um Kosten die er verursacht hat. Ich im Anerkennungsjahr kann nicht seine unbezahlten Sachen zahlen von heute auf morgen.

Letztes Jahr haben wir fast 600 Euro nachzahlen müssen. Strom und Nebenkosten zusammen. Und die Vermieterin hat teure Ölpreise angekündigt.

Wie gesagt. Ich möchte nur dass er seinen Verbrauch übernimmt. Ich wrtfe mich Montag mal mit meinen Rechtsschutz auseinander setzen.

Danke euch schon mal

27.10.2021 19:32 • #4


Mienchen
Und mit ihm selber kannst du über deine Situation nicht sprechen?

27.10.2021 21:29 • x 1 #5


Gorch_Fock
Jakkeline, wenn er als Mitmieter offiziell im Mietvertrag steht, kann sich die Vermieterin aussuchen, wen sie zur Haftung heranziehen möchte, dass ist der Punkt. Einigen im Innenverhältnis solltet ihr Euch schon selbst. Warum Du da jetzt gleich einen Rechtsstreit (der weitere Kosten nach sich ziehen kann) heraufbeschwören willst, ist mir nicht einleuchtend. Zu dem wirst Du ja wohl eine Nebenkostenvorauszahlung gezahlt haben. Bei 600 Euro Nachzahlung hätte übrigens eine Anpassung erfolgen müssen, da die Nebenkosten wohl deutlich zu niedrig angesetzt wurden.
Warum hast Du denn während des Zusammenlebens keine monatliche Beteiligung an der Miete oder den Nebenkosten eingefordert? Jetzt im Nachhinein diese Kosten einzufordern ist auch irgendwie seltsam.
Einige Dich friedlich mit ihm und frage ihn, ob er sich an den Nebenkosten beteiligt. Als Lehre solltest Du mitnehmen, dass man sich über die Aufteilung von Kosten schon bei der Entstehung Gedanken macht (monatliche Überweisung eines Anteils auf DEIN Konto wenn Du die Kosten trägst) und nicht im Nachhinein irgendetwas fordern, was ggf. nicht abgesprochen war.

27.10.2021 21:48 • x 3 #6


L
Wenn er, wie du sagst, auch im Mietvertrag steht, muss er im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen und so lange auch die anteilige Miete bezahlen. Über die Nebenkosten müsst ihr euch einigen. Ich würde wegen vielleicht 300Euro, auf denen du eventuell sitzen bleiben könntest, keinen Prozess für ein 1000Euro anstreben.

28.10.2021 05:38 • x 1 #7


tina1955
Wenn Du aber vielleicht sogar eine Erstattung der Nebenkosten bekommst, dann zahlst Du ihm 10/12 davon zurück ?
Sollte eigentlich selbstverständlich sein !

Anerkannter auf Antrag und schriftlich festgelegter Mitmieter ?
So einen Quatsch habe ich noch nicht gehört.
Entweder ist er als namentlich als Mitmieter in dem Mietvertrag enthalten oder nicht.
Als Mitmieter hat er die anteilige Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen .
Wenn nicht, hast Du auch keinen Anspruch auf irgendwelche Geldleistungen von ihm. Was Du mit ihm intern oder mündlich geregelt hast, interessiert keinen Vermieter und keine Versicherung.

Mal eine andere Frage, er hat die Hälfte der Nebenkosten verursacht ?
Wenn es um Strom und Heizkosten geht, dann geht die Summe ja wohl durch 3. Deine Tochter verbraucht ja auch und deren Anteil zahlst Du, bzw der Kindesvater Mut seinem Unterhalt.
Wegen eventuell 200 Euro ( 1/3) machst Du so ein Fass auf?

Da steckt wohl sehr viel verletzter Stolz dahinter?

28.10.2021 05:55 • #8


K
Man müsste ein bisschen was wissen von Eurer Mietsituation, um das einigermassen rechtssicher beurteilen zu können.

- Hat er sich bis zum Auszug hälftig beteiligt, was die Miete angeht oder wie war die Regelung?
- Hat er die (hälftigen) Nebenkosten mit übernommen?

So weit ich weiss, werden die Müllgebühren in den Nebenkosten verdoppelt, da eine weitere Person mit im Haushalt war. Schau bei Dir mal nach, ob das auf der Nebenkostenabrechnung erkennbar ist. Für nächstes Jahr solltest Du die Müllgebühren dementsprechend wieder runterkorrigieren lassen.

Dann ist die Frage, wie hoch sein Anteil ausfällt und wie das zu bewerten ist. Du + Kind vs. Er. 60/40-Teilung? 70/30? Ich weiss es nicht.

Deine Rechtsschutzversicherung sollte die Kosten übernehmen, wenn Mietstreitigkeiten enthalten sind (hier müsste man aber nochmal klären, ob auch Forderungen gegen den ehemaligen Lebenspartner mit abgedeckt sind).

WENN der Mietvertrag derart abgeändert wurde, dass ihr beide Hauptmieter seid, dann kann er nicht alleine kündigen. Das Mietverhältnis besteht auf euch zwei. Ihr müsst dann sogar beide kündigen und mit dir wiederum als Mieterin ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden. Das Böse bei der Variante wäre, dass der Vermieter aber mit Dir keinen neuen Mietvertrag machen muss.....

Das sicherste ist, Du lässt Dich beraten.

28.10.2021 06:35 • #9


B
Also in dem Fall muss er dem Vermieter bescheid sagen dass er auszieht und der vernieter rechnet die Nebenkosten dann anteilig . Allerdings nicht sofort das kommt ja nächstes Jahr erst wenn er alle rechnungen hat. und dann wird der Vermieter sich wahrscheinlich an dich halten du kannst ihn aber bitten ihm die rbg zuschicken mit der Bitte die hälfte zu überweisen. Rein rechtlich muss einer zahlen, egal wer.
Ist erstmal auch egal, es kann jetzt noch nicht berechnet werden.
Was jetzt gemacht worden muss ist den Mietvertrag ändern
Wozu willst du zur Versicherung gehen? Was soll diese machen? Verstehe ich nicht. Nächstes Jahr wird eine Nebenkostenabrechnung kommen und erst dann kann wr sich dran beteiligen oder auch nicht . Er hat dir so oder so nichts zu zahlen. Und Miete ist deine Sache ab jetzt da er nicht mehr da wohnt. Er muss natürlich dem Vermieter Bescheid geben

28.10.2021 08:18 • x 1 #10


C
Zitat von UnsichererMann:
So weit ich weiss, werden die Müllgebühren in den Nebenkosten verdoppelt, da eine weitere Person mit im Haushalt war.

Es gilt laut § 556a, Abs. 1, BGB das ohne eine ausdrückliche Vereinbarung der Anteil der Betriebskosten über die Wohnfläche umgelegt wird.
Es sei denn im Mietvertrag wurde etwas anderes festgeschrieben.
Als Vermieter kann man sich zwischen folgenden Varianten für den Mietvertrag entscheiden.

- Umlage nach Wohnfläche
- Umlage nach Personenzahl
- Umlage nach verursachtem Abfall, z. B. über Müllerfassungsanlagen
- Umlage nach Anzahl der Mülltonnen

28.10.2021 08:32 • x 1 #11


K
Genau. Und deswegen entsprechend für sich klären, was da passiert ist. Evtl. kannst Du sparen.

28.10.2021 09:27 • #12


A


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