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Scheidung und Zugewinnausgleich - lange getrennt

G
Olla,

wie der Zugewinnausgleich funktioniert, ist mir bekannt. Vermögen Tag der Hochzeit, der Trennung, und Zustellung des Scheidungsantrags.

Tag der Hochzeit: nicht mehr bekannt, nachweisbar. War nicht wirklich was vorhanden.
Tag der Trennung: Vielleicht nachweißbar, ca. 2k, da getrennt lebende Frau die Wochen zuvor Konto leerräumte (vielleicht noch nachweißbar, leerräumen)
Zustellung Scheidungsantrag wird folgen, da wird auf meinem Konto nimmer viel sein. Bei ihr auch nicht, da sie kein Geld auf Konto lässt.

Getrennt seit 9 Jahren, nur noch Kontakt wenn sie was braucht, bzw Unterhalt nicht am 3. des Monats auf ihrem Konto. Seit 5 Jahren nicht mehr gesehen.
Habe jetzt mein Konto ziemlich leergeräumt, da alles was darauf war innerhalb der Trennungszeit dahin kam.

Ich zahle seit 9 Jahren anstandslos Unterhalt, und möchte nicht das sie jetzt nochmals was zusätzlich von mir erhält (wäre nicht viel, aber trotzdem).

Mein Anwalt sagte mir, das ich eventuell noch 3 Monate warten solle, falls die Gegenseite die letzten Kontoauszüge anfordere.
Jetzt habe gelesen, das vielleicht so oder so,. weil solange getrennt lebend,. der Stand von vor 2 Jahren geprüft werden könnte. Da würde man sehen was eigentlich vorhanden war, aber nur weil ich mich die letzten Jahre sehr zurückgezogen habe, und deswegen etwas ansparen konnte.
Andererseits hat Ehefrau keinerlei Kenntnisse von meinem Konto, und zum Trennungszeitpunkt war ja auch nicht wirklich mehr was auf dem Konto (inzwischen natürlich jeder eigene Konten). daher, hat hier jemand Erfahrungen in vielleicht ähnlichem Fall?

Ich möchte das jetzt endlich hinter mich bringen (zur Not auch in den dann wirklich bitteren Apfel beißen, aber muss ja vielleicht nicht sein).

Danke und Grüße

25.09.2018 16:20 • #1


poesine
Bei mir war es damals so, dass ich selbst das Bargeld angeben mußte.
Saß im Büro meiner Anwältin und zählte das Geld aus meiner Geldbörse.
Ansonsten so wie du bereits geschrieben hast:
Tag der Hochzeit (wer bitte weiß was er da in der Geldbörse hatte und Banken verwahren Kontounterlagen auch nur 10 Jahre)
Tag der Trennung und Zustellung des Scheidungsantrag.
Dann wird gegen gerechnet.
Denke mal, wenn du ihr Trennungsunterhalt zahlen mußt (warum eigentlich? Kann sie wegen kleiner Kinder nicht selber für ihren Lebensunterhalt sorgen?) wirst du mehr Vermögen zu den drei Stichtagen haben als sie und ihr wohl was zahlen müssen.
Wichtig ist nur zu beachten, dass vor 2 und 4 Jahren auch Bargeld jeweils zu den Terminen anzugeben war.

Und das Konto zu verschweigen wird als versuchte Unterschlagung gewertet.

25.09.2018 20:22 • #2


A


Scheidung und Zugewinnausgleich - lange getrennt

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G
Hallo,

verschwiegen wird nichts, Konto nicht. Also das Bargeld möchte verschweigen das ich jetzt die letzten zwei Monate abgehoben habe (ja, nicht fein, aber habe ihr über die Jahre echt genug gezahlt).
Sie hatte damals bei Trennung, wie beschrieben das gemeinsame Konto leergeräumt, und zb auch die gesamte Wohnung. Alles was ich hatte war der Inhalt einer Reisetasche von einem 4 tägigen Seminar. Die Wohnung war bei Rückkehr komplett geräumt.

