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Scheidung steht an

R
Hallo zusammen,

ich stehe kurz vor der Scheidung.
Natürlich erstmal Trennungsjahr etc

Meine Frau hat einen 400 Eu Job. Ob sie den nach der Scheidung noch ausüben kann. kein Plan
Wir haben 2 Kinder.4 und 6

da alles noch ganz frisch ist gogle ich mich grade durch diverse Seiten um den Trennungsunterhalt zu berechnen.

So wie es aussieht bin ich bei Trennungsjahrspäterer Scheidung erstmal finanziell im Ar. oder seh ich das falsch ?
Mit Unterhalt für die 2 Kinder + die Ehefrau

22.11.2021 21:35 • x 1 #1


U
Nabend.

Du hast nen Selbstbehalt von 1080Euro. Je nachdem wie gut du verdienst, wirst du im Trennungsjahr, insofern sie wegen den Kindern nicht mehr Arbeiten gehen kann, Trennungsunterhalt zahlen müssen. Aber die 1080Euro bleiben dir. Klingt erstmal hart, du gewöhnst dich aber dran. Musste und hab ich auch

22.11.2021 21:38 • x 2 #2


A


Scheidung steht an

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R
Ich verdiene 3100 Netto.

Da ich erst am Anfang stehe und beimIch informier mich mal per Google bin..

Im Trennungsjahr muß ich den Kindern + ihr Unterhalt zahlen.


Ist das Trennungsjahr rum nur noch den Kindern.Unabhängig davon on Frau dann wieder arbeitet oder nicht ?

22.11.2021 21:41 • #3


VictoriaSiempre
Ne realistische Aussage zu Deinen Unterhaltspflichten kann nur ein Fachanwalt für Familienrecht machen. Hast Du bereits einen aufgesucht und Dich beraten lassen?

Die Unterhaltshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig; Dein Anwalt kann das berechnen. Der Trennungsunterhalt für Deine Frau wird vermutlich höher sein als später der nacheheliche. Der wiederum ist abhängig von evtl. ehebedingten Nachteilen und der Dauer der Ehe.

22.11.2021 21:44 • x 2 #4


U
Jap. Trennungsunterhalt zahlst du nur im Trennungsjahr. Danach hat sie keinen anspruch mehr drauf. Wirst aber schon ordentlich für deine Kinder zahlen müssen. Ich habe nur 2k Netto und hab eben die 1080Euro für mich. Miete usw zählt da nicht rein. Wenn du allerdings Kredite laufen hast, die den Kindern zugute kamen, wie z.b. Hauskauf oder ähnliches, werden diese berücksichtigt.

22.11.2021 21:44 • #5


A
Zitat von Ratsucheneder:
Unabhängig davon on Frau dann wieder arbeitet oder nicht ?

bis zum 6. Lebenjahr der Kinder dürfen Mütter zu Hause bleiben. Da gibt es aber viele Ausnahmen.
Vielleicht will deine Frau auch wieder arbeiten?

22.11.2021 21:46 • #6


R
1080 Eu könnten mit u.U. bleiben ?

na ich sag mal so.. Ich wohne auf dem Land da sind Mieten günstiger aber das riecht ja nach einer 1 Zimmer Wohnung und Ravioli oder ?

22.11.2021 21:46 • #7


R
Zitat von Andy17:
bis zum 6. Lebenjahr der Kinder dürfen Mütter zu Hause bleiben. Da gibt es aber viele Ausnahmen. Vielleicht will deine Frau auch wieder arbeiten?

Meine Frau litt vor ca 1-2 jahren unter Depressionen.Es ist nicht unmöglich das die durch z.B, eine Scheidung wieder zurückkommen. Also wenn ganz viel Pech wird meine Frau garnix ( oder zumindest länger ) nicht arbeiten

22.11.2021 21:48 • #8


VictoriaSiempre
Zitat von Ratsucheneder:
Ist das Trennungsjahr rum nur noch den Kindern.Unabhängig davon on Frau dann wieder arbeitet oder nicht ?

Jein. Es kommt drauf an. U. a. auch aufs Gericht, wo man bekannterweise wie auf hoher See in Gottes Hand ist

Zitat von Uninteressant:
Danach hat sie keinen anspruch mehr drauf.

Das stimmt so nicht, s. o.

Richtig ist aber, dass der Unterhalt nach dem bereinigtem Netto berechnet wird.

22.11.2021 21:50 • #9


A
Du brauchst dringend einen Anwalt, aber das weißt du eh schon.
Wenn deine Frau schon einen Neuen am Start hat, kann sich das auch auf den Unterhalt auswirken.

