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Scheidung unmöglich wenn man noch zusammen lebt?

T
Hallo Zusammen,

jetzt wage ich mich auch mal daran hier nach Rat zu fragen und hoffe ich bin hier im richtigen Themenbereich.

Mein Mann und ich sind seit nunmehr etwas mehr als 11 Jahren verheiratet und nun musste ich herausfinden, dass er mich bereits seit einiger Zeit mit einer Arbeitskollegin betrügt. Das herauszufinden war natürlich ein herber Schlag, auch wenn ich gesetehen muss, dass die Luft bei uns bereits seit längerem raus war.

Dennoch fühlt sich dieser Verrat natürlich schrecklich schmerzhaft an, denn man hätte ja wenigstens so ehrlich sein können und vorher gemeinsam nach Lösungen oder einem Abschluss suchen können!

Unter diesen Umständen habe ich natürlich direkt die Beziehung beendet und möchte auf unter keinen Umständen mit ihm verheiratet bleiben! Das Problem ist allerdings, dass wir uns beide zurzeit keine andere Wohnung leisten können, sodass wir trotz Trennung zunächst weiter gemeinsam wohnen. Er schläft seitdem im Gästezimmer und ich gehe ihm so gut es geht aus dem weg.

Ich habe allerdings schon mal geschaut was ich für eine Scheidung tun muss und habe dabei herausgefunden, dass man jedenfalls ein Jahr getrennt sein muss. Ich frage mich jetzt, ob ich mich nur, weil wir derzeit keine getrennten Wohnungen finden, nicht von ihm scheiden lassen kann bzw. viel länger warten muss. Ich meine er hat mich immerhin Betrogen, das kann doch nicht egal sein! Vor allem weil bei der momentanen Lage (Corona) gar nicht abzusehen ist, ab wann wir getrennte Wohnungen finden.

Vielleicht weiß hier ja jemand Rat oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich finde das nämlich ehrlich gesagt ziemlich gemein, als wäre es nicht so schon schlimm genug mit ihm weiter zusammenleben zu müssen!

Ich freue mich über jede Rückmeldung, liebe Grüße

Tanja

29.10.2020 21:44 • #1


VictoriaSiempre
Ihr könnt das Trennungsjahr auch unter einem Dach verbringen. Wichtig ist, dass Ihr dabei getrennt von Bett und Tisch seid und nicht mehr gemeinsam haushaltet. Bedeutet: Nicht mehr füreinander einkaufen, kochen, Wäsche waschen etc.

Der Zeitpunkt, an dem die Trennung ausgesprochen wird, sollte nachweisbar sein, denn dann beginnt das Trennungsjahr. Wenn beide mit der Scheidung einverstanden sind, dann kann man da auch was dran drehen.

An Deiner Stelle würde ich umgehend einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und mich beraten lassen.

29.10.2020 22:01 • x 2 #2


A


Scheidung unmöglich wenn man noch zusammen lebt?

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CaveCanem
Wenn man sich einig ist, könnte man das vielleicht schriftlich niederlegen.

Anwalt konsultieren halte ich für klug. Bei fehlenden finanziellen Mitteln bietet das nächstgelegene Amtsgericht Beratungshilfe.

29.10.2020 22:14 • #3


T
Hallo ihr,

schon mal vielen Dank für die schnellen Antworten. Momentan kann ich mich tatsächlich noch nicht mit ihm zusammensetzen und das ganze besprechen, dafür fühle ich mich gerade noch nicht bereit und die Wut und Enttäuschung ist noch zu groß, aber ich denke das braucht einfach ein wenig Zeit, dann werde ich versuchen dort eine Lösung mit ihm gemeinsam zu finden....

Das mit der Trennung unter einem Dach klingt gut, denn genau so ist es bei uns ja. Wie wird sowas denn kontrolliert? Und wie halte ich fest, ab wann wir uns getrennt haben? Reicht es dafür, dass ich das meiner Freundin erzählt habe und bei ihr zunächst auch einige Tage untergekommen war?

Ja, einen Anwalt werde ich auf jeden Fall auch bald aufsuchen, zurzeit ist ja leider alles etwas schwierig mit der Corona-Situation und auch allgemein, ich bin noch nicht bereit darüber zu sprechen ohne direkt wieder in Tränen aufgelöst zu sein. Aber wie oben bereits gesagt, ich denke, dass das mit der Zeit besser werden wird und dann kann ich mich auch weitergehend darum kümmern....

