@Brightness
Das wäre schön. Leider betrifft es nicht alle Schulden während der Ehe. Schulden vor der Eheschließung sind die jeseils eicene Brause. Schulden, die für die Lebenshaltung gemacht werden, sind nach der Eheschließung die gemeindame Brause, falls man jeine Gütertrennung vereinbart hat. Das ist sehr viel differenzierter. Falls man auch noch gemeinsam unterschriebene Verträge oder Konten hat, ist man ohnehin gemeinsam haftbar. Aber egal, wichtig bleibt es die Übersicht über Einnahmen und Aushaben zu haben. Und nicht plötzlich festzustellen, dass das gemeinsame Girokonto bis zum tz überzogen ist.
13.03.2024 11:51 •
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