Zitat von Zimtschnecke202: ch bat meinen Ex schon seit einem halben Jahr immer und immer wieder seine restlichen Möbel/Gegenstände abzuholen aus der ehemals gemeinsamen Wohnung (ich bin dort wohnen geblieben). Ich hatte ihm zick Fristen gesetzt per Mail/WhatsApp/Facebook, er ignorierte dies.
Damit hast du doch schon alles getan, was möglich war. Zwei Wochen Frist ist rum, ebenso die Halbjahresfrist.
Da brauchst du jetzt nicht noch mehr hinterher schicken.
Schick ihm eine Rechnung, wo du Geld von ihm verlangst, weil du seine Sachen lagerst.
Würde einen Wert nehmen , wie es ungefähr diese Lagerstätten, die pro m³ berechnen nehmen.
Zwei Wochen später schickst du ihm eine Mahnung.
Evtl noch ein zweite fristgerecht hinterher und dann holst du dir einen Titel.
Zu kompliziert?
Ja, ist es. Vor allem, weil es keine gesicherte Rechtslösung gibt.
Das zählt allerdings auch umgekehrt.
Hau weg seinen Kram und gut ist. Falls über Ebay, sehe es als Schadenerstatz für deine Lagerkosten. Soll er doch, wenn er Bock hat die Rennereien in Kauf nehmen. Da muss er aber auch nachweisen, was alles genau in deiner Wohnung von ihm stand. Es belegen können u.s.w.
Und warum ihm ausgerechnet dann einfiel den Kram haben zu wollen, als du es entsorgt hast.
Du siehst, du bist auf der ziemlich sicheren Seite.