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Thema Unterhalt Wer weiß Rat

L
Zitat von Drops07:
Zitat von Luisa490:
wenn er nicht zahlt sein Konto pfänden lassen


Ist Dein Recht, Frage ob es Sinnvoll ist, in einem Fall wenn der andere evtl. nicht in der Lage ist. Unter Umständen tritt man damit auch eine Lawine los.


Zitat von Luisa490:
drin steht das er den Mindestunterhalt zu 100%zahlen muss


Muss er auch, selbst wenn er unter Selbstbehalt fällt, muss er dies zahlen. Du kannst dann rechtliche Schritte einleiten das durch zu setzen, wie eben schon erwähnt, ist eben die Frage ob dies auch Sinnvoll ist. Sein Anwalt wird versuchen den Titel anzupassen, je nach Richter sind die Erfolgsaussichten nicht so sehr gut meine ich. Die Aussichten für mich oder ihn nicht so gut?

Und eine Zahlung unter Vorbehalt ist auch eine Zahlung, solange der Titel besteht, bleibt auch die Zahlungsverpflichtung. Abgeändert wird dieser erst wenn ein Gericht dies entscheidet oder ihr Euch eben einigt.

20.12.2016 15:11 • #16


Wulf
Zitat:
Er hat es nicht schriftlich mitgeteilt sondern nur als Verwendungszweck in die Überweisung geschrieben

Er hat dieses vorher schriftlich anzukündigen, dir oder dem JA.
Hat also nicht mal einen RA kontaktiert...
Zickenkrieg seinerseits.

20.12.2016 15:15 • x 1 #17


A


Thema Unterhalt Wer weiß Rat

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L
Erfolgsaussichten für mich oder für ihn schlecht?

20.12.2016 15:16 • #18


Drops07
Zitat von Luisa490:
Erfolgsaussichten für mich oder für ihn schlecht?


Meist für den jenigen welcher Unterhalt zahlt. Das kommt aber immer auf den RA und Richter an. Mein RA ermittelte die Chance damals bei 10%. Dennoch bin ich der Meinung, eine Kuh welche wenig Milch hat sollte man auch nicht Gewaltsam melken bis zum bitteren Ende. Wenn sein RA auf Selbstbehalt gehen möchte, kann man davon ausgehen das sein Einkommen irgendwo in der Nähe angesiedelt sein wird. Am Ende kannst Du Titel haben und die Wand pflastern damit, wenn er nix hat oder eben sehr wenig, dann bringt Dir das alles nix, außer Stress und Streit. Und was hat Dein Kind davon, wenn der Vater Finanziell am Boden liegt?

20.12.2016 15:21 • #19


L
Ich denke das er einfach nur nicht zahlen möchte. Neues Auto, neue Möbel, neue Wohnung, neue Freundin...da bleibt nicht viel für das Kind über..

20.12.2016 15:24 • #20


Wulf
Würde mal im Briefkasten schauen ob du ein schreiben von Ihm bekommen hast.
Oder beim JA anrufen, ob die ein schreiben bekommen haben.
Seine Chancen liegen ohne entsprechendes Schriftstück bei ca. 0,0%
Selbst wenn er den Unterhalt nicht zahlen könnte, sollte er das schriftlich bei dir oder JA ankündigen.
Auch da gilt, aufgeschoben ist nicht aufgehoben, die Forderung summiert sich.
Empfehle es dir direkt beim JA anzurufen, du brauchst da pers. Sicherheit.

Zitat:
wenn er nicht zahlt sein Konto pfänden lassen

Sorry, das gibt es nicht Dafür musst du einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
So jemand erstattet Hausbesuche.
Eigentlich nennt sich immer noch Lohnpfändung und ist beim Arbeitgeber anzukündigen.
Vllt. mag er Zickenkrieg+, wenn du das Verlangen verspürst ihn so herum anzusprechen.

20.12.2016 15:25 • #21


Solskinn2015
Er ist per Urkunde tituliert d.h. der Titel kann sofort vollstreckt werden. Einfach sagen: Geld kommt nicht und dann vollstrecken.
Das JA kann den Unterhalt vorschießen und wird das Geld von ihm holen. Es ist das Geld des Kindes. Das machen die max. 2 Jahre so, aber bis dahin wird sich das doch wohl irgendwie auflösen.

20.12.2016 15:26 • x 1 #22


L
Hab beim Jugendamt angerufen. Eine Zahlung unter Vorbehalt kann er laut JA nicht einfach zurückfordern da er schon einige Wochen im Verzug war und das Geld somit schon wieder so gut wie aufgebraucht ist

20.12.2016 15:28 • #23


Drops07
Zitat von Wulf:
Sorry, das gibt es nicht Dafür musst du einen Gerichtsvollzieher beauftragen.


Es ist ein Vollstreckbarer Titel, somit kann sie direkt pfänden und das Konto dicht machen. Geht relativ schnell.

20.12.2016 15:33 • #24


B
Wenn es einen Titel gibt, muss er zahlen!
Ob er sich ein Auto kauft, spielt überhaupt keine Rolle.
Lediglich seinen unabdingbaren Selbstbehalt hat er immer sicher.
Alles, was er an Einnahmen darüber hat, geht die Unterhaltszahlung vor allen anderen Ausgaben.

Sein Schreiben unter Vorbehalt ist wirkungslos.
Falls er in Zukunft nicht zahlen sollte, zahlt das Ja auf Antrag bei Kindern bis 12 einen Unterhalts- vorschuss und treibt das Geld beim Vater wieder ein.
Lediglich ein Einkommen unterhalb des Selbstbehaltes befreit von Zahlung des Mindestunterhaltes.

20.12.2016 17:42 • x 1 #25


B
DIe Antwort hier ist einfach: Nein, kann er nicht. Wenn er weniger zahlen will, muss er den Titel ändern lassen.Also alles gut.

21.12.2016 12:01 • x 1 #26


A


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