Zitat von AndiY:Wow - was ging denn hier ab? Also ich möchte in jedem Fall, dass meine EF die Kinder finanziell gut versorgen kann und ihren Job weiter ausübt. Ich will nur meinen gerechten Anteil und mich von ihr nicht übers Ohr hauen lassen… Das Erstgespräch mit dem RA hatte mir nur das angefühlt gegeben, dass ich auch nach ...
Der Spruch " vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand " Und es gibt ein schönes Sprichwort, das
heißt: "Vor Gericht braucht man drei Säcke: einen mit Papier, einen mit Geld und einen mit Geduld ".
Wie ich bereits geschrieben hatte, ist eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Trennungsver-
einbarung, in denen die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der Trennung geregelt wird, die mit
Abstand preiswerteste, beste Lösung (beim Notar). Erspart zudem einen möglichen Rosenkrieg und hohe
Kosten.
Unterhaltszahlungen für die Kinder sind in der Düsseldorfer Tabelle - die meist herangezogen wird bei der Be-
rechnung - entsprechend den Altersstufen nachlesbar. Z.B. bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr
pro Kind 578 Euro bei einem Nettoeinkommen in der von dir genannten Größenordnung. Das Kindergeld wird
an den hauptsächlichen betreuenden Elternteil ausgezahlt und kann hälftig vom anderen Elternteil vom Unter-
halt abgezogen werden.
Im Trennungsjahr ist eine gemeinsame steuerliche Veranlagung noch bis zum 31. Dezember möglich, danach
dann die Steuerklasse 1. Es fallen also dann höhere Steuern an, der Steuerfreibetrag halbiert sich.
Etwas Bauchgrummeln bereitet mir die Selbstständigkeit deiner EF, ohne da jetzt weiter darauf einzugehen.
Beachte bitte, alle Angaben sind ohne Anspruch auf Richtigkeit.