machtlos
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Zitat von Hamster75:Nein, das Erbe wird aus dem Zugewinn herausgerechnet.
D.h. Du musst nachweisen, was Du geerbt, geschenkt bekommen oder in die Ehe mit eingebracht hast und das wird vom positiven Vermögen dann abgezogen. Ob es im Haus oder im Tafelservice steckt ist erstmal (!) egal. Wenn Du aber z.B. 500.000 aus dem Erbe ins Haus gesteckt hast und das Haus nur noch 100.000 Wert ist, dann musst Du 400.000 wohl abschreiben und wenn Deine Ex auch noch 50.000 da reingesteck hat, wird sie auch einen Teil von dem Kuchen bekommen.
Diese Zugewinnklamotte ist wirklich nicht immer einfach, daher nichts ohne Anwalt machen.
Das habe ich nicht verstanden. Ich habe mit einer Erbschaft einen Teil der Hausschulden beglichen und somit Vermögen geschaffen. Aber dieses Vermögen ist doch geschützt, da es sich um eine Erbschaft handelte.
Meine Frau hat keinen müden Cent in das Haus gesteckt. Mir ist klar, dass sie einen Anspruch auf 50 % der restlichen Tilgung des Hauses hat.