22.11.2021 21:51 • #10


U
Klingt erstmal hart ja. Aber wenn du dich erstmal dran gewöhnt hast und relativ minimalistisch lebst, gehst das schon. Ich sag mal so: wenn du vorher schon das Gefühl hattest, nur für die Familie zu leben und zu arbeiten, mach dich auf etwas gefasst. Ich kam da auch sehr lange Zeit nicht drauf klar. Aber ab jetzt, bist du nurnoch Geldgeber. Willkommen im Klub

22.11.2021 21:51 • #11


U
Zitat von VictoriaSiempre:
Jein. Es kommt drauf an. U. a. auch aufs Gericht, wo man bekannterweise wie auf hoher See in Gottes Hand ist Das stimmt so nicht, s. o. Richtig ist aber, dass der Unterhalt nach dem bereinigtem Netto berechnet wird.


Hm. Bitte entschuldige, falls ich falsch liege. Aber mein Anwalt meinte damals, dass meine Exfrau nach dem Trennungsjahr - insofern sie arbeiten kann, was bei Kindern ab 3 Jahren heut zu tage immer der Fall ist, keinen Anspruch mehr hätte. Wie gesagt, sorry, falls ich falsch liege.

22.11.2021 21:53 • #12


VictoriaSiempre
Ich sag ja: Es kommt drauf an. Die pauschale Aussage "es gibt keinen nachehelichen Unterhalt mehr" ist falsch, weil es auf den Einzelfall und die Umstände ankommt.

Beispiele:
- Langjährige Ehe (okay, ist beim TE wohl eher nicht der Fall)
- Ehebedingte Nachteile: Wenn die Frau z. B. wegen Schwangerschaft und Kinderbetreuung ihre Ausbildung abgebrochen hat, kann es gut sein, dass sie diese nachholen kann und für den Zeitraum Unterhalt fällig wird
- das kann auch der Fall sein, wenn sie erst durch Weiterbildungsmaßnahmen wieder zurück in die Arbeitswelt kann
- Kinderbetreuung: Wenn es keine Regelung unter den Eheleuten gibt (z. B. Wechselmodell) und/oder keine externe Vollzeitbetreuung möglich ist kann ergänzender Unterhalt anfallen
- Erkrankungen können auch eine Rolle spielen

Letztlich gibt es da keine allgemeingültigen Regeln, deshalb ist es wichtig, sich bei einem guten Fachanwalt beraten zu lassen.

22.11.2021 22:04 • #13


Familiendaddy
Mal ne ganz unorthodoxe Meinung - hast du mit deiner Frau schon mal darüber gesprochen?
Meine ist mittlerweile nicht mehr so kooperativ wie zu Beginn der Trennung - aber immerhin bin ich mit viel Feingefühl (was mir hier oftmals nicht unbedingt positiv ausgelegt wurde) zumindest um den Trennungsunterhalt rumgekommen (ca. 12.000 Euro in der Summe) und die ersten 2 Jahre Kindesunterhalt habe ich auch umgehen können und durch Wechselmodell für die Zukunft eine starke Bindung zu meinen Kindern aufbauen können. Das hat allen sehr geholfen.
Nun ist doch Unterhalt für die Kids fällig - eher ein Sterben auf Raten - aber zumindest nicht der Weg ins Einzimmer-Wohnklo mit Ravioli.
Ihr habt euch ja mal geliebt - Man kann ja vielleicht auch manches außergerichtlich klären. Das lesen hier viele nicht so gern, weils selten klappt und meist sofort die Anwaltskeule geschwungen wird.
ich kenn es aber aus dem persönlichen Umfeld gerade tagesaktuell - eine Freundin hat sich von ihrem Mann getrennt und möchte keinen Cent von ihm sehen - wenn er geht, sie ihr Ding machen lässt und die Kinder zur Hälfte betreut, damit sie arbeiten gehen kann.
Es gibt alles - die ganz schlimmen Fälle, sowas wie oben beschrieben und nen grooooßen grauen Bereich dazwischen.
Gibt es die Chance, dass du mit Engelszungen eine vernünftige Lösung mit ihr findest, ohne dass du lachend in die Kreissäge springen musst?

22.11.2021 22:41 • x 7 #14


VictoriaSiempre
Zitat von Familiendaddy:
und meist sofort die Anwaltskeule geschwungen wird.

Ich empfinde es nicht als "Anwaltskeule schwingen", wenn ich dazu rate, sich durch einen Fachanwalt schlau machen zu lassen. Von so einer Beratung muß der Noch-Partner gar nicht erfahren und sie bedeutet auch nicht, dass der Anwalt aktiv wird. Das tut er erst, wenn er von der Leine gelassen und entsprechend beauftragt wird.

Von mir wirst Du hier oft lesen, dass ich außergerichtliche Einigungen empfehle, gerne auch mit Mediation. Trotzdem halte ich es für wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen, damit man sich auch auf das Worst-Case-Szenario einstellen kann.

Bei unklaren Symptomen gehe ich auch zum Arzt, statt Dr. Google zu befragen (um auf ne Bandbreite von Mandelentzündung bis Kehlkopfkrebs zu stoßen).

22.11.2021 22:55 • #15


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