Scheidung ohne finanzielle Möglichkeiten

S
Hallo zusammen,

ich hoffe, hier auf Leute zu treffen, die sich mit dem Thema Scheidung leider schon einmal in Ihrem Leben beschäftigen mussten. Bei mir ist es jetzt nämlich auch so weit und ich weiß noch nicht so recht wie ich das alles stemmen soll

Mein Ex ist schon kurz vor Weihnachten 2018 aus unserer Wohnung ausgezogen (ich habe ihn rausgeschmissen) und ich hätte mich am liebsten direkt scheiden lassen. Aber leider sieht es bei mir finanziell nicht so gut aus und ich habe gehört dass man auch eine Zeit getrennt leben muss bis man sich scheiden lassen kann.
Jedenfalls ist er ja jetzt schon seit 1 1/2 Jahren ausgezogen und dann müsste man doch jetzt eigentlich sich scheiden lassen dürfen?
Und wie ist das finanziell, ich habe schonmal mit den Nachbarn Ärger gehabt und da war ich vor Gericht und da habe ich keine staatliche Hilfe bekommen weil ich Unterhalt von meinem Ex kriege.

Also kriege ich das ja jetzt bestimmt auch nicht, kann man irgendwie die Scheidung so machen dass es für mich günstiger ist?

Danke schonmal und liebe Grüße
Susi

19.05.2020 09:58 • #1


R
vielleicht wenn sich dein einkommen oder deine ausgaben seit dem rechtsstreit mit den nachbarn geändert hat kriegst du ja jetzt verfahrenskostenhilfe?

ich hab mich 2017 scheiden lassen und das über onlinescheidung. mein anwalt hat beim richter die kosten für die scheidung geringer machen lassen weil wir uns beide einig waren dass wir die scheidung wollen.

aber ansonsten ist das glaube ich so dass die scheidung immer gleich viel kostet weil das gesetzlich festgelegt ist.
viel erfolg!

19.05.2020 10:19 • #2


A


Scheidung ohne finanzielle Möglichkeiten

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P
Liebe Susanne,

soweit sich deine Einkommensverhältnisse nicht geändert haben und nicht noch Ausgaben bzw. Belastungen hinzugekommen sind seit du gegen deine Nachbarn vor Gericht warst, wirst du vermutlich auch für das Scheidungsverfahren keine Verfahrenskostenhilfe bekommen.
Da das Trennungsjahr bei dir abgelaufen ist kannst du jetzt die Scheidung einreichen.

Liebe Grüße

19.05.2020 11:25 • #3


V
Anwalts- und Gerichtskosten bemessen sich am Streitwert und am Einkommen. Umso mehr ihr ohne Gericht regelt, umso günstiger. Den deutlich größeren Posten bekommen die RA. Wenn ihr einig seid kann dein EX per RA die Scheidung beantragen? Dann fällt bei dir nur die Hälfte der Gerichtskosten an.

19.05.2020 15:54 • #4




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