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Steuerberater stellt Forderungen

N
Guten Abend,

Jetzt brauch ich mal fundiertes Wissen in Sachen rechtsberatung.

Vor zwei ein halb Jahren hat mein Partner über nen Beraterbuero zwei Steuererklärungen machen lassen.

Es wurde uns mündlich zugesagt das die Bearbeitung höchstens drei Wochen dauert. Im Endeffekt hat es sieben Monate gedauert, ich habe auf Anfragen irgendwann keine Rückmeldung mehr bekommen und auf Beschwerden wurde überhaupt nicht eingegangen sondern es wurde mir sogar noch ein Vorwurf gemacht das ich mich beschwere.

Die Rechnung kam ganze zwei Jahre später. Habe das Geld Zähne knirschend direkt komplett überwiesen in der Hoffnung, jetzt Ruhe zu haben. Die Summe und die Posten scheinen mir unverschämt hoch, aber gut, das habe ich dann so stehen lassen.

Vor zwei Wochen bekam ich ein Schreiben, ich hätte noch nicht alles gezahlt und solle doch bitte den Rest noch überweisen. Als Kopie bekam ich nur einen Teil der Rechnung, nicht aber nochmal die gesamte Rechnung wie sie mir im Sommer zugegangen ist und wie ich sie sich gezahlt habe.

Ich sendete ihm daraufhin den Kontoauszug und teilte ihm mit, daß ich alles überwiesen habe was mir in Rechnung gestellt wurde und bat um eine Kopie der Unterlagen, die ich im Sommer erhalten habe da ich eine einzelne, nicht unterschriebene Rechnung mit einem mir unbekannten Betrag so nicht gelten lasse.

Er weigert sich jetzt, mir nochmal die gesamte Kopie zukommen zu lassen


Soweit ich Weiss sind Rechnungen, die nicht unterschrieben sind, eh nicht gültig. Und ich bezahle diese Erinnerung sicher nicht. Da könnte ja jeder kommen und im Nachhinein noch mehr verlangen.

Er droht mit jetzt mit weiteren Schritten falls ich nicht zahle und weigert sich, mir die Kopie nochmal komplett zu senden.

Wie verhalte ich mich jetzt?

14.12.2018 18:34 • #1


G
Von wann ist die Forderung genau?
Ich würde es darauf ankommen lassen. Sofern er es durchzieht, wird er bei Zeiten einen Mahnbescheid einreichen (wie hoch ist die Forderung?). Gegen diesen würde ich innerhalb der Frist (2 Wochen) Widerspruch einlegen. Sofern es dann ins streitige Verfahren geht, liegt die Beweislast bei ihm

14.12.2018 18:38 • x 1 #2


A


Steuerberater stellt Forderungen

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N
Die Forderung ist von Mai 2018
Da kam die Rechnung.

Die zwei Steuerausgleiche wurden 2016 bearbeitet. Februar in Auftrag gegeben, September ging es erst ans Finanzamt.

Er will dafür mit seiner aktuellen Mahnung über 700eur

Über 500 habe ich im Sommer gezahlt, jetzt ist laut ihm noch ein rest von 218eur offen.

14.12.2018 18:42 • #3


G
Zitat von Nostraventjo:
Die Forderung ist von Mai 2018
Da kam die Rechnung.

Die zwei Steuerausgleiche wurden 2016 bearbeitet. Februar in Auftrag gegeben, September ging es erst ans Finanzamt.

Er will dafür mit seiner aktuellen Mahnung über 700eur

Über 500 habe ich im Sommer gezahlt, jetzt ist laut ihm noch ein rest von 218eur offen.


Hast du die ursprüngliche Rechnung noch?

14.12.2018 18:58 • #4


N
Ja. Und da waren nur diese zwei Rechnungen dabei.

14.12.2018 19:01 • #5


G
Zitat von Nostraventjo:
Ja. Und da waren nur diese zwei Rechnungen dabei.


Dann lass es drauf ankommen. Ich würde es zumindest so machen. Du hast die 2 Rechnungen ausgeglichen, was du auch nachweisen kannst.
Ich finde es schon recht merkwürdig, dass er dir erst 2 Jahre später die Leistung in Rechnung stellst.
Du sagst die Rechnung ist nicht unterschrieben.... Haben sie Rechnungsnummern?
Fakt ist allerdings, dass du die nicht unterschriebenen Rechnungen ausgeglichen hast, somit die Forderung anerkannt hast. Diese nun nachträglich abzulehnen wird nicht hinhauen.

14.12.2018 19:04 • x 1 #6


N
Keine direkten Rechnungsnummern. Nur Bezeichnungen.

Ja, ich finde generell alles sehr merkwürdig. Auch das ich eine Mahnung erst ein halbes Jahr später bekomme.

14.12.2018 19:08 • #7


W
Unsere Buchhalterin mahnt auch nach einem halben Jahr erst. Aber ich verstehe sein Problem nicht das er dir keine Kopie senden will? Das kann man ohne viel Aufwand per Mail machen. Oder was ist seine Begründung?

