Was die online-Scheidung betrifft, nein, die Scheidung erfolgt immer noch live in einem Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht. Wenn es bei Dir bzw. Euch - wie Du schreibst - einvernehmlich geht und keine besonderen Probleme (Zugewinnausgleich, Versorgungs- oder Rentenfragen, Immobilien-Regelungen) gibt, dann ist es für Euch schon mal preiswerter. Denn dann könnt ihr wirklich nur einen Anwalt beauftragen. Soweit ich weiß, muss beim Scheidungstermin ggf. noch ein weiterer vor Gericht auftreten, aber das kostet jedenfalls nicht soviel, als wenn von Anfang an jeder getrennt einen Anwalt für sich beauftragt.
Die Kosten richten sich für die Anwälte nach dem Gesetz. Es gibt also keinen Unterschied beim Preis von Anwalt zu Anwalt. Empfehlenswert ist demgemäß, sich einen auszusuchen, der sich auskennt auf diesem Gebiet (z.B. einen Fachanwalt für Familienrecht). Außerdem fallen Gerichtskosten an, die derjenige vorzustrecken hat, der von Euch den Scheidungsantrag bei Gericht stellt. Werden in der Regel hinterher 50 zu 50 getragen.
28.08.2015 19:18 •
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