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Scheidung unmöglich wenn man noch zusammen lebt?

T
Hallo Zusammen,

erstmal vielen Dank für die vielen und ausführlichen Antworten. Gemeinsam essen oder ähnliches tun wir seit dem ich von dem Betrug erfahren habe ohnehin nicht mehr, aber eine solch strickte Trennung wie ihr hier vorschreibt liegt bisher noch nicht vor. Ersten bedient sich mein noch-Mann weiterhin fröhlich an allem was ich in den Kühl- oder Vorratsschrank lege und auch das Konto ist noch ein gemeinsames. Aber das werde ich direkt in der kommenden Woche in Angriff nehmen.

Ob wir eine einvernehmliche Lösung finden ist leider mehr als zweifelhaft, denn mein noch-Mann ist noch nicht gewillt die Ehe aufzugeben, ich möchte sie jedoch nach diesem Vorfall garantiert beenden. Denn auch wenn hier gesagt wurde, dass Affären Ehen retten können, so ist das bei mir jedenfalls nicht so. Ich bin nicht gewillt einen solchen Vertrauensbruch hinzunehmen, insbesondere, da sogar die Einsicht fehlt, dass das nicht etwas ist, was einfach so mal passier!

Kann mein Mann denn, wenn ich mich an alles halte und tatsächlich eine ordentliche Trennung von Tisch und Bett durchführe, die Scheidung auch nach Ablauf des Jahres irgendwie torpedieren? Denn auch wenn unerheblich ist, wer Schuld hat, so ist doch bei einem Betrug jedenfalls davon auszugehen, dass die Ehe wirklich zerrütet ist, oder etwa nicht?!

Vielen Dank nochmals und einen schönen Abend!

01.11.2020 21:52 • #16


N
Verweigert der Partner die Scheidung, kann er nach Ablauf von drei Trennungsjahren auch gegen seinen Willen geschieden werden.
Am besten, Du besprichst das mit einem Fachanwalt für Familienrecht.

01.11.2020 22:03 • #17


A


Scheidung unmöglich wenn man noch zusammen lebt?

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Blumenvase
Okay, ihr habt recht, dass man zwei Küchen nicht unbedingt als Voraussetzung für das Trennungsjahr benötigt. Ich habe die Trennungsvoraussetzungen im gleichen Haus nocheinmal genau recherchiert (https://www.top-elternblogs.de/trennung...us-wohnen/). Allerdings kann niemand abstreiten, dass zwei Küchen für das Getrenntleben förderlich wären. In der Tat ist es so, dass im Haushalt Dinge, die nur einmal vorhanden sind, von beiden weiterhin benutzt werden. Dazu zählen neben Räumen wie Küche, Bad und Toilette Haushaltsgeräte wie Staubsauger, Waschmaschine und Ofen. Insofern sollte es bei euch mit dem Gästezimmer, in dem dein Mann übernachten kann, ersteinmal funktionieren!

Wenn dein Mann der Scheidung nicht zustimmt, trägst du die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass das Trennungsjahr tatsächlich abgelaufen ist. Von daher rate ich dir, ein Foto mit Datumsvermerk z.B. vom Gästezimmer zu machen, das er nun bewohnt. Letztendlich geht es darum, den Richter von deiner Version zu überzeugen. Dafür helfen dir Beweise und Argumente.

Neben dem Trennungsjahr ist Scheidungsvoraussetzung, dass dass zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und zumindest ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar ablehnt. Dieser Ehegatte wärst in deinem Fall du! Wenn es dir nicht gelingen sollte, das Trennungsjahr nachzuweisen (idealerweise auch schriftlich festhalten), musst du drei Jahre warten. Erst nach drei Jahren Getrenntleben vermutet der Richter ohne Angabe von Gründen, dass die Ehe zerrüttet ist. Es lohnt dich daher für dich, dir bei der Dokumentation Mühe zu geben, ansonsten bleibst du noch drei weitere Jahre mit deinem Betrüger verheiratet, was ich dir wirklich nicht wünsche

Von daher viel Glück!

02.11.2020 10:46 • #18


Heffalump
Zitat von Blumenvase:
dass zwei Küchen für das Getrenntleben förderlich wären.

In einer drei Zimmer Wohnung schlecht zu organisieren
Zitat von Blumenvase:
Erst nach drei Jahren Getrenntleben vermutet der Richter ohne Angabe von Gründen, dass die Ehe zerrüttet ist.

Die Trennung ab Tag x ein Jahr bis Scheidung möglich, wenn das Anhängsel de, nicht zustimmt dann Trennungstag X bist Scheidung ohne Zustimmung drei Jahre

Blumenvase - noch nie geschieden worden?

02.11.2020 10:55 • #19


Gwenwhyfar
Zitat von Blumenvase:
dass im Haushalt Dinge, die nur einmal vorhanden sind, von beiden weiterhin benutzt werden.


Was ist denn mit Dir los? Das haben schon tausende Eheleute geschafft, indem sie die Gegenstände nicht für den anderen benutzt haben, sondern nur für sich.

Unnötige Panik muss nun wirklich nicht angezettelt werden, solche Situationen sind hässlich genug.

02.11.2020 10:57 • x 1 #20


N
Sorry, das ist doch Käse... kein Familiengericht verdonnert einen scheidungswilligen Partner dazu, sich alle Haushaltsgeräte, die bereits vorhanden sind, erneut zu kaufen. Wer sollte denn sowas bezahlen können, wenn kein Geld vorhanden ist, sich eine eigene Wohnung zu nehmen. Vom Stellplatz mal ganz abgesehen, 2 Küchen, 2 Waschmaschinen, 2 Geschirrspüler..
Und das ergibt doch auch keinen Sinn.

Also, jeder kauft nur für sich ein, jeder kocht nur für sich, jeder wäscht nur sein benutztes Geschirr, nur seine eigene Wäsche, im Kühlschrank hat ab sofort jeder seinen eigenen Bereich, die Fenster im Zimmer des Partners werden nicht mehr geputzt, da wird ab sofort auch nicht mehr gesaugt.
Ich überlasse dem Partner auch nicht mehr das eigene Auto und die Gegenstände, die mir vor der Ehe gehörten. Ich fahre ihn auch nicht mehr zu seinen Terminen und nehme auch nicht an Feiern/Treffen seiner Familie teil.
Ich verbringe ab sofort auch keine gemeinsame Zeit auf der Couch, im Wohnzimmer, vor dem Fernseher...

Unabhängig davon nehme ich mir einen Anwalt für Familienrecht und versuche so schnell wie möglich die Finanzen zu klären und schaffe mir eine Möglichkeit, eine eigene Wohnung zu beziehen.

02.11.2020 11:34 • x 2 #21




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