Luisa490
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Luisa490
Zitat von Drops07:Zitat von Luisa490:wenn er nicht zahlt sein Konto pfänden lassen
Ist Dein Recht, Frage ob es Sinnvoll ist, in einem Fall wenn der andere evtl. nicht in der Lage ist. Unter Umständen tritt man damit auch eine Lawine los.Zitat von Luisa490:drin steht das er den Mindestunterhalt zu 100%zahlen muss
Muss er auch, selbst wenn er unter Selbstbehalt fällt, muss er dies zahlen. Du kannst dann rechtliche Schritte einleiten das durch zu setzen, wie eben schon erwähnt, ist eben die Frage ob dies auch Sinnvoll ist. Sein Anwalt wird versuchen den Titel anzupassen, je nach Richter sind die Erfolgsaussichten nicht so sehr gut meine ich. Die Aussichten für mich oder ihn nicht so gut?
Und eine Zahlung unter Vorbehalt ist auch eine Zahlung, solange der Titel besteht, bleibt auch die Zahlungsverpflichtung. Abgeändert wird dieser erst wenn ein Gericht dies entscheidet oder ihr Euch eben einigt.
Wulf
Zitat:Er hat es nicht schriftlich mitgeteilt sondern nur als Verwendungszweck in die Überweisung geschrieben
Luisa490
Drops07
Zitat von Luisa490:Erfolgsaussichten für mich oder für ihn schlecht?
Luisa490
Wulf
Zitat:wenn er nicht zahlt sein Konto pfänden lassen
Solskinn2015
Luisa490
Drops07
Zitat von Wulf:Sorry, das gibt es nicht Dafür musst du einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Binaneu
Blumenpeter