Ja, auch all meine persönlichen Sachen. Klamotten, Unterlagen, Kinheitsfotos. einfach alles. Keine Glühbirne mehr da, selbst die Telefondose war abgeschraubt.
Und Nein. habe nichts dagegen unternommen, und bis heute nichts zurückbekommen. Auf Nachfrage bekommt man die Antwort. alles weggeschmissen, verbrannt, gespendet (Altkleidersammlung). Habe weder alte Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse (zwei Arbeitgeber existieren nicht mehr, konnte auch nicht nachfordern usw.). Hat praktisch meine gesamte Vergangenheit ausgelöscht, dat Mädel, und mich mit gut 3k minus auf Konto im Regen stehen lassen.

Unterhalt hat sie per Anwalt 2010 gefordert, Höhe wurde nicht festgelegt, da ich ihr wohl genug zahlte. Hab mich nie drum gekümmert, ob sie arbeitete oder nicht. Hauptsache ich hab Ruhe von ihr. Seit kurzem erhält sie angeblich Harzt IV. ob´s stimmt oder nicht,. keine Ahnung.
Und Kinder sind keine vorhanden.

Mir gehts wie geschrieben darum, ob ich

- noch paar Monate warte, falls Kontoauszüge gefordert werden.
- sofort starte, weil wenn Kontoauszüge gefordert werden, es nicht nur 3 Monate sondern 6 oder mehr Monate sein werden/können.
- sofort starte, da selbst wenn Ehefrau denkt das da mehr sein müsste (warum auch immer sie das denken sollte). ein Gericht nicht ohne schlüssige Zweifel Kontoauszüge anfordert, da meine noch Ehefrau keinerlei Kenntnis über alte Stände hat.

Nochmals. ich kann gerne mal die ganze Story der Ehe niederschreiben (habe ich vor 9 Jahren in eine anderen Forum). und sehr sich werden die Frauen die jetzt denken. der A. , will hier die Frau besch.n. , dann da gleiche schreiben wie dort,. . lauf, lauf soweit du kannst. Ich wollte die Trennung damals nicht, hatte schon vor der Aktion (Wohnung) ewig lange für uns gekämpft wie sonstwas, vergeblich. und noch schön auf die Schnauze bekommen.

Ich hätte auch auf jeden der damals noch vorhandenen Bekannten/Freunde/Familie hören sollen, oder auch auf Threadantworten und Menschen die ich in den letzten Jahren kennengelernt habe. scheiden lassen, und laufen.
Hab ich nicht, und erst jetzt meine Dummheit und Engstirnigkeit erkannt. 9 Jahre verschenkt (ok, 7,5. bissi Trauer und Leidenszeit sei zugestanden).

Ich kann nur jedem und jeder hier raten,. sobald ihr merkt das der Partner/Partnerin psychische Probleme hat. sprecht es an. Sollte der gegenüber das nicht einsehen und sich professionel helfen lassen. . geht, geht einfach. Egal wie stark die Liebe für diesen Menschen ist. er nimmt euch eure Energie, euer Leben und macht euch zum Werkzeug. zum Ende zerstört er sich und euch,. oder nur euch. Selbst die größte Liebe kann diese Menschen nicht retten,. nur sie selbst können es, und es ist niemands Aufgabe sein Leben zu opfern, um einen anderen versuchen zu retten. wenn dieser vielleicht nicht gerettet werden will.
uuups. abgeschweift. bitte um Antworten/Meinungen zu den o.g. 3 Varianten (Kontoauszüge usw.)

25.09.2018 23:21 • #3


VictoriaSiempre
Öhmmm - es ist nicht mehr nachweisbar, wann Ihr geheiratet habt? Wie geht das denn (falls die Eheschließung in D stattgefunden hat)?

Ich schwanke grade zwischen Mitleid und . Wobei überwiegt, leider.

Wie kann man denn neun (9!) Jahre in so einer Situation verharren (okay, meinetwegen auch nur 7 1/2), wenn man doch weiß, dass man letztlich nur Zahlmeister ist? Ob nun Zugewinn oder Rentenpunkte?

Was erwartest Du hier? Tipps, wie Du außerhalb der Legalität jetzt noch was drehen kannst?

