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Umgang mit Kindern, Geld, Unterhalt im Trennungsjahr

A
Hallo liebes Forum,

nach einem langen Kampf mit mir selbst, möchte ich mich zeitnah von meiner Ehefrau trennen. Meine Geschichte könnt ihr in einem separaten Forumsbeitrag nachlesen. Kurzum, sie hat mich nach 9 Jahren Ehe mehrfach betrogen. Wir haben ein Haus (Kredit läuft noch, es gehört alles uns zusammen) 2 Kinder, keinen Ehevertrag, sie ist selbstständig, ich Arbeitnehmer.

Es wird darauf hinauslaufen, dass ich ausziehe. Ich möchte ins Trennungsjahr gehen. Die Kinder möchte ich weiterhin viel sehen, gerne 3 Tage die Woche (Fr-So). Der Lebensmittelpunkt bleibt aktuell meine Frau.

Situation: Meine Frau sitzt auf unseren Spaekonten, ein mittlerer 5stelliger Betrag. Ich habe kaum liquide Mittel und komme ohne ihre Zustimmung nicht ran.

Sie verdient im Monat als selbstständige ca. 2K Euro Euro mehr als ich. (Ich 3000 netto, die 5000)

Wie läuft das jetzt?
- Ich hätte ja grob gerechnet auf 45% des Gehaltsunterschieds der letzten Jahre Anspruch - ca 900 Euro. Korrekt?

- Hat sie bereits am Tag der Trennung im Trennungsjahr Anrecht auf Kinderunterhalt? Oder erst bei Scheidung? Hierzu lese ich viele missverständliche Aussagen.

- Muss ich volles Kindesunterhalt zahlen, auch wenn ich die Kinder zur Hälfte betreue, ein eigenes Kinderzimmer und Bad für sie habe, Essen und Klamotten kaufe? Wie funktioniert das?

- Was müssen wir im Trennungsjahr alles trennen? Dass wir Bett und Tisch trennen ist klar. Zählen gemeinsame Konten und Kredite dazu? Muss ich mich aus dem Grundbuch vom Haus austragen lassen?

- Welches Anrecht auf unser Barvermögen habe ich?
Sie ist Freiberuflerin und hat viel Geld auf einem separaten Konto für ihr Geschäft. Es handelt sich dabei um keine Firma oder Gewerbe. Steht mir aus den Geldern was zu?


Was würdet ihr - auch aus emotionaler Sicht - empfehlen?

Ich möchte nicht so naiv sein und ihr Zugeständnisse machen, die ich später anwaltlich bereuen werde…

Aber ich möchte mir ein eigenes Leben aufbauen und brauche nicht auch noch Geldsorgen…

17.12.2022 13:50 • #1


Lebensfreude
@AndiY
1. ist es blöd, dass du hier einen neuen Thread eröffnest, passt doch alles in den anderen.

2. solltest du dir dringend anwaltliche Beratung einholen, da wird dir geholfen

17.12.2022 13:54 • x 4 #2


A


Umgang mit Kindern, Geld, Unterhalt im Trennungsjahr

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paulaner
Zitat von Lebensfreude:
ist es blöd, dass du hier einen neuen Thread eröffnest, passt doch alles in den anderen.

2. solltest du dir dringend anwaltliche Beratung einholen, da wird dir geholfen

Fachanwalt für Familienrecht.

Ich finde es auch besser, wenn du im ursprünglichen Thread bleibst.

17.12.2022 13:57 • x 3 #3


P
Zitat von AndiY:
Hat sie bereits am Tag der Trennung im Trennungsjahr Anrecht auf Kinderunterhalt?


Ja, da die Kinder den Lebensmittelpunkt bei deiner Ex haben.

Kannst du in der DD-Tabelle gut nachlesen.

Zitat von AndiY:
Korrekt?


DD-Tabelle. Schau da mal nach.

Zitat von AndiY:
Muss ich mich aus dem Grundbuch vom Haus austragen lassen?


Nein. Mach das bloß nicht. Um solche Dinge sollte sich der Anwalt kümmern.

Zitat von AndiY:
- Was müssen wir im Trennungsjahr alles trennen?


Schwierig solang man unter einem Dach wohnt. Nicht unmöglich, aber super schwierig.

Zitat von AndiY:
Welches Anrecht auf unser Barvermögen habe ich?


Du hast nach Abzug des Kinderunterhalts einen selbsterhalt. DD-tabelle hilft.

Zitat von AndiY:
Was würdet ihr - auch aus emotionaler Sicht - empfehlen?


Was möchtest du denn?
Ich rate nur schnell auszuziehen und den umgang mit den Kindern schriftlich fest zu halten. Evtl beim Jugendamt Rat einholen.

Aber als erstes, nimm dir einen Anwalt für Familienrecht.

17.12.2022 14:02 • x 1 #4


P
@Forenleitung seit ihr so weihnachtlich und legt die beiden Threads zusammen? Erspart Verwirrung, die ich eben hatte.

17.12.2022 14:12 • x 2 #5


HerrZ
Moin Andi.
Zu Trennungsunterhalt kann ich Dir nix sagen.