31.10.2020 11:47 • #4


F
Zitat von TanjaTuTu:
Wie wird sowas denn kontrolliert?


Gegebenfalls schon. Wenn ihr euch nicht einig werdet, ist die Trennung der Finanzen der erste Schritt. Also eigenes Konto eröffnen.
Zitat von TanjaTuTu:
Und wie halte ich fest, ab wann wir uns getrennt haben?


Im Zweifelsfall ab dem Tag, ab dem ersichtlich ist, dass Schritte eingeleitet wurden.

Zitat von TanjaTuTu:
Reicht es dafür, dass ich das meiner Freundin erzählt habe und bei ihr zunächst auch einige Tage untergekommen war?


Nein.

ASber wie bereits erwähnt. Wenn ihr euch einige seid, könnt ihr den Beginn der Trennung selbst definieren. Das wird dann beim Gericht anerkannt.

31.10.2020 12:37 • #5


D
Hallo,

Du kannst einen Termin bei einer Familienberatungsstelle einen Termin machen und ihn mit dazu einladen, um dort offiziell den Trennungstag festzuhalten. Das kann eine kirchliche Beratungsstelle sein oder Pro Familia.

Unter einem Dach getrennt sein geht, wenn, wie schon geschrieben, Du nur für Dich sorgst und getrennt schläfst.
Getrenntes neues Konto, wo Dein Gehalt raufgeht, ist immer eine gute Idee.

Und das wichtigste ist der Fachanwalt für Familienrecht, den Du aufsuchen solltest.

31.10.2020 13:12 • x 1 #6


Babs54
Das bisher Geschriebene kann ich nur bestätigen.
Aber leider ist es so, dass es wirklich völlig unerheblich ist, dass er dich betrogen hat.
Ich hätte es mir bei meiner Trennung auch anders gewünscht.
Ist aber nunmal so, wie es ist

31.10.2020 14:09 • #7


Gorch_Fock
Wer wen betrogen hat interessiert seit der Reform des Scheidungsrechts von 1977 eigentlich nicht mehr wirklich. Eure Ehe ist zerrüttet, das ist der Punkt.
Wichtig bei Euch wäre die Festlegung des Trennungszeitpunkts, da hier auch andere Faktoren (Lohnsteuerklasse, Wechsel zum 01.01. des nächsten Jahres) mit dran hängen. Und auch, dass ein Partner nachher nicht sagen kann, das er davon nichts wusste. Sinnvoll könnte auch hier eine notarielle Trennungs- / Scheidungsfolgenvereinbarung sein. Hier wird rechtssicher alles aufgeführt. Dazu gibt es in der Ehe halt auch Unterhaltspflichten. Hier solltest Du schon einmal einen Anwalt aufsuchen um Dich beraten zu lassen bzw. wenn bei Euch nicht genügend Geld vor Handen ist, ob ggf. Ansprüche auf ALG bestehen.
Natürlich sollte das Hauptziel jetzt ersteinmal darauf liegen, eine räumliche Trennung herzustellen und ein eigenständiges Leben zu bewerkstelligen.

31.10.2020 15:00 • #8


Vegetari
Zitat von TanjaTuTu:
, einen Anwalt werde ich auf jeden Fall auch bald aufsuchen,


Das wäre ratsam.


Zitat von TanjaTuTu:
dafür fühle ich mich gerade noch nicht bereit und die Wut und Enttäuschung ist noch zu groß,


Allerdings wo Wutgefühle noch da sind, sind Gefühle noch da!
Du bist noch sehr verletzt , für weitreichende Entscheidungen ,Scheidung bedarf es einem ruhigen Kopf.

Auch wenn Du meinst , die Luft wäre bei euch raus....Nicht selten bedarf es bei Ehekrisen einen heftigen Ruck zur Veränderung, nicht selten mit Hilfe einer Affäre....sonst würde man sich vorher ja nicht genügend anstrengen um eine Lösung zu finden.

Für die Eheprobleme sind beide verantwortlich !

Für die Affäre sind die Affärenpartner verantwortlich.




Eine Affäre dient zu 99,99% meist der Kompensation eigener Defizite.
Wäre es wahre Liebe hätten sich die Affärenpartner zueinander offiziell bekannt.

