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Sie hat sich getrennt, sie ist fremdgegangen

Heffalump
Noch sind sie bei dir. Lass Dich anwaltlich beraten, wenn deine Holde auszieht und die Kinder mitnimmt, besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt.

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D
Wir sind nicht verheiratet und ich bezahle ihr Auto und Handy Vertrag, viel wird sie nicht bekommen, ich möchte natürlich denn klären abschluss, aber Anwalt wäre wirklich die allerletzte Lösung, vorher versuche ich alles ohne und finanziell wäre es für uns beide nicht möglich

#17


A


Sie hat sich getrennt, sie ist fremdgegangen

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megan
Zitat von Dustin90:
viel wird sie nicht bekommen,

Woher hast du die Information? Auch wenn die Kinder alle Wochenden bei dir sind (und dafür musst du ja auch Geld einsetzen) hat sie dann Unterhaltsanspruch. Das ist mindestens ein Betrag zwischen 5 und 6 hundert Euro monatlich. Sind die Kinder jedoch 50:50 bei dir, ist das anders geregelt. Denke, genau wie die anderen, du benötigst Beratung.

#18


D
Könnte ich momentan nicht aufbringen, dann müsste ich alles verkaufen und selbst da, kommt nicht alles wieder rein.

#19


Zweizelgänger
Ich halte eine rechtliche Beratung auch für wichtig.
Für die Kinder zahlst du auf jeden Fall.
Ich habe auch den Eindruck, dass sie genau darauf spekuliert oder eben völlig aus der Realität ausgestiegen ist.

Insgesamt klingt eure Beziehung recht ungesund.
Ich finde ihr Verhalten etwas auffällig.
Auch ihren jetzigen Realitätsverlust und ihre seltsamen Vorstellungen.

Ich denke, dass dir da nichts anderes übrig bleiben wird, als das ganze selbst in die Hand zu nehmen und Nägel mit Köpfen zu machen.
Ihr könnt, der Kinder zuliebe, so nicht ewig rumeiern.
Da müssen Entscheidungen her und zwar welche mit Hirn.

Ich finde es übrigens sehr mutig und toll, dass du über die Gefahr mit dem Alk mit deinen Freunden und Chef gesprochen hast.
Bleib bei deiner Vorsicht und deiner Einstellung daumen hoch

Nachtrag:
Es gibt auch eine Familienberatung zB von der Caritas. Da bekommst du auch emotional Unterstützung.

x 2 #20


megan
Heisst das, du zahlst einen Kredit vom Haus ab?

#21


Gorch_Fock
Dustin, Du brauchst sehr zügig anwaltliche Beratung. Denn Du wirst einiges zahlen müssen, egal ob verheiratet oder nicht. Sobald Deine Ex mit den Kindern auszieht, bist Du unterhaltspflichtig für beide Kinder, Kindesunterhalt (KU). Es geht aber weiter: Da ein Kind unter 3 Jahre alt ist, bist Du auch für Deine Ex unterhaltspflichtig (Betreuungsuntergalt, wenn sie es beantragt). Da können schnell Summen bis zur Freigrenze (um die 1000 Euro) zusammenkommen. Gerade wenn ein Haus involviert ist (wer steht im Grundbuch?) muss hier sehr genau geguckt werden. Die teursten Fehler werden zu Beginn einer Trennung gemacht.

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Wollie
kann Gorch_Fock nur zustimmen....wenn deiner Ex das Geld ausgeht wird sie ganz schnell schauen wo sie neues bekommt...und zwar bei dir.....und du bist egal wie es ausgeht unterhaltspflichtig, ausser die Kinder bleiben komplett bei dir und sie zieht alleine aus, dann wäre nur Trennungsunterhalt zu zahlen. Du musst dich unbedingt beraten lassen.

#23


Heffalump
Zitat von Dustin90:
aber Anwalt wäre wirklich die allerletzte Lösung

Mit Kindern ist er die allererste Lösung

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Zweizelgänger
Jo, spare nicht an der falschen Stelle.
Das wird meistens teuer...

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S
Zitat von Dustin90:
Wir sind nicht verheiratet und ich bezahle ihr Auto und Handy Vertrag, viel wird sie nicht bekommen, ich möchte natürlich denn klären abschluss, aber Anwalt wäre wirklich die allerletzte Lösung, vorher versuche ich alles ohne und finanziell wäre es für uns beide nicht möglich


Das sollte deine allererste Lösung sein! So krass wie die Lady drauf ist , musst du aufpassen
das sie mit dir nicht Schlitten fährt.......auch ohne Schnee!

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A


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