Mein Tipp: Bring es zu einem anständigen Ende. Fordere das, was Dir nachweisbar (nicht gefühlt) zusteht und zahle das, was Du nachweisbar (nicht gefühlt) zahlen musst. Gut isses.

25.09.2018 23:40 • x 1 #4


poesine
Natürlich mußt du alle Angaben durch Kontoauszüge belegen, da ist es egal ob du was abgehoben hast.
Wichtig ist nur dieses Geld war da.
Ich mußte auch belegen welche Ausgaben ich für unsere neue Wohnung getätigt habe (Renovierungsbedarf, Kaution, Möbel usw.).
Zu dem leergeräumten Konto:
Wenn ihr beide darüber verfügen konntet, dann kannst du nichts machen (ist nicht fein von ihr, aber rechtlich stand ihr das darauf befindliche Geld genauso zu wie du und sie war clever genug es zu nehmen).

Bezüglich aktueller Unterhaltssituation:
Ihr habt keine Kinder und du finanzierst ihr also ihr Trennungsleben.
Verstehe ich nicht.
Normalerweise hat sie zu arbeiten und für sich selbst zu sorgen (wie Millionen andere hier in Deutschland auch).
Hartz4 bekommt sie nur bei Bedürftigkeit, wenn du also genug für sie zahlst, liegt diese nicht vor.
Ich kenne es nur so, daß der unterhaltspflichtige sein Einkommen und seine Ausgaben nachweisen muß und daraus wird dann sowohl der Kindes- als auch der Trennungsunterhalt berechnet.

Lass dich auf jeden Fall anwaltlich beraten, bei einer Scheidung besteht sowieso Anwaltszwang.
Rechtliche Auskünfte bezogen auf deinen Fall kann nur er dir geben.

25.09.2018 23:47 • x 1 #5


M
Geh doch zum Anwalt für Fam.Recht, der muss auch die Scheidung beantragen, der rechnet auf die Unterhaltsfragen aus, und kann dir ziemlich genau sagen, was die Scheidung kostet

hier ist keine Rechtsberatung! Und weil alles sehr individuell ist, kann jeder Tipp hier auf dich trotzdem nicht zutreffen!

Echt, warum hast du 9 Jahre gewartet?

26.09.2018 03:15 • #6


G
Hallo,

mit nicht nachweißbar meinte was an Geld zum Tag der Eheschließun da war, somit wird von 0 ausgegangen.
Hochzeit war 2001

Warum ich solange verharrt habe....lange Geschichte, am Ende war es wohl Kopfwäsche ihrerseits während der Ehe, Mitleid meinerseits, und zumindest die erste Zeit nach Trennung auch Dankbarkeit (sie hatte mich zu Beginn der Ehe aus Kreisen geholt, die...sagen wir mal, nicht unbedingt für ein langes Leben oder Leben in Freiheit stehen). Im Nachgang betrachtet habe mich selbst 15 Jahre weggesperrt,...da hätte ich auch einsitzen können )

Und nein, erwarte keine Tricks hier zu finden, sondern wollte nur wissen, ob jemand bei seiner Scheidung schon vom Gericht (nicht gegnerischer Anwalt) aufgefordert wurde...ungechwärzte... Kontoauszüge der letzten xx Monate vorzulegen.

Bedürftigkeit kann schon sein, da ich aktuell nur noch 500 Euro überweise (seit 2 Jahren neuer Arbeitgeber, alte leider pleite gegangen, da waren es noch ca 1000, oder auch mehr).

Und wie geschrieben,...das das alles mehr als schlau war...ist mir inzwischen auch bewusst. Leider haben alle die mir helfen wollten auf Granit gebissen, und das waren nicht wenige,...irgendwann haben se alle aufgegeben (zu recht, hätte auch kein Bock jemand ewig zu belehren, der es nicht will).
Erst nach dem meine Partnerin vor 2 Monaten Schluß machte, und u.a. die noch bestehende Ehe anführte, bin ich auch in diesem Punkt aufgewacht.

26.09.2018 07:12 • #7


M
Geh zum Anwalt
da werden deine Fragen detailiert beantwortet

26.09.2018 07:16 • #8