14.12.2018 19:13 • #8


N
Er ist trotzig. Er sagt ich würde mich jetzt nur rächen wollen und beharrt darauf das ich die komplette Rechnung erhalten habe und mich nur weigere, alles zu zahlen.

Und er hätte mich ja freundlich drauf hingewiesen und ich komm direkt wieder unfreundlich.

Ja sorry, ich fühle mich von dem Mann nach all den Aktionen nur noch veräppelt.

14.12.2018 19:14 • #9


E
Rechnungen müssen nicht unterschrieben sein, sie müssen aber einige rechnungsspezifische Posten enthalten. Diese sind jedoch von Berufszweig zu Berufszweig leicht unterschiedlich. Rechtsanwälte unterliegen mWn der Steuerberatergebührenordnung, da müssten auch Angaben über die Rechnungsstellung des Steuerberaters zu finden sein.

Mit Steuerberatern ist es ähnlich wie bei Rechtsanwälten: Sie üben ein Mandat aus. Es ist nicht unüblich, dass Steuerberater erst Rechnungen nach so und so viel Zeit erstellen, ist sogar eher üblich, weil diese u.a. vor allem von den Finanzämtern abhängig sind. Jene sind bekanntlich auch nicht immer die schnellsten - außer, sie wollen von jemandem Geld haben. Aber Bearbeitungszeiten von zig Monaten oder gar Jahren sind leider nicht unüblich. Und diese werden ab nächstes Jahr noch weiter ausgedehnt, weil Steuererklärungen dann auch noch später abgegeben werden dürfen, sich dadurch also noch weitere spätere Bearbeitungszeiträume ergeben werden - zwangsläufig.

Bei Deinen Rechnungen, die Du hast: Steht da irgendwo drauf, dass es sich auch mal um eine Schlussrechnung handelt? Wenn ja, müsste sich der Steuerberater erklären. Wenn nein, musst Du blechen, sofern Du nicht irgendwelche bestimmte Punkte geltend machen kannst, die der Rechnungsstellung des Steuerberaters zuwider laufen. Ggf. müsstest Du einen Rechtsanwalt für Steuerrecht konsultieren, da die Materie komplex ist und reguläre Rechtsanwälte zumeist wenig bis kein Fachwissen haben. Kostet aber natürlich auch weiteres Geld und der Ausgang ist ungewiss.

Wie schon hier geschrieben wurde hast Du mit der Teilzahlung die Rechnungen an sich anerkannt. In Anbetracht der Umstände, sofern es bei den restlichen knapp über 200.- Euro bleibt, würde ich diese an Deiner Stelle zahlen. Denn etwaige Rechtsstreitigkeiten könnte Dir noch weitere Kosten in ungeahnter Höhe aufbrummen. Das kurz vor Weihnachten muss ja nicht sein, oder?


Viel Glück.

14.12.2018 19:24 • #10


N
Ich denke, ich lass da eher nochmal nen Anwalt drüber gucken. Wie der mit Mandanten umgeht ist nicht normal. Auch die Weigerung der Kopie jetzt irr mir suspekt. Da kann ja jeder im nach hinein noch ewig Rechnungen stellen ohne es zu belegen.

14.12.2018 19:38 • x 1 #11


G
Zitat von Nostraventjo:
Ich denke, ich lass da eher nochmal nen Anwalt drüber gucken. Wie der mit Mandanten umgeht ist nicht normal. Auch die Weigerung der Kopie jetzt irr mir suspekt. Da kann ja jeder im nach hinein noch ewig Rechnungen stellen ohne es zu belegen.


1. Beratung beim Anwalt kostet max 190Euro zzgl. MwSt.

Nur zur Info

15.12.2018 00:22 • #12


G
Zitat von Schlaubi009:
Rechtsanwälte unterliegen mWn der Steuerberatergebührenordnung, da müssten auch Angaben über die Rechnungsstellung des Steuerberaters zu finden sein.


Nein, sie rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (= RVG) ab.

15.12.2018 00:24 • #13


Simone1978
Zitat von Nostraventjo:
Keine direkten Rechnungsnummern. Nur Bezeichnungen.

Ja, ich finde generell alles sehr merkwürdig. Auch das ich eine Mahnung erst ein halbes Jahr später bekomme.

Sieh dir mal bitte Paragraph 14 Abs. 4 UStG an. Keine fortlaufende Rechnungsnummer? Fehlen sonst noch Bestandteile? Dann würde ich den Rechnungsbetrag zurückfordern und mitteilen, dass du nur eine neue korrekte Rechnung anerkennst. Die Zahlung der Rechnung stellt keine Anerkennung der Förderung dar. Siehe beigefügtes Urteil
BGH, Urteil vom 11.11.2008, Az. VIII ZR 265/07
§§ 280 Abs. 1, 2, 286, 437Nr. 1, 439 Abs. 2, 474 , 476, 781 BGB
Hast du Rechtschutz?

15.12.2018 10:23 • #14


E
Zitat von Gina83:

Nein, sie rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (= RVG) ab.


Stimmt natürlich, sorry hab mich verschrieben, meinte natürlich Steuerberater erledigen die Abrechnung nach StbVV.

Danke für den Hinweis.

15.12.2018 11:49 • x 1 #15


A


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