Zeitreisender
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Während unserer Beziehung hatte ich meiner damaligen Freundin mein altes wertvolles Handy überlassen, da ich mir ein Neues kaufte.
Nach der Trennung ( Thread, hatte ich hier eröffnet) forderte ich dieses zurück.
Sie versicherte mir beim Auszug, dass sie ein Neues bestellte und ich bis nächste Woche mein Handy zurück bekomme.
Seither sind fast 4 Monaten vergangen und mein Handy erhielt ich natürlich nicht zurück.
Es gab ihrerseits keine Erklärung, Nachricht oder Rückmeldung was sie nun gedenkt mit dem Alten zu tun.
Auch eine Nachfrage meinerseits wurde schlichtweg ignoriert.
Da ich seit 3 Monaten die Kontaktsperre aufrecht erhalte, fragte ich auch nicht mehr nach.
Jetzt stehe ich vor der Frage was ich letzendlich tun soll.
Einerseits möchte ich die Kontaktsperre aufrecht erhalten, anderseits sehe ich es auch nicht ein, dass sie einfach mein altes Handy behält und unsere Abmachung der Rückgabe ignoriert.
Meine Überlegung ist, ihr per Einschreiben einen sachlichen Brief zu schicken mit der Aufforderung mir mein Handy zukommen zu lassen und ihr mitteilen, dass ich mir vorbehalte einen Anwalt mit einzubeziehen.
Macht das Sinn?
Hätte ich überhaupt eine rechtliche Grundlage dazu?
Klar, wäre der Kosten Nutzen Faktor hier gleich null.
Ein W A Foto von ihrer Zusage mir mein Handy zurück zu geben habe ich.
Wäre wahrscheinlich nicht beweiskräftig, ich weiß.
Soll ich den Brief vergessen und den Wert des Handys als Kollateralschaden der gescheiterten Beziehung verbuchen?
Anderseits denke ich mir, wenn ich nichts unternehme lacht sie sich in Fäustchen und freut sich darüber, dass sie ihren willen das Handy zu behalten einfach durchsetzen konnte.