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Zitat von Heffalump:die Eine ist, du gibst bei der Geburt "Vater unbekannt" an, dann hat er null Rechte am Kind - und Du keinerlei Unterstützung von ihm, auch kein Geld.
...aber kann er dann nicht gerichtlich einen Vaterschaftstest anordnen lassen, und damit wäre er zweifelsfrei wieder drin in dem ganzen Zirkus? Dann wird meinem armen Baby schmerzhaft Blut entnommen (ich hab mich leider schon belesen dazu) nur weil er Recht haben möchte?
Habe daran auch schon gedacht, es aber dann wieder verworfen da sich das durch den Test ja bestimmen lässt.
Danke dir sehr für deine Antwort, ich werde mich bestimmt mal mit Nostra... in Verbindung setzen, falls das so gemeint war.