Über 90 % entscheiden sich nicht für den Affärenpartner.

Affären können Ehen retten ...später !

31.10.2020 15:13 • #9


J
Auch von mir nochmal die Bestätigung:
Trennung von Tisch und Bett geht definitiv auch schon unter einem gemeinsamen Dach, wenn das klar und deutlich dargelegt werden kann. Außerdem keine gegenseitigen Versorgungsleistungen, d.h. jeder macht eigene Wäsche, Einkäufe und sowas. Gemeinsame Konten auflösen, alles was geht schon mal trennen. Und: Definitiv schellstmöglich Anwalt/Anwältin nehmen und sich beraten lassen, was evtl. noch alles auf einen zukommt. Danach hat man wesentlich mehr Sicherheit. Bei einvernehmlicher Scheidung geht sogar ein gemeinsamer Anwalt, dann muss man aber auch wirklich am gleichen Strang ziehen. Meine Exfrau hatte trotz dieses Umstand ihre eigene Anwältin. Egal - so lange ich die nicht bezahlen musste.

Meine Exfrau und ich hatten dieses Modell noch 4 Monate nach der Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung, weil ich so schnell nichts gefunden habe. Ist zwar nicht immer so ganz einfach gewesen, aber letztendlich ging es irgendwie.

Die genauen Umstände des Trennungsjahres waren dann in der Scheidungsverhandlung (15 Min Dauer!) das Einzige, was den Richter tiefergehend interessiert hat. Die Schuldfrage hat definitiv überhaupt keine Rolle gespielt. Der Richter hat lediglich beide Seiten gefragt, ob die Ehe unwiederbringlich zerrüttet ist.

31.10.2020 16:50 • #10


Blumenvase
Das tut mir total leid, so einen Betruf wünscht man echt niemanden Bleib aber stark, den ganzen Trennungs- und Scheidungsprozess musst du nun erstal so gut es geht meistern.

Scheidungsvoraussetzung ist in jedem Fall, dass ihr ein Jahr getrennt voneinander lebt. Wenn das nicht der Fall ist, könnt ihr euch nicht scheiden lassen. Das Gericht glaubt euch dann nicht, dass eure Ehe wirklich zerrüttet ist. Denn wer einmal eine Ehe schließt, der löst sie nicht einfach ohne Weiteres auf - auch deshalb liegt die Hürde für eine Scheidung mit einem Gerichtsbeschluss dermaßen hoch.

Hinzu kommen natürlich die Scheidungskosten. Was du allerdings abwenden kannst, sind die Kosten für eine eigene neue Wohnung. Falls es dir also irgendwie erträglich ist mit deinem Betrüger weiterhin eine Wohnung zu teilen, könnt ihr das Trennungsjahr auch in der gleichen Wohnung verbringen.

Das ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft: Ihr müsst nämlich von Tisch und Bett getrennt leben. Hättet ihr dafür überhaupt genug Platz bei euch? Das bedeutet im Wesentlichen, dass ihr zwei Schlafzimmer benötigt und auch zwei Küchen. Schließlich müsstet ihr eure Mahlzeiten an getrennten Tischen oder zu unterschiedlichen Zeiten einnehmen. Wenn ihr z.B. füreinander einkauft, geht das auch nciht. Überleg es dir also gut!

Falls du noch Fragen haben solltest, kannst du dich nochmal bei mir melden.

Viele Grüße

31.10.2020 21:35 • #11


Gwenwhyfar
2 Küchen...

01.11.2020 00:22 • #12


Lebensfreude
Zitat von Gwenwhyfar:
2 Küchen...

2 Küchen braucht man definitiv nicht!

01.11.2020 00:28 • x 1 #13


J
Zitat von Lebensfreude:
2 Küchen braucht man definitiv nicht!

Und die Kühlschrankfächer kann man aufteilen.

01.11.2020 17:30 • x 1 #14


F
Zitat von Lebensfreude:
2 Küchen braucht man definitiv nicht!


So ist es. EWs muss nur glaubhaft gemacht werden, dass ihr von Bett und Tisch getrennt seid. Und wie gesagt...Trennung der Finanzen ist da ganz entscheidend, da manb das als einziges nachvollziehen kann. Also am Besten auch steuerlich getrennte Erklärungen. Aber auch wie gesagt...juristische und steuerliche Profis heranziehen

01.11.2020 17:34 • #15


A


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