Kindesunterhalt ist fällig, sobald a) getrennt und b) eingefordert. Rückwirkend ist nicht.
Beim Residenzmodell gilt: Einer betreut, einer zahlt gemäß Düsseldorfer Tabelle. Das Einkommen des Betreuenden ist egal.

Getrennt sein müssen Tisch und Bett. Sprich: jeder lebt für sich. Keine gemeinsames Einkaufen, kein Wäsche waschen für den anderen.Als würdet ihr auseinander wohnen.

Ein wir versuchen es nochmal setzt das Trennungsjahr auf Null zurück.

Beim Wechselmodell ist die Rechnung schwieriger. Da werden beide Einkommen zusammengelegt, dann in die Düsseldorfer Tabelle für diese hohe Summe geschaut. Und dann wird nach Einkommen anteilig gezahlt. Zahlen müssen beide gegenseitig. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr Unterhalt.

Kindesunterhalt ist ein Muss, auf den kann rechtlich nicht verzichtet werden.


Vorhandene Vermögen werden unter dem begriff Zugewinn gerechnet.
Im Prinzip gilt: Von allem, was während der Ehe erwirtschaftet wurde, kriegt jeder die Hälfte. Dazu braucht es aber die Kontostände zum Zeitpunkt der Eheschliessung.

Selbstbehalt beträgt so ca 1200Euro im Monat. All inclusive. Alles drüber ist für den Kindesunterhalt heranziehbar.
Tipp: Das Jugendamt berechnet sowas für lau. Und macht den passenden Titel zur Vollstreckung gleich mit.

RA für Familienrecht ist ebenso ein Muss wie das Jugendamt.

Für so Fragen gibt es spezialiserte Foren - vielleicht auch da mal nachfragen.

17.12.2022 14:24 • x 5 #6


L
Hast du mal über das Wechselmodell nachgedacht? Wenn du 3 Tage die Woche betreust sind das 3/7. Damit bist du voll Unterhaltspflichtig obwohl nur ein halber Tag zum Wechselmodell fehlt.
Kommt der Vorschlag von deiner Ex? Ich vermute sie kennt da schon die Regelungen....

Sonst wird grob gesagt geschaut welches Vermögen jeder in die Ehe eingebracht hat. Das bleibt demjenigen. Genauso ist es mit Erbe und Schenkungen während der Erbe. Das gehört dem Begünstigten. Dann wird geschaut was nach der Ehe an Vermögen da ist. Die Differenz wird durch 2 geteilt.

Du brauchst jetzt ganz dringend einen guten Scheidungsanwalt.

17.12.2022 15:00 • x 2 #7


Broken93
Hm. Weiß deine Ex schön das du die Kinder jedes Wochenende haben willst? Ist ja doch eher unüblich das sich Eltern darauf einigen.
Was die Geldfragen angeht wurde ja schon genug gesagt.

17.12.2022 15:19 • x 1 #8


MaKu
Zitat von HerrZ:
Ein wir versuchen es nochmal setzt das Trennungsjahr auf Null zurück.

Nein, ein 3monatiger Versuch ist erlaubt

17.12.2022 15:30 • x 4 #9


HerrZ
Zitat von MaKu:
Nein, ein 3monatiger Versuch ist erlaubt

Korrekt, mein Fehler.

17.12.2022 15:33 • x 3 #10


paulaner
@AndiY
Deine Frau weiß aber noch nichts von deiner Entscheidung?

17.12.2022 15:47 • x 1 #11


aequum
Zitat von AndiY:
Welches Anrecht auf unser Barvermögen habe ich?
Sie ist Freiberuflerin und hat viel Geld auf einem separaten Konto für ihr Geschäft. Es handelt sich dabei um keine Firma oder Gewerbe. Steht mir aus den Geldern was zu?

Zunächst und möglichst sofort kopiere alle Unterlagen die irgendetwas mit eurem finanziellen Vermögen zu tun haben und natürlich auch, sofern vorhanden Belege über ihre Einkünfte.

Anschließend einen wirklich guten Fachanwalt ausuchen und ihn alles errechnen lassen.

Ein guter Anwalt wird Dich entsprechend vollumfänglich beraten.

Die offizielle Trennung kannst Du auch zu einem späteren Zeipunkt aussprechen.

17.12.2022 16:13 • x 1 #12


HerrZ
Einen Tipp mag ich noch dalassen. Eine Lebensweisheit meines allerersten Chefs.
Ab jetzt gilt Gesagt ist gesch*ssen, geschrieben ist gesagt.

17.12.2022 16:46 • x 5 #13


L
Zitat von AndiY:
Situation: Meine Frau sitzt auf unseren Spaekonten, ein mittlerer 5stelliger Betrag. Ich habe kaum liquide Mittel und komme ohne ihre Zustimmung nicht ran.

Schwing Deinen Hintern so bald wie irgendmöglich zum Anwalt und sichere Unterlagen. Ich glaube, wie wird mit harten Bandagen kämpfen und da muss von Anfang an ein Profi mit ins Boot.

17.12.2022 16:54 • x 4 #14


alleswirdbesser
Zitat von Lumba:
Schwing Deinen Hintern so bald wie irgendmöglich zum Anwalt und sichere Unterlagen. Ich glaube, wie wird mit harten Bandagen kämpfen und da muss ...

Absolut!

17.12.2022 17:15 • x 1